Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Möglichkeiten auf dem Weltmarkt nutzen


Mehr Wachstum in der EU durch Erschließung des Weltmarktes für KMU
Nur 13 Prozent der in der EU ansässigen KMU sind außerhalb der EU durch Handel, Investitionen oder andere Formen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern tätig


(22.11.11) - Die kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) Europas sollten größeren Nutzen aus rasch wachsenden Märkten in Schwellenländern wie China, Indien, Russland oder in Regionen wie Südostasien und Lateinamerika ziehen. Dies ist das Hauptinstrument zur Überwindung der Krise in der Mitteilung der Kommission "Kleine Unternehmen – große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen".

Nur 13 Prozent der in der EU ansässigen KMU sind außerhalb der EU durch Handel, Investitionen oder andere Formen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern tätig. Deshalb erarbeitet die Kommission derzeit eine kohärentere und effektivere EU-Strategie zur Förderung der KMU auf den Auslandsmärkten. Dazu könnten Dienstleistungen der Unternehmensförderung ausgebaut und so die Koordinierung und Nutzung vorhandener Mittel einschließlich des Enterprise Europe Network verbessert werden. Dadurch erhalten KMU besseren Zugang zu sachdienlicheren Informationen und Unterstützung bei ihren Bemühungen um die Erschließung neuer Märkte und die Suche nach den richtigen Partnern vor Ort.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erklärte: "Bedeutende Märkte von Drittstaaten mit hohen Wachstumsraten bieten klare Chancen für unsere kleinen Unternehmen." KMU sind wesentlich für die wirtschaftliche Stärke Europas. Dabei hat es eindeutig Vorrang, ihnen zu helfen, ihre Möglichkeiten auf dem Weltmarkt besser zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen."

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/market-access/internationalisation/index_en.htm

Hintergrund
KMU sind bei der Erschließung des Weltmarkts mit besonderen Hindernissen konfrontiert, nicht zuletzt im Hinblick auf den Zugang zu Marktinformationen, die Ermittlung möglicher Kunden und die Suche nach den richtigen Partnern. Außerdem müssen sie komplexere Fragen lösen, z. B. die Einhaltung ausländischer Gesetze – etwa verbindlicher Vorschriften des Vertragsrechts, der Zollvorschriften, technischer Regeln und Normen –, die Organisation des Technologietransfers und die Wahrung von Urheber- und gewerblichen Schutzrechten. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen stehen KMU in der Regel weniger internes Fachwissen, weniger Geld und weniger Personal zur Verfügung als größeren Unternehmen.

Auf die 23 Mio. europäischen KMU entfallen zwei Drittel aller Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft; ferner wurden 80 prozent aller Arbeitsplätze in den letzten fünf Jahren von KMU geschaffen. Unter anderem konnten EU-Unternehmen in Bereichen wie Ausrüstungen und Chemie in Brasilien oder Energie in Indien – um nur diese zu nennen – bereits beachtliche Ergebnisse erzielen. Um Unternehmen den Weg zu ebnen, muss Europa immer internationaler werden und KMU bei der Internationalisierung unterstützen.

In dieser neuen EU-Strategie sind folgende Maßnahmen festgelegt:
>>
das bestehende Angebot von Unterstützungsdienstleistungen auf den Hauptzielmärkten ausbauen;
>> die Steuerungsstruktur des Enterprise Europe Network verbessern, um eine bessere Zusammenarbeit mit Anbieterorganisationen und Interessenträgern zu ermöglichen;
>> Förderprogramme auf EU-Ebene kohärenter gestalten, damit sie größere Wirkung zeigen; gegenwärtig gibt es auf einzelstaatlicher Ebene über 300 Förderprogramme, die sich vielfach auf nur eine Wachstumsregion konzentrieren, während inzwischen neue Wachstumsregionen entstanden sind;
>> Cluster und Netze zur Internationalisierung von KMU fördern;
>> eine paneuropäische Zusammenarbeit auf den wichtigsten Zielmärkten initiieren, damit die öffentlichen Mittel bestmöglich genutzt werden;
>> eine einzige virtuelle Auskunftsstelle für KMU schaffen, die außerhalb der EU expandieren möchten;
>> bestehende politische Maßnahmen der EU intensivieren, damit europäische KMU im Ausland rascher expandieren.

Künftig sollten sich die Anstrengungen darauf konzentrieren, wie bestehende Diensteanbieter effektiver zusammenarbeiten können und wie man Anreize dazu schaffen könnte. Ein umfassender Überblick über das europäische Angebot an Unterstützungsdiensten wird die Ausgangsbasis für diesen Prozess bilden. Sämtliche EU-Organe und die maßgeblichen Interessenträger auf Seiten der KMU werden sich partnerschaftlich an der Umsetzung dieser Strategie beteiligen und sollten sich daher an die in dieser Mitteilung dargelegten Prioritäten und Leitlinien halten, wenn sie neue, kurz- wie langfristige Maßnahmen zur Förderung der Internationalisierung von KMU erwägen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ähnlich vorzugehen und eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um ein wirkungsvolleres Förderungsumfeld für die Expansion europäischer KMU im Ausland zu schaffen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen