Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags


Europäische Union und Liberia garantieren gemeinsam legalen Ursprung von Holzprodukten
Auf der Grundlage des Abkommens will Liberia ein System zur Gewährleistung der Legalität der Holzproduktion einrichten


(19.05.11) - Bis Anfang 2014 müssen alle Holzlieferungen aus Liberia in die Europäische Union mit einer Genehmigung versehen sein, die den legalen Ursprung des Holzes bescheinigt. Zu diesem Zweck unterzeichneten die EU und Liberia, wo sich mehr als die Hälfte des in Westafrika noch vorhandenen Regenwaldes befindet, am 9. Mai in Monrovia ein Freiwilliges Partnerschaftsabkommen (FPA). Dieses Abkommen untermauert die derzeitigen Reformen im Forstsektor, welche die liberianische Regierung im Bestreben um einen verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und eine nachhaltige Entwicklung unternimmt.

Das Abkommen gibt den Europäischen Verbrauchern außerdem die Gewissheit, dass aus Liberia eingeführte Holzerzeugnisse wie Möbel und Hackschnitzel für die Biokraftstoffproduktion legalen Ursprungs sind. Das Abkommen ist dem entschlossenen Engagement beider Seiten zu verdanken, den illegalen Holzeinschlag zu stoppen und den Holzhandel transparenter zu machen.

EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs erklärte: "Ich freue mich, dass sich ein weiteres Land unserem gemeinsamen Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag anschließt. Dieses Engagement trägt einerseits zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Armutsminderung in Liberia bei und kommt andererseits den Europäischen Verbrauchern zugute, die Gewissheit erhalten, dass liberianisches Holz legal erzeugt wurde."

Florence Chenoweth, die liberianische Ministerin für Forsten und Landwirtschaft, und Lluis Riera, Direktor bei der Europäischen Kommission, die die Verhandlungen geleitet hatten, paraphierten das Abkommen in Anwesenheit von Präsidentin Ellen Johnson Sirleaf und EU-Botschafter Attilio Pacifici. Es ist das sechste einer Reihe bilateraler Abkommen, die zwischen der EU und Holz erzeugenden Ländern ausgehandelt wurden (nach den Abkommen mit Indonesien, der Zentralafrikanischen Republik, Kamerun, der Republik Kongo und Ghana).

Auf der Grundlage des Abkommens will Liberia ein System zur Gewährleistung der Legalität der Holzproduktion einrichten. Es soll für alle Holzprodukte gelten, die in der EU, aber auch auf dem heimischen Markt und auf Nicht-EU-Märkten verkauft werden. Im Gegenzug garantiert die Europäische Union für alle aus Liberia stammenden Holzprodukte unbeschränkten Zugang zu ihrem Markt. Die systematischen Kontrollen werden es Liberia auch ermöglichen, die illegale Abholzung und die Umweltzerstörung zu stoppen, die zum Klimawandel beitragen.

Hintergrund
Ein Anteil von 20 Prozent bis 40 Prozent der weltweiten Holzproduktion im Wert von schätzungsweise 10 Mrd. USD pro Jahr stammt aus illegalen Quellen. Bis zu 20 Prozent davon gelangen in die EU.

Der illegale Holzeinschlag hat in Liberia während des langen Bürgerkriegs in den 1990er Jahren massiv zugenommen. Die Einnahmen dienten zum Teil der Finanzierung des Konflikts. Nach Schätzungen der Weltbank könnte Korruption in der Wirtschaft dazu geführt haben, dass dem Land durch Hinterziehung von ca. 200 Mio. USD ein Schaden in Höhe des halben Staatshaushalts entstanden ist. 2003 verhängte daher der UN-Sicherheitsrat Sanktionen gegen alle Holzausfuhren aus Liberia.

Seither hat Liberia erhebliche Anstrengungen zur Reform des Sektors unternommen. Dazu gehörte eine umfassende Rechtsreform, die Entwicklung eines Rückverfolgbarkeitssystems für die Holzproduktion, die Verbesserung der Transparenz von Einnahmen und Zahlungen sowie institutionelle Reformen. Liberia war das erste Land, das die Einnahmen aus der Holzproduktion im Rahmen der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) erfassen ließ, und war das erste afrikanische Land, dem die Erfüllung der EITI-Standards bescheinigt wurde (2008). In Anerkennung der erzielten Fortschritte hoben die Vereinten Nationen 2006 die Sanktionen auf, womit für Liberia der Weg zum Neuaufbau seines Forstsektors frei wurde. Durch die FPA-Partnerschaft mit der EU sollen diese Anstrengungen unterstützt werden, die zur Stärkung eines verantwortungsvollen Handelns und der Rechtsdurchsetzung sowie zur Sicherstellung der Legalität der Holzproduktion mit Hilfe eines Genehmigungssystems beitragen sollen.

Die Holzausfuhren machten früher über 20 Prozent des liberianischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus und die EU war ein wichtiger Absatzmarkt für liberianisches Holz. 2003 gingen über die Hälfte dieser Ausfuhren in EU-Mitgliedstaaten.

Das Freiwillige Partnerschaftsabkommen über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor eröffnet Liberia die Möglichkeit, das Problem des illegalen Holzeinschlags anzugehen und gleichzeitig die Ressourcenbewirtschaftung und die Absatzchancen für seine Holzprodukte zu verbessern. Dieser Trend spiegelt sich auch in neuen Rechtsvorschriften der EU und der USA wider, mit denen der Verkauf von illegal geschlagenem Holz und daraus hergestellten Erzeugnissen verboten wird. Andere Verbrauchermärkte dürften diesem Beispiel folgen, so dass die Legalitätsprüfung zu einem wichtigen Bestandteil der weltweiten Vermarktung von Holzprodukten werden dürfte.

Die Verhandlungen über das Abkommen zwischen Liberia und der EU wurden 2009 aufgenommen. Vertreter der Zivilgesellschaft, der lokalen Bevölkerung und der Privatwirtschaft haben dazu einen aktiven Beitrag geleistet. Liberia verfügt bereits über ein Rückverfolgbarkeitssystem für Holz, das weiterentwickelt und an die strengeren Anforderungen angepasst werden soll.

Website der GD Entwicklung und Zusammenarbeit - EuropeAid:
http://ec.europa.eu/europeaid/what/development-policies/intervention-areas/environment/forestry_intro_en.htm

Website der GD Umwelt:
http://ec.europa.eu/environment/forests/flegt.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen