Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Genügend andere Anbieter auf dem Markt


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des Sicherheitsunternehmens Niscayah durch Securitas
Preiserhöhungen nach der Übernahme nicht wahrscheinlich sind, vor allem weil die Kunden ohne Schwierigkeiten zu konkurrierenden Anbietern dieser Dienstleistungen wechseln können

(18.08.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der schwedischen Niscayah-Gruppe durch die ebenfalls in Schweden ansässige Securitas AB nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass Securitas auch nach der Übernahme von Niscayah mit einer Reihe von Wettbewerbern konkurrieren wird und dass es für die Kunden auf allen betroffenen Märkten noch genügend andere Anbieter gibt.

Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb und insbesondere die betroffenen Märkte für Alarmempfangszentralen und Alarmweiterleitungsdienste geprüft, auf denen beide Unternehmen tätig sind. Die Untersuchung ergab, dass Preiserhöhungen nach der Übernahme nicht wahrscheinlich sind, vor allem weil die Kunden ohne Schwierigkeiten zu konkurrierenden Anbietern dieser Dienstleistungen wechseln können. Zudem wird das Unternehmen nach dem Zusammenschluss nicht in der Lage sein, die Expansion seiner Wettbewerber zu behindern. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Sowohl Securitas als auch Niscayah sind international im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen tätig. Securitas stellt Sicherheitskräfte, Alarmempfangszentralen und Alarmweiterleitungsdienste bereit. Niscayah bietet elektronischen Objektschutz und Dienstleistungen von Alarmempfangszentralen an.

Der Zusammenschluss wurde am 28. Juni 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 beauftragt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen