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Freiwilliger EU-Verhaltenskodex


Deutliche Fortschritte bei Bekämpfung von Online-Hetze
Der Verhaltenskodex hat sich mittlerweile als wertvolles Instrument zur schnellen und effizienten Bekämpfung illegaler Inhalte erwiesen



Der europäische Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hetze im Internet hat sich als wirkungsvolles Instrument erwiesen, um schnell und effizient illegale Online-Inhalte zu bekämpfen. Das zeigt die dritte Bewertung des Verhaltenskodexes, den die EU-Kommission in Brüssel vorgestellt hat. IT-Konzerne entfernen im Schnitt 70 Prozent der ihnen gemeldeten hetzerischen Inhalte aus dem Netz. Über 80 Prozent der Meldungen werden von allen teilnehmenden IT-Unternehmen binnen 24 Stunden geprüft. Instagram und Google+ haben angekündigt, den Verhaltenskodex ebenfalls zu übernehmen. Im Mai 2016 hatten sich Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft mit einem Verhaltenskodex dazu verpflichtet, die Verbreitung illegaler Online-Inhalte in Europa zu bekämpfen.

Andrus Ansip, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für den digitalen Binnenmarkt, begrüßte diese Verbesserungen: "Die heutigen Ergebnisse zeigen deutlich, dass Online-Plattformen ihre Zusage ernst nehmen, binnen 24 Stunden Meldungen zu prüfen und Hetze zu entfernen. Ich ermutige die IT-Konzerne nachdrücklich, die Transparenz zu erhöhen und Nutzern mehr Feedback zu geben – im Einklang mit den Leitlinien, die wir vergangenes Jahr veröffentlicht haben. Es ist auch wichtig, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um eine überzogene Entfernung aus dem Netz zu verhindern und Grundrechte wie die Meinungsfreiheit zu schützen."

Vĕra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: "Das Internet muss ein sicherer Ort sein, frei von Hetze, frei von fremdenfeindlichen und rassistischen Inhalten. Der Verhaltenskodex hat sich mittlerweile als wertvolles Instrument zur schnellen und effizienten Bekämpfung illegaler Inhalte erwiesen. Wenn, wie in diesem Fall, Technologiekonzerne, die Zivilgesellschaft und Entscheidungsträger eng zusammenarbeiten, können wir Ergebnisse erzielen und gleichzeitig die Meinungsfreiheit wahren. Ich erwarte, dass IT-Unternehmen die gleiche Entschlossenheit an den Tag legen, wenn sie an anderen wichtigen Themen arbeiten, der Bekämpfung des Terrorismus beispielsweise oder nachteiligen Bedingungen für ihre Nutzer." Vor dem Hintergrund des Erfolgs des europäischen Ansatzes plädiert die EU-Kommissarin dafür, diesen freiwilligen europäischen Ansatz voranzutreiben.

Wie die aktuelle Bewertung zeigt, wurden seit der Annahme des Verhaltenskodexes im Mai 2016 stetig Fortschritte bei der Entfernung gemeldeter illegaler Online-Inhalte erzielt:

>> Im Schnitt entfernten IT-Konzerne 70 Prozent aller Hetze aus dem Netz, die ihnen von den an der Bewertung beteiligten Nichtregierungsorganisationen und öffentlichen Stellen gemeldet wurde. Dieser Anteil ist kontinuierlich gestiegen – in der ersten Bewertungsrunde 2016 waren es noch 28 Prozent, in der zweiten Bewertung im Mai 2017 dann 59 Prozent.

