Zugang zum EU-Markt
EU-Handelsregelungen fördern wirtschaftliche Entwicklung und Menschenrechte
Cecilia Malmström: "In einigen Ländern bestehen noch Bereiche, die zu ernsten Bedenken in punkto Menschenrechte und Nachhaltigkeit Anlass geben. Hier können wir mit unseren Handelsregelungen den Hebel ansetzen, Druck ausüben und Änderungen herbeiführen"
Laut einem von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst veröffentlichten Bericht haben sich die Regelungen der Europäischen Union über Zollnachlässe auf die Wirtschaft von Entwicklungsländern positiv ausgewirkt. Seit 2014 die als Allgemeines Präferenzsystem (APS) bekannte EU-Initiative reformiert wurde, stiegen die Ausfuhren aus von diesen Zollsenkungen begünstigten Ländern in die EU um fast ein Viertel auf jährlich 63 Mrd. Euro. Die am wenigsten entwickelten Länder profitierten mit einer Exportsteigerung um 40 Prozent am meisten.
Federica Mogherini, die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission sagte dazu: "Das Allgemeine Präferenzsystem ergänzt das politische Engagement, das die Europäische Union gegenüber ihren Partnern zeigt. Dadurch tragen wir zur Stärkung der Zivilgesellschaft und unabhängiger Stimmen sowie zu einem besseren Schutz der Menschenrechte durch das Recht der Partnerländer bei. Wir werden in diesem Sinne weiterhin mit unseren Partnern zusammenarbeiten und in die Menschenrechte, die Arbeit der Zivilgesellschaft und offene Gesellschaften investieren, um so nachhaltig Sicherheit für alle zu gewährleisten."
"Unsere Politik ermöglicht einen großzügigen Zugang zum EU-Markt und zeugt gleichzeitig von einem starken Engagement gegenüber den nationalen Behörden. Robustere innerstaatliche Einrichtungen und Rechtsvorschriften tragen dazu bei, dass maßgebliche internationale Übereinkünfte umgesetzt werden. In einigen Ländern bestehen noch Bereiche, die zu ernsten Bedenken in punkto Menschenrechte und Nachhaltigkeit Anlass geben. Hier können wir mit unseren Handelsregelungen den Hebel ansetzen, Druck ausüben und Änderungen herbeiführen", ergänzte Handelskommissarin Cecilia Malmström.
Marianne Thyssen, die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fügte hinzu: "Wir freuen uns, dass sich positive Entwicklungen abzeichnen und dass wir offen über zentrale arbeitsrechtliche Fragen wie die Abschaffung der Kinderarbeit sprechen können. Wir haben uns verpflichtet, grundlegende Prinzipien und Rechte der Arbeitswelt voranzutreiben, und streben ein Wachstum an, von dem alle profitieren."
Neben wirtschaftlichen Vorteilen der verzeichnet der Bericht Fortschritte in Bereichen wie Teilhabe von Frauen, Kinder- und Zwangsarbeit, Folter, illegaler Drogenhandel und Klimawandel. Wie die EU-Überwachung zeigt, lassen sich positive Veränderungen auf das Engagement der EU im Zusammenhang mit der Regelung zurückführen. Unter den zahlreichen weiteren Beispielen sind hier die neuen Rechtsvorschriften Pakistans gegen Ehrenmorde und Vergewaltigung ebenso zu nennen wie die Aufnahme Paraguays in das Verzeichnis der Länder mit dem stärksten Engagement für den Schutz gefährdeter Arten im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen. In dem Bericht wird allerdings auch auf Bereiche verwiesen, in denen weitere Verbesserungen erforderlich sind, damit die Bedingungen der Regelung erfüllt werden; dies betrifft zum Beispiel die Umsetzung und Vollstreckung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch die begünstigten Länder.
Ferner geht aus dem Bericht hervor, dass sich die Zivilgesellschaft zunehmend an der Überwachung der Regelung beteiligt: In den Jahren 2016 und 2017 wurden 16 Dialoge mit der Zivilgesellschaft durchgeführt; an dem Dialog zur Vorbereitung des vorliegenden Berichts nahmen 20 Nichtregierungsorganisationen teil. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.01.18
Home & Newsletterlauf: 27.02.18
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