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Möglichkeiten auf dem Weltmarkt nutzen


Mehr Wachstum in der EU durch Erschließung des Weltmarktes für KMU
Nur 13 Prozent der in der EU ansässigen KMU sind außerhalb der EU durch Handel, Investitionen oder andere Formen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern tätig


(22.11.11) - Die kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) Europas sollten größeren Nutzen aus rasch wachsenden Märkten in Schwellenländern wie China, Indien, Russland oder in Regionen wie Südostasien und Lateinamerika ziehen. Dies ist das Hauptinstrument zur Überwindung der Krise in der Mitteilung der Kommission "Kleine Unternehmen – große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen".

Nur 13 Prozent der in der EU ansässigen KMU sind außerhalb der EU durch Handel, Investitionen oder andere Formen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern tätig. Deshalb erarbeitet die Kommission derzeit eine kohärentere und effektivere EU-Strategie zur Förderung der KMU auf den Auslandsmärkten. Dazu könnten Dienstleistungen der Unternehmensförderung ausgebaut und so die Koordinierung und Nutzung vorhandener Mittel einschließlich des Enterprise Europe Network verbessert werden. Dadurch erhalten KMU besseren Zugang zu sachdienlicheren Informationen und Unterstützung bei ihren Bemühungen um die Erschließung neuer Märkte und die Suche nach den richtigen Partnern vor Ort.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erklärte: "Bedeutende Märkte von Drittstaaten mit hohen Wachstumsraten bieten klare Chancen für unsere kleinen Unternehmen." KMU sind wesentlich für die wirtschaftliche Stärke Europas. Dabei hat es eindeutig Vorrang, ihnen zu helfen, ihre Möglichkeiten auf dem Weltmarkt besser zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen."

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/market-access/internationalisation/index_en.htm

Hintergrund
KMU sind bei der Erschließung des Weltmarkts mit besonderen Hindernissen konfrontiert, nicht zuletzt im Hinblick auf den Zugang zu Marktinformationen, die Ermittlung möglicher Kunden und die Suche nach den richtigen Partnern. Außerdem müssen sie komplexere Fragen lösen, z. B. die Einhaltung ausländischer Gesetze – etwa verbindlicher Vorschriften des Vertragsrechts, der Zollvorschriften, technischer Regeln und Normen –, die Organisation des Technologietransfers und die Wahrung von Urheber- und gewerblichen Schutzrechten. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen stehen KMU in der Regel weniger internes Fachwissen, weniger Geld und weniger Personal zur Verfügung als größeren Unternehmen.

Auf die 23 Mio. europäischen KMU entfallen zwei Drittel aller Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft; ferner wurden 80 prozent aller Arbeitsplätze in den letzten fünf Jahren von KMU geschaffen. Unter anderem konnten EU-Unternehmen in Bereichen wie Ausrüstungen und Chemie in Brasilien oder Energie in Indien – um nur diese zu nennen – bereits beachtliche Ergebnisse erzielen. Um Unternehmen den Weg zu ebnen, muss Europa immer internationaler werden und KMU bei der Internationalisierung unterstützen.

In dieser neuen EU-Strategie sind folgende Maßnahmen festgelegt:
>>
das bestehende Angebot von Unterstützungsdienstleistungen auf den Hauptzielmärkten ausbauen;
>> die Steuerungsstruktur des Enterprise Europe Network verbessern, um eine bessere Zusammenarbeit mit Anbieterorganisationen und Interessenträgern zu ermöglichen;
>> Förderprogramme auf EU-Ebene kohärenter gestalten, damit sie größere Wirkung zeigen; gegenwärtig gibt es auf einzelstaatlicher Ebene über 300 Förderprogramme, die sich vielfach auf nur eine Wachstumsregion konzentrieren, während inzwischen neue Wachstumsregionen entstanden sind;
>> Cluster und Netze zur Internationalisierung von KMU fördern;
>> eine paneuropäische Zusammenarbeit auf den wichtigsten Zielmärkten initiieren, damit die öffentlichen Mittel bestmöglich genutzt werden;
>> eine einzige virtuelle Auskunftsstelle für KMU schaffen, die außerhalb der EU expandieren möchten;
>> bestehende politische Maßnahmen der EU intensivieren, damit europäische KMU im Ausland rascher expandieren.

Künftig sollten sich die Anstrengungen darauf konzentrieren, wie bestehende Diensteanbieter effektiver zusammenarbeiten können und wie man Anreize dazu schaffen könnte. Ein umfassender Überblick über das europäische Angebot an Unterstützungsdiensten wird die Ausgangsbasis für diesen Prozess bilden. Sämtliche EU-Organe und die maßgeblichen Interessenträger auf Seiten der KMU werden sich partnerschaftlich an der Umsetzung dieser Strategie beteiligen und sollten sich daher an die in dieser Mitteilung dargelegten Prioritäten und Leitlinien halten, wenn sie neue, kurz- wie langfristige Maßnahmen zur Förderung der Internationalisierung von KMU erwägen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ähnlich vorzugehen und eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um ein wirkungsvolleres Förderungsumfeld für die Expansion europäischer KMU im Ausland zu schaffen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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