>> Inzwischen erfüllen alle teilnehmenden IT-Unternehmen die Zielvorgabe, binnen 24 Stunden die Mehrzahl der Meldungen zu prüfen. Sie kommen dabei auf einen Durchschnittswert von über 81 Prozent. Diese Zahl hat sich im Vergleich zur ersten Bewertungsrunde verdoppelt; in der zweiten Runde waren es dann bereits 51 Prozent Meldungen, die binnen 24 Stunden ausgewertet wurden.
Erwartete Verbesserungen

Während die wichtigsten Zusagen des Verhaltenskodexes erfüllt wurden, müssen in den folgenden Bereichen noch weitere Verbesserungen erzielt werden:

Ein Feedback an die Nutzer fehlt weiterhin bei durchschnittlich knapp einem Drittel der Meldungen. Einige beteiligte IT-Konzerne geben mehr Feedback als andere. Transparenz und Feedback an die Nutzer – ein Bereich, in dem weitere Verbesserungen gefragt sind.
Der Verhaltenskodex ergänzt Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, wonach die Urheber von Hetze – ganz gleich, ob diese online oder offline stattfindet – wirksam verfolgt werden müssen.

Durchschnittlich einer von fünf den Unternehmen gemeldeten Fällen wurde von Nichtregierungsorganisationen auch der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gemeldet. Diese Zahl hat sich seit dem vorhergehenden Bewertungsbericht mehr als verdoppelt. In derartigen Fällen muss die Polizei umgehend Ermittlungen einleiten. Die Kommission hat für die nationalen Behörden, die Zivilgesellschaft und Unternehmen ein Netz für die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren geschaffen, leistet gezielte finanzielle Unterstützung und gibt operative Leitlinien an die Hand. Rund zwei Drittel der Mitgliedstaaten haben inzwischen eine nationale Kontaktstelle eingerichtet, die sich mit Online-Hetze befasst. Ab Frühjahr 2018 soll es einen gezielten Dialog zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und IT-Konzernen geben.
Nächste Schritte

Die Kommission wird auch künftig regelmäßig die Umsetzung des Kodexes durch die beteiligten IT-Unternehmen bewerten. Dabei wird sie von zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt. Die Kommission strebt die Beteiligung weiterer Online-Plattformen an. Sollten die Bemühungen nicht fortgesetzt werden oder sich abschwächen, wird die Kommission zusätzliche Maßnahmen in Erwägung ziehen.

Hintergrund
Nach dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe als Straftat. Hetze im Sinne dieses Rahmenbeschlusses ist auch eine Straftat, wenn sie im Internet stattfindet.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten, Social-Media-Konzerne und andere Plattformen zeichnen gemeinsam dafür verantwortlich, die freie Meinungsäußerung im Internet zu ermöglichen und zu fördern. Gleichzeitig ist es die Pflicht dieser Akteure, dafür zu sorgen, dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum wird, in dem Gewalt und Hass freie Bahn haben.

Als Reaktion auf die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Online-Hetze legte die Europäische Kommission im Mai 2016 zusammen mit vier großen IT-Unternehmen (Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube) einen "Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hetze im Internet vor.

Die dritte Bewertung wurde von Nichtregierungsorganisationen und öffentlichen Stellen in 27 Mitgliedstaaten vorgenommen, die die Meldungen gemacht hatten. Am 7. Dezember 2016 hatte die Kommission die Ergebnisse einer ersten Bewertung der Umsetzung des Verhaltenskodexes vorgestellt. Am 1. Juni 2017 wurden die Ergebnisse der zweiten Bewertungsrunde veröffentlicht.

Am 28. September nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der den sozialen Netzen Leitlinien für Melde- und Abhilfeverfahren an die Hand gegeben werden, um gegen rechtswidrige Online-Inhalte vorzugehen. In diesen Leitlinien wird auf die Bedeutung der Bekämpfung von Hetze im Internet hingewiesen und die Notwendigkeit unterstrichen, die Umsetzung des Verhaltenskodexes weiter voranzubringen.

Am 9. Januar 2018 kamen mehrere Kommissionsmitglieder mit Vertretern von Online-Plattformen zusammen, um über die erzielten Fortschritte beim Kampf gegen die Verbreitung illegaler Online-Inhalte zu beraten. Unter diesen Begriff fallen u. a. terroristische Propaganda sowie fremdenfeindliche, rassistische Hetze und Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums im Internet.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.18
Home & Newsletterlauf: 28.02.18



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