Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verpflichtung räumt Bedenken aus


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von Laseranbieter Rofin-Sinar durch Coherent unter Bedingungen
Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass der geplante Zusammenschluss die beiden größten Anbieter von CO2-Niedrigleistungslasern zusammenführen würde



Die Europäische Kommission hat die von dem US-amerikanischen Unternehmen Coherent geplante Übernahme des in den USA und in Deutschland ansässigen Unternehmens Rofin-Sinar nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen bieten weltweit Laser an. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die britische Niederlassung von Rofin-Sinar in Hull, die CO2-Niedrigleistungslaser produziert, veräußert wird.

Sowohl Rofin-Sinar als auch Coherent sind weltweit tätige Laseranbieter mit breiter Produktpalette und weltweiten Verkaufs- und Dienstleistungskapazitäten. Die Kommission hatte Bedenken, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form dazu geführt hätte, dass die beteiligten Unternehmen im Bereich der CO2-Niedrigleistungslaser hohe gemeinsame Marktanteile gehabt hätten. Durch die von den beteiligten Unternehmen angebotene Verpflichtung werden diese Bedenken ausgeräumt.

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass der geplante Zusammenschluss die beiden größten Anbieter von CO2-Niedrigleistungslasern zusammenführen würde. Mit einem Marktanteil von über 50 Prozent wäre das aus dem Zusammenschluss von Rofin-Sinar und Coherent hervorgehende Unternehmen eindeutig der Marktführer in diesem Bereich gewesen.

Die Untersuchung zu CO2-Niedrigleistungslasern ergab Folgendes:
>> Rofin-Sinar und Coherent waren vor dem Zusammenschluss enge Wettbewerber.
>> Die verbleibenden, deutlich kleineren Anbieter, einschließlich der asiatischen Hersteller, wären nicht in der Lage gewesen, einen ausreichenden Wettbewerbsdruck auszuüben, um Preiserhöhungen und eine Verringerung des Produktangebots zu verhindern.
>> Andere Laser- und Nichtlaser-Technologien üben auf diesem Markt keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck aus.

Darüber hinaus äußerten zahlreiche Kunden Bedenken, dass es nach dem Zusammenschluss im Bereich der CO2-Niedrigleistungslaser zu Preiserhöhungen, einer Verringerung der Auswahl und einer Verschlechterung der Dienstleistungsqualität kommen könnte.

In Bezug auf die anderen Märkte, auf denen sich die Tätigkeiten von Rofin-Sinar und Coherent überschneiden, wurden aufgrund der Präsenz starker alternativer Anbieter keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken festgestellt.

Das Verpflichtungsangebot
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Coherent an, die in Hull im Vereinigten Königreich angesiedelte Betriebstätte von Rofin-Sinar, die CO2-Niedrigleistungslaser herstellt, zu veräußern. Durch die Veräußerung wird die Überschneidung zwischen den Tätigkeiten der beiden Unternehmen im Bereich der CO2-Niedrigleistungslaser weltweit in vollem Umfang beseitigt und die festgestellten Wettbewerbsbedenken werden vollständig ausgeräumt.

Daher gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Übernahme in der durch die Verpflichtung geänderten Form den Wettbewerb nicht gefährdet. Die Genehmigung der Kommission erfolgt unter der Bedingung, dass die Verpflichtung uneingeschränkt erfüllt wird.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Rofin-Sinar ist ein in den USA und in Deutschland ansässiger weltweiter Anbieter von Lasern und laserbasierten Systemlösungen für die industrielle Materialbearbeitung.

Coherent ist eine US-amerikanische Aktiengesellschaft, die eine breit gefächerte Gruppe weltweiter Kunden mit Lasern und entsprechendem Zubehör, u. a. für die Materialbearbeitung, beliefert.

Der Begriff „Laser“ steht für „Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation“ (Lichtverstärkung durch angeregte Aussendung von Strahlen). CO2-Laser werden in der Regel in Niedrigleistungslaser (unter 1 Kilowatt) und Hochleistungslaser (über 1 Kilowatt) eingeteilt. CO2-Niedrigleistungslaser werden im Allgemeinen verwendet, um Materialien wie Papier, Kunststoff, Holz, Glas und Textilien zu schneiden, zu behandeln, zu beschriften oder zu gravieren.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.10.16
Home & Newsletterlauf: 25.11.16



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen