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Verbesserung des Flugverkehrsmanagements


Flugsicherung: Europäische Kommission genehmigt nationale Pläne zur Kostenreduzierung und Kapazitätserhöhung
Schätzungsweise werden die Luftraumnutzer im Dreijahreszeitraum 201 bis
2014 rund 19 Mrd. EUR an Flugsicherungsgebühren zahlen

(01.08.12) - Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten bezüglich ihrer Leistungspläne im Rahmen der Regelungen für den einheitlichen europäischen Luftraum zur Verbesserung des Flugverkehrsmanagements im Zeitraum 2012 bis 2014 angeschrieben. Mit der leistungsbezogenen Regelung werden die Luftraumnutzer und Fluggäste in diesen drei Jahren mehrere Milliarden Euro einsparen. Die Kommission gab bekannt, dass sie die Pläne akzeptiert hat, da sie mit den verbindlich festgelegten EU-weiten Zielen im Einklang stehen, hat aber auch Empfehlungen verabschiedet, in denen die Mitgliedstaaten zu weiteren Verbesserungen aufgefordert werden.

Siim Kallas, für Mobilität und Verkehr zuständiger Vizepräsident der Europäischen Kommission, sagte dazu: "Die leistungsbezogene Regelung bildet den Eckstein des einheitlichen europäischen Luftraums. Ein pünktlicherer, umweltfreundlicherer und kostengünstigerer Flugverkehr wird den Fluggästen zugutekommen. Jetzt ist es an der Zeit, von der Planung zur Umsetzung zu schreiten. Die Kommission wird die Leistung genau beobachten, damit sichergestellt ist, dass diese Pläne der Mitgliedstaaten in die Tat umgesetzt werden."

Schätzungsweise werden die Luftraumnutzer im Dreijahreszeitraum 2012‑2014 rund 19 Mrd. EUR an Flugsicherungsgebühren zahlen. Je nach Art der Fluggesellschaft machen diese Gebühren zwischen 6 und 10 Prozent der Betriebskosten einer Fluggesellschaft aus. Es handelt sich somit um erhebliche Kosten, die letztlich von den Fluggästen getragen werden.

Die leistungsbezogene Regelung des einheitlichen europäischen Luftraums bezweckt die Festlegung und Durchsetzung verbindlicher Ziele für die Mitgliedstaaten, mit denen bessere Flugsicherungsdienste angestrebt werden, was im Ergebnis Flüge verbilligt, Verspätungen abbaut und den Fluggesellschaften und Fluggästen unnötige Kosten erspart. Außerdem werden die Umweltauswirkungen des Luftverkehrs durch effizientere und kürzere Flugwege verringert.

Zu erwartende Hauptergebnisse der leistungsbezogenen Regelung für den Zeitraum 2012–2014 sind unter anderem:

>> Rund 1 Mrd. EUR Einsparungen, da weniger Verspätungen durch die Flugsicherung verursacht werden

>> Senkung der Nutzergebühren um rund 2,4 Mrd. EUR

>> Verringerung der Flugsicherungskosten eines Flugs von durchschnittlich 800 EUR auf 690 EUR bis 2014. Damit ist Europa auf dem besten Weg, das Ziel von 400 EUR je Flug zu erreichen.

>> Ein CO2-neutrales Wachstum des Luftverkehrs, was die Flugsicherung angeht, dank einer vom Netzmanager koordinierten Luftraumnutzung.

Der Beitrag der verschiedenen Mitgliedstaaten zur Zielerreichung fällt sehr unterschiedlich aus:

>> Spanien und Portugal haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um das europaweite Kosteneffizienzziel zu erreichen.

>> Einige Mitgliedstaaten haben verhältnismäßig geringe Anstrengungen unternommen, besonders im Hinblick auf Kosteneffizienzziele. Dazu gehören das Vereinigte Königreich, Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Rumänien und Schweden. Diese Mitgliedstaaten werden aufgefordert, im Zeitraum 2015-2019 einen noch größeren Beitrag zu leisten, und sie werden dringend ersucht, die Kostenreduzierung schon jetzt in Gang zu setzen.

>> Die Pläne einer Reihe von Mitgliedstaaten könnten hinsichtlich des Kapazitätsziels unzureichend sein. Dazu gehören Frankreich, Belgien, die Niederlande, Deutschland, Luxemburg, Spanien, Griechenland und Polen. Diese Mitgliedstaaten sollten mit dem Netzmanager zusammenarbeiten, um ihre Leistung zu steigern.

Hintergrundinformationen
Die leistungsbezogene Regelung deckt vier Leistungsbereiche ab: Kosteneffizienz, Sicherheit, Kapazität und Umweltauswirkungen. Für den Zeitraum 2012-2014 wurden dafür (mit Ausnahme des Bereichs Sicherheit) EU-weite Ziele festgelegt. Diese Ziele lauten:

>> eine durchschnittliche Stückrate (der den Fluggesellschaften berechnete Gebührensatz) von 53,92 EUR bis 2014

>> eine durchschnittliche Verspätung je Flug von 0,5 Minuten bis 2014

>> eine Verringerung der durchschnittlichen horizontalen Flugwegverlängerung um 0,75 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2009 bis 2014 (was bedeutet, dass die Flüge kürzer werden).

Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, nationale Ziele für die Kosteneffizienz und die Kapazität festzulegen, die mit den EU-weiten Zielen in Einklang stehen. Der Netzmanager trägt die Verantwortung für die Erreichung des Umweltziels, mit dem ein CO2-neutrales Wachstum des Luftverkehrs gewährleistet werden soll. Bezüglich der Sicherheit soll die Regelung gewährleisten, dass das Niveau mindestens den von der EASA festgelegten Vorschriften entspricht, was von der Kommission mit Unterstützung durch das unabhängige Leistungsüberprüfungsgremium überwacht wird. Es werden besondere Leistungskennzahlen für die Sicherheit ausgearbeitet, die ab 2015 angewendet werden sollen und für die weitere Entwicklung der leistungsbezogenen Regelung von besonderem Vorrang sind.

Die leistungsbezogene Regelung gilt für alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie für Norwegen und die Schweiz.

Weitere Schritte
Der Zeitraum 2012-2014 bildet die Ausgangsbasis. Die Mitgliedstaaten müssen aber künftig noch wesentlich mehr tun, um das Schlüsselziel des einheitlichen europäischen Luftraums zu erreichen, nämlich die Erbringung kosteneffizienter, sicherer und nachhaltiger Flugsicherungsdienste. Einige Mitgliedstaaten haben größere Anstrengungen unternommen als andere, um ihre Pläne mit den EU-weiten Zielen in Einklang zu bringen. Die Kommission wird allen Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Festlegung künftiger Ziele Rechnung tragen. Von Mitgliedstaaten, die im ersten Bezugszeitraum (2012-2014) mehr hätten erreichen sollen, wird erwartet, dies im zweiten Bezugszeitraum (2015-2019) nachzuholen. (Europäische Kommission: ra)


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