Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zusammenschluss und Wettbewerbsgedanke


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Dionex durch Thermo Fisher
Die Prüfung hat ergeben, dass der Zusammenschluss der Geschäftsbereiche von Thermo Fisher und Dionex auf keinem der betroffenen Märkte zu Wettbewerbsbedenken Anlass gibt


(19.05.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Dionex Corporation durch Thermo Fisher Scientific Inc. nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen sind in den USA ansässig und beliefern Forschungsunternehmen. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Thermo Fischer vertreibt Analysegeräte, wissenschaftliche Ausrüstung, Verbrauchsgüter sowie Software für Forschung, Analytik und Diagnostik und bietet Dienstleistungen an. Die Verbrauchsgüter, zum Beispiel Reagenzgläser, werden für mit wissenschaftlicher Ausrüstung durchgeführte Analysen benötigt.

Dionex stellt Instrumente für die Flüssigchromatographie (insbesondere Ionenchromatographie), Probenvorbereitungssysteme, Verbrauchsgüter und Software für chemische Analysen her. Chromatographie-Instrumente werden in Laboren für die Analyse anorganischer Ionen, die z. B. in Trink- und Abwasser enthalten sind, und umweltrelevanter Bestandteile wie Nitrate sowie für die Analyse organischer Stoffe wie Proteine, Pharmazeutika und Pestizide verwendet.

Die Kommission hat geprüft, welche Auswirkungen der geplante Zusammenschluss auf den Wettbewerb in den Bereichen Ionenchromatographie, Hochdruck-Flüssigchromatographie, Massenspektrometrie, Verbrauchsgüter, einschlägige Software und Vertrieb haben wird.

Die Prüfung hat ergeben, dass der Zusammenschluss der Geschäftsbereiche von Thermo Fisher und Dionex auf keinem der betroffenen Märkte zu Wettbewerbsbedenken Anlass gibt. Die Prüfung konzentrierte sich in erster Linie auf das Segment der Instrumente für die Nano-Flüssigchromatographie ("Nano-LC"), in dem sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen hauptsächlich überschneiden. Die Kommission stellte fest, dass Thermo Fisher und Dionex in diesem Segment nicht die einander wettbewerblich am nächsten stehenden Unternehmen sind und dass das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin mit bedeutenden Unternehmen im Wettbewerb stehen wird. Die Prüfung der Kommission ergab auch, dass das zusammengeschlossene Unternehmen weder die Möglichkeit noch einen Anreiz haben wird, die Interoperabilität seiner Nano-LC-Instrumente bzw. seiner Massenspektrometrie-Instrumente mit denen seiner Wettbewerber zu beschränken.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Im Jahr 1989 wurde die Kommission damit betraut, Zusammenschlüsse und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse wird von der Kommission ohne Bedingungen genehmigt. Wenn das Vorhaben jedoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen und sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, kann die Kommission die Genehmigung von Abhilfemaßnahmen abhängig machen oder den Zusammenschluss ganz untersagen.

Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Hauptprüfverfahren) einleitet.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen