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Möglichkeiten auf dem Weltmarkt nutzen


Mehr Wachstum in der EU durch Erschließung des Weltmarktes für KMU
Nur 13 Prozent der in der EU ansässigen KMU sind außerhalb der EU durch Handel, Investitionen oder andere Formen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern tätig


(22.11.11) - Die kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) Europas sollten größeren Nutzen aus rasch wachsenden Märkten in Schwellenländern wie China, Indien, Russland oder in Regionen wie Südostasien und Lateinamerika ziehen. Dies ist das Hauptinstrument zur Überwindung der Krise in der Mitteilung der Kommission "Kleine Unternehmen – große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen".

Nur 13 Prozent der in der EU ansässigen KMU sind außerhalb der EU durch Handel, Investitionen oder andere Formen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern tätig. Deshalb erarbeitet die Kommission derzeit eine kohärentere und effektivere EU-Strategie zur Förderung der KMU auf den Auslandsmärkten. Dazu könnten Dienstleistungen der Unternehmensförderung ausgebaut und so die Koordinierung und Nutzung vorhandener Mittel einschließlich des Enterprise Europe Network verbessert werden. Dadurch erhalten KMU besseren Zugang zu sachdienlicheren Informationen und Unterstützung bei ihren Bemühungen um die Erschließung neuer Märkte und die Suche nach den richtigen Partnern vor Ort.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erklärte: "Bedeutende Märkte von Drittstaaten mit hohen Wachstumsraten bieten klare Chancen für unsere kleinen Unternehmen." KMU sind wesentlich für die wirtschaftliche Stärke Europas. Dabei hat es eindeutig Vorrang, ihnen zu helfen, ihre Möglichkeiten auf dem Weltmarkt besser zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen."

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/market-access/internationalisation/index_en.htm

Hintergrund
KMU sind bei der Erschließung des Weltmarkts mit besonderen Hindernissen konfrontiert, nicht zuletzt im Hinblick auf den Zugang zu Marktinformationen, die Ermittlung möglicher Kunden und die Suche nach den richtigen Partnern. Außerdem müssen sie komplexere Fragen lösen, z. B. die Einhaltung ausländischer Gesetze – etwa verbindlicher Vorschriften des Vertragsrechts, der Zollvorschriften, technischer Regeln und Normen –, die Organisation des Technologietransfers und die Wahrung von Urheber- und gewerblichen Schutzrechten. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen stehen KMU in der Regel weniger internes Fachwissen, weniger Geld und weniger Personal zur Verfügung als größeren Unternehmen.

Auf die 23 Mio. europäischen KMU entfallen zwei Drittel aller Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft; ferner wurden 80 prozent aller Arbeitsplätze in den letzten fünf Jahren von KMU geschaffen. Unter anderem konnten EU-Unternehmen in Bereichen wie Ausrüstungen und Chemie in Brasilien oder Energie in Indien – um nur diese zu nennen – bereits beachtliche Ergebnisse erzielen. Um Unternehmen den Weg zu ebnen, muss Europa immer internationaler werden und KMU bei der Internationalisierung unterstützen.

In dieser neuen EU-Strategie sind folgende Maßnahmen festgelegt:
>>
das bestehende Angebot von Unterstützungsdienstleistungen auf den Hauptzielmärkten ausbauen;
>> die Steuerungsstruktur des Enterprise Europe Network verbessern, um eine bessere Zusammenarbeit mit Anbieterorganisationen und Interessenträgern zu ermöglichen;
>> Förderprogramme auf EU-Ebene kohärenter gestalten, damit sie größere Wirkung zeigen; gegenwärtig gibt es auf einzelstaatlicher Ebene über 300 Förderprogramme, die sich vielfach auf nur eine Wachstumsregion konzentrieren, während inzwischen neue Wachstumsregionen entstanden sind;
>> Cluster und Netze zur Internationalisierung von KMU fördern;
>> eine paneuropäische Zusammenarbeit auf den wichtigsten Zielmärkten initiieren, damit die öffentlichen Mittel bestmöglich genutzt werden;
>> eine einzige virtuelle Auskunftsstelle für KMU schaffen, die außerhalb der EU expandieren möchten;
>> bestehende politische Maßnahmen der EU intensivieren, damit europäische KMU im Ausland rascher expandieren.

Künftig sollten sich die Anstrengungen darauf konzentrieren, wie bestehende Diensteanbieter effektiver zusammenarbeiten können und wie man Anreize dazu schaffen könnte. Ein umfassender Überblick über das europäische Angebot an Unterstützungsdiensten wird die Ausgangsbasis für diesen Prozess bilden. Sämtliche EU-Organe und die maßgeblichen Interessenträger auf Seiten der KMU werden sich partnerschaftlich an der Umsetzung dieser Strategie beteiligen und sollten sich daher an die in dieser Mitteilung dargelegten Prioritäten und Leitlinien halten, wenn sie neue, kurz- wie langfristige Maßnahmen zur Förderung der Internationalisierung von KMU erwägen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ähnlich vorzugehen und eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um ein wirkungsvolleres Förderungsumfeld für die Expansion europäischer KMU im Ausland zu schaffen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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