Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Studie zur Solvency II-Regelung


Ergebnisse der quantitative Auswirkungsstudie zu Solvabilität II (QIS5) zeigen, dass die Unternehmen für die neuen Kapitalanforderungen unter Solvency II gut aufgestellt sind
Neue Generation der Aufsichtsregeln für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in der EU


(17.03.11) - Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat die Ergebnisse einer quantitativen Auswirkungsstudie veröffentlicht, die zeigen, dass, während eine Feinabstimmung der Regeln noch erforderlich ist, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gut aufgestellt sind, um die neuen Kapitalanforderungen unter Solvabilität II zu erfüllen. Die Solvabilität-II-Richtlinie, die bis zum bis zum 1. Januar 2013 umgesetzt werden muss, bildet den Rahmen für die neue Generation der Aufsichtsregeln für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in der EU.

Die Regeln der Solvency-II-Richtlinie werden durch Durchführungsmaßnahmen ergänzt, die die Europäische Kommission dieses Jahr verabschieden wird. Die quantitative Auswirkungsstudie (QIS5) wurde von EIOPA von August bis November 2010 durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Durchführungsbestimmungen auf soliden empirischen Daten beruhen. Es handelt sich um die fünfte quantitative Auswirkungsuntersuchung, die im Zusammenhang mit der Entwicklung der neunen Rahmenbedingungen für Versicherung und Rückversicherung durchgeführt worden ist.

Die Ergebnisse der QIS5 zeigen:
Eine Feinabstimmung der geplanten Durchführungsmaßnahmen sind noch erforderlich hinsichtlich der Anforderungen für die versicherungstechnischen Rückstellungen, der Eigenmittel und dem Design und der Kalibrierung der Standardformel für die Solvenzkapitalanforderung. Die Kommission wird auch analysieren, ob Änderungen erforderlich sind um bestimmte Bedenken bezüglich der Marktvolatilität zu begegnen. Bei der endgültigen Festlegung der Durchführungsmaßnahmen wird die Kommission eng mit den Mitgliedsstaaten, EIOPA und der Wirtschaft zusammenarbeiten, um die Feinabstimmung auf der Basis der in der QIS5 gewonnenen Informationen durchzuführen.

Das System ist insbesondere für KMU zu komplex. Vor diesen Hintergrund wird die Kommission an einer Reihe von Maßnahmen arbeiten, um die Komplexität der Berechnung der quantitativen Anforderungen zu reduzieren und auch um zusätzliche Vereinfachungen der Standardberechnungen einzuführen.

Zielgerichtete Übergangsbestimmungen können in bestimmten Fällen erforderlich sein, um einen reibungslosen Übergang zum neuen Regime sicherzustellen.

Beteiligung
Der Bericht von EIOPA bestätigt, dass die Versicherungswirtschaft die ambitionierten Beteiligungsziele der QIS5 erfüllen konnte, da sich fast 70 Prozent der Unternehmen, im Vergleich zu 33 Prozent in QIS4, beteiligt haben.

Nächste Schritte
Die Kommission wird im Laufe des zweiten Quartals 2011 die technische Arbeit an den Durchführungsmaßnahmen fortsetzen und die Ergebnisse der QIS5 berücksichtigen. Die Kommission beabsichtigt, ihren Vorschlag für die Durchführungsmaßnahmen zu Solvabilität II bis zum Ende des Jahres zu veröffentlichen.

Hintergrund zu Solvency II
Die Solvabilität-II-Rahmenbedingungen sollen sicherstellen, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen finanziell gesund sind und nachteilige Ereignisse überstehen können, um die Versicherungsnehmer und die Stabilität des Finanzsystems zu schützen. Zusätzlich zu quantitativen Anforderungen wie Kapitalanforderungen (Säule 1) müssen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen qualitative Anforderungen hinsichtlich Governance und Risikomanagement (Säule 2) erfüllen und regelmäßig Informationen gegenüber den Aufsehern und der Öffentlichkeit offenlegen (Säule 3).

Die Solvabilität-II-Rahmenbedingungen werden bestehen aus den Regeln der Solvabilität-II-Richtline (2009/138/EC) auf Ebene 1, so wie von den Mitgliedsstaaten umgesetzt, aus Ebene-2-Durchführungsmaßnahmen und auf Ebene 3 aus Aufsichtsmaßnahmen, den sogenannten technischen Durchführungsstandards und nichtbindender Anleitung. Die neuen Regeln werden ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden sein.

Zur QIS5
QIS5 ist die letzte in einer Reihe von Untersuchungen, die die Kommission initiiert hat, um sicherzustellen, dass die Solvency-II-Rahmenbedingungen sorgfältig ausgearbeitet werden. QIS1 bis QIS4 haben zwischen 2005 und 2008 stattgefunden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen stellten der Kommission eine empirische Basis für die Entwicklung der Solvabilität-II-Richtlinie (2009/138/EC) bereit.

Die Solvabilität-II-Richtlinie muss von einer Anzahl von detaillierten technischen Regeln begleitet werden, die in Durchführungsmaßnahmen niedergelegt sind, die die Kommission im Verlaufe des Jahres beschließen wird. QIS5 war erforderlich um die unterschiedlichen Szenarien und Parameter zu testen und der Kommission eine korrekte Kalibrierung der technischen Regeln in den Durchführungsmaßnahmen zu erlauben.

Die Ergebnisse der QIS5 basieren auf der finanziellen Position der Unternehmen zum Ende des Jahres 2009.

Lesen sie auch:
http://ec.europa.eu/internal_market/insurance/solvency/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen