Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Staatliche Beihilfen auf dem deutschen Postmarkt


Geringere Sozialbeiträge getragen als private Wettbewerber: Europäische Kommission ordnet Rückforderung unzulässiger Beihilfe für Deutsche Post an
Die Kommission hat die Rückforderung der nicht mit dem Binnenmarkt vereinbaren Beihilfe im Rahmen von 500 Mio. EUR bis 1 Mrd. EUR für den Zeitraum ab 2003 angeordnet


(03.02.12) - Die Europäische Kommission hat die Prüfung einer Reihe von Maßnahmen Deutschlands zugunsten der Deutschen Post abgeschlossen. Die Kommission hat festgestellt, dass die gewährte Unterstützung teilweise mit dem Binnenmarkt vereinbar ist und die Rückforderung des nicht vereinbaren Teils angeordnet.

Im Zeitraum 1990 bis 1995 hatte die Deutsche Post staatliche Ausgleichszahlungen von rund 5,6 Mrd. EUR für die mit ihren gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbundenen Kosten erhalten. Ab dem Jahr 1995 hatte die Deutsche Post ferner Pensionssubventionen in Höhe von rund 37 Mrd. EUR als Entlastung für unverhältnismäßige Pensionskosten für ihre Beamten erhalten.

Die staatlichen Ausgleichszahlungen von 5,6 Mrd. EUR haben der Deutschen Post keinen unrechtmäßigen Vorteil verschafft, da sie lediglich die Kosten ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen abdeckten und keine Überkompensierung bewirkten. Die Kommission hat daher festgestellt, dass diese staatlichen Ausgleichszahlungen dem Unternehmen gegenüber seinen Wettbewerbern keinen unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteil verschafft haben und mit dem Gemeinschaftsrahmen über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse aus dem Jahr 2005 im Einklang stehen (vgl. ABl. C 297 vom 29.11.2005, S. 4).

Die ab dem Jahr 1995 gewährten Subventionen für Pensionskosten für Beamte haben der Deutschen Post hingegen einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Im Einklang mit früheren Beihilfesachen (Entlastung der französischen Post um Pensionskosten für Beamte) hat die Kommission geprüft, ob die von der Deutschen Post getragenen Sozialbeiträge der Höhe nach denen privater Wettbewerber entsprachen. Neben diesen Subventionen kamen der Deutschen Post in demselben Zeitraum erhöhte Portoentgelte zugute, die der Finanzierung eines weiteren Teils der Pensionskosten für ihre Beamten dienten. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Entlastung hat die Deutsche Post im Bereich der dem Wettbewerb unterliegenden Dienste (z. B. Paketdienste und Privatkundenbankgeschäft) tatsächlich erheblich geringere Sozialbeiträge getragen als ihre privaten Wettbewerber. Die Kommission hat die Rückforderung der nicht mit dem Binnenmarkt vereinbaren Beihilfe im Rahmen von 500 Mio. EUR bis 1 Mrd. EUR für den Zeitraum ab 2003 angeordnet.

Hintergrund
Die Deutsche Post ist der etablierte Postbetreiber in Deutschland. Wenngleich die deutschen Märkte für Briefdienste bereits seit 2007 in vollem Umfang liberalisiert sind, hat die Deutsche Post mit einem durchschnittlichen Marktanteil von rund 90 Prozent nach wie vor eine marktbeherrschende Stellung auf diesen Märkten inne.

Die Deutsche Post und ihre Holdinggesellschaft Deutsche Post World Net (DPWN) sind seit 1999 Marktführer auf den europäischen Märkten für Paket- und Expressdienste. Durch mehrere Übernahmen (z. B. DHL, Danzas, Nedlloyd, ASG, Air Express International, Exel) ist die DPWN einer der größten Anbieter von Luft- und Seefrachtdiensten sowie von globalen Logistikdiensten weltweit.

Die Deutsche Post ist seit 2001 an der Börse notiert. Die Mehrheit der Aktien wird von privaten Anlegern gehalten.

Infolge von Beschwerden von Wettbewerbern hat die Kommission ihr 1999 eröffnetes beihilferechtliches Prüfverfahren im September 2007 ausgeweitet. Am 11. Mai 2011 hat die Kommission den Umfang ihrer Prüfung ein weiteres Mal ausgedehnt, um auch die Pensionssubventionen eingehender zu untersuchen. Die Deutsche Post hat gegen beide Ausweitungen Einspruch eingelegt. Das Gericht der Europäischen Union hat den Umfang des abgeschlossen Verfahrens dazu in seinem Urteil vom 8. Dezember 2011 in der Sache T‑421/07 Deutsche Post/Kommission jedoch bestätigt. (Europäische Kommission: ra)

Lesen Sie auch:
"Offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen"


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen