Recht auf faires Verfahren
EU-Regierungen erzielen Einigung über Recht auf Belehrung in Strafverfahren
Viviane Reding: "Die EU ist auf ihrem Weg zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsraums ein großes Stück vorangekommen"
(28.11.11) - Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben Einigung über einen Legislativvorschlag erzielt, durch den Verdächtigen und Beschuldigten überall in der EU das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkannt werden soll.
"Die erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt, durch den dafür gesorgt wird, dass Verdächtige in allen EU-Ländern ihr Recht auf ein faires Verfahren in Strafverfahren geltend machen können", sagte das für Justiz zuständige Kommissionsmitglied Viviane Reding. "Die EU ist damit auf ihrem Weg zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsraums ein großes Stück vorangekommen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass alle einer Straftat beschuldigten Personen von diesem Recht Gebrauch machen können und trägt so zu einem größeren Vertrauen zwischen den Justizbehörden in der EU bei. Ich hoffe, dass der Vorschlag so rasch wie möglich vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wird."
Die Europäische Kommission hat den Vorschlag bereits im Juli 2010 im Rahmen ihrer Anstrengungen zur Sicherstellung fairer Gerichtsverfahren in der ganzen EU vorgelegt. Dabei handelt es sich um den zweiten Schritt einer Reihe von Maßnahmen zur Einführung von gemeinsamen EU-Standards in Strafverfahren. Die erste Maßnahme, nach der Verdächtige Recht auf Übersetzungs- und Dolmetschleistungen haben, wurde im Oktober 2010 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen. Der Vorschlag für eine Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren wird nun dem Europäischen Parlament zur Annahme unterbreitet, bevor die endgültige Annahme durch den Ministerrat erfolgt.
Die Richtlinie sieht vor, dass Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden müssen. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass in EU-Ländern jede Person, die festgenommen wurde oder gegen die ein Europäischer Haftbefehl ergangen ist, eine schriftliche Belehrung über ihre Rechte erhält, in der ihre grundlegenden Rechte in Strafverfahren aufgeführt sind. Die Kommission hat den Mitgliedstaaten ein Muster dieser Belehrung zur Verfügung gestellt, das in 22 EU-Sprachen übersetzt wird. Neben dem Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung ist das Recht auf Belehrung in Strafverfahren Teil einer Reihe von Maßnahmen, die ein faires Verfahren gewährleisten und das Vertrauen in den einheitlichen Rechtsraum der EU stärken sollen.
Hintergrund
Durch