Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Beschaffung von Waffen, Munition & Kriegsmaterial


Europäische Kommission fordert Österreich und Polen auf, die EU-Vorschriften für die Beschaffung im Verteidigungsbereich vollständig umzusetzen
Österreich hat die Bestimmungen der Richtlinie noch nicht für Kärnten umgesetzt


(12.06.12) - Österreich und Polen wurden aufgefordert, der Europäischen Kommission innerhalb der nächsten zwei Monate die Maßnahmen mitzuteilen, die sie zur Umsetzung der EU-Vorschriften für die Beschaffung im Verteidigungsbereich zu ergreifen beabsichtigen (Richtlinie 2009/81/EG). Die Kommission hatte Bedenken, dass Österreich und Polen ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Richtlinie für die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial (und damit verbundenen Bau- und Dienstleistungen) für die Streitkräfte sowie für die Vergabe sensibler Aufträge für Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit nicht nachgekommen sind.

Wird die Richtlinie nicht in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt, kommen weder den Unternehmen noch den Steuerzahlern die Vorteile eines leichteren Zugangs zu einem transparenten und offenen – und somit stärker wettbewerbsorientierten geprägten – Markt für Verteidigungsgüter zugute.

Die Vorschriften sind auf die Besonderheiten der Märkte für Verteidigungsgüter und Sicherheitsausrüstungen zugeschnitten. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie endete am 20. August 2011.

Österreich hat die Bestimmungen der Richtlinie noch nicht für Kärnten umgesetzt, was bedeutet, dass die Maßnahmen der Richtlinie nicht das gesamte Hoheitsgebiet abdecken. Polen hat bisher noch keinerlei Maßnahmen zur Umsetzung der oben genannten Richtlinie mitgeteilt.

Die Aufforderung der Kommission erfolgt in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Wenn die Behörden Österreichs und Polens die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen und die Verhängung von Strafgeldern beantragen.

Hintergrund
Mit der Richtlinie wird auf europäischer Ebene Folgendes eingeführt:

>> faire und transparente Regeln, die den Unternehmen den Zugang zu den Märkten für Verteidigungsgüter und Sicherheitsausrüstungen in anderen EU-Ländern erleichtern;

>> Flexibilität der öffentlichen Auftraggeber bei der detaillierten Aushandlung aller Merkmale komplexer Aufträge;

>> die Möglichkeit für öffentliche Auftraggeber, den Lieferanten Sicherungsmaßnahmen vorzuschreiben, damit geheim zu haltende Informationen vor unerlaubtem Zugriff geschützt sind und die Versorgungssicherheit gewährleistet wird, so dass die Streitkräfte, insbesondere im Krisen- oder Kriegsfall, rechtzeitig beliefert werden.

Sie erfasst bestimmte Beschaffungsaufträge in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung für
> militärische Ausrüstungen und damit zusammenhängende Bau- und Dienstleistungen,
>> sensible Sicherheitsausrüstungen, Bau- und Dienstleistungen, bei denen Zugang zu geheim zu haltenden Informationen gegeben ist.

Die Auftragsvergabe für nichtsensible und nichtmilitärische Ausrüstung, Bau- und Lieferleistungen durch öffentliche Auftraggeber in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit fällt unter die Richtlinie für die allgemeine öffentliche Auftragsvergabe 2004/18/EG.

Beide Richtlinien unterliegen Artikel 346 des Vertrags, was bedeutet, dass die EU-Mitgliedstaaten Beschaffungsvorgänge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit ausnehmen können, wenn die Vorschriften der Richtlinie 2009/81/EG nicht ausreichen, um ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen zu wahren.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/internal_market/company/simplification/index_de.htm
Aktuelle Informationen über anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten
http://ec.europa.eu/community_law/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen