Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zusammenschluss und Wettbewerbsgedanke


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Dionex durch Thermo Fisher
Die Prüfung hat ergeben, dass der Zusammenschluss der Geschäftsbereiche von Thermo Fisher und Dionex auf keinem der betroffenen Märkte zu Wettbewerbsbedenken Anlass gibt


(19.05.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Dionex Corporation durch Thermo Fisher Scientific Inc. nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen sind in den USA ansässig und beliefern Forschungsunternehmen. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Thermo Fischer vertreibt Analysegeräte, wissenschaftliche Ausrüstung, Verbrauchsgüter sowie Software für Forschung, Analytik und Diagnostik und bietet Dienstleistungen an. Die Verbrauchsgüter, zum Beispiel Reagenzgläser, werden für mit wissenschaftlicher Ausrüstung durchgeführte Analysen benötigt.

Dionex stellt Instrumente für die Flüssigchromatographie (insbesondere Ionenchromatographie), Probenvorbereitungssysteme, Verbrauchsgüter und Software für chemische Analysen her. Chromatographie-Instrumente werden in Laboren für die Analyse anorganischer Ionen, die z. B. in Trink- und Abwasser enthalten sind, und umweltrelevanter Bestandteile wie Nitrate sowie für die Analyse organischer Stoffe wie Proteine, Pharmazeutika und Pestizide verwendet.

Die Kommission hat geprüft, welche Auswirkungen der geplante Zusammenschluss auf den Wettbewerb in den Bereichen Ionenchromatographie, Hochdruck-Flüssigchromatographie, Massenspektrometrie, Verbrauchsgüter, einschlägige Software und Vertrieb haben wird.

Die Prüfung hat ergeben, dass der Zusammenschluss der Geschäftsbereiche von Thermo Fisher und Dionex auf keinem der betroffenen Märkte zu Wettbewerbsbedenken Anlass gibt. Die Prüfung konzentrierte sich in erster Linie auf das Segment der Instrumente für die Nano-Flüssigchromatographie ("Nano-LC"), in dem sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen hauptsächlich überschneiden. Die Kommission stellte fest, dass Thermo Fisher und Dionex in diesem Segment nicht die einander wettbewerblich am nächsten stehenden Unternehmen sind und dass das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin mit bedeutenden Unternehmen im Wettbewerb stehen wird. Die Prüfung der Kommission ergab auch, dass das zusammengeschlossene Unternehmen weder die Möglichkeit noch einen Anreiz haben wird, die Interoperabilität seiner Nano-LC-Instrumente bzw. seiner Massenspektrometrie-Instrumente mit denen seiner Wettbewerber zu beschränken.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Im Jahr 1989 wurde die Kommission damit betraut, Zusammenschlüsse und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse wird von der Kommission ohne Bedingungen genehmigt. Wenn das Vorhaben jedoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen und sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, kann die Kommission die Genehmigung von Abhilfemaßnahmen abhängig machen oder den Zusammenschluss ganz untersagen.

Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Hauptprüfverfahren) einleitet.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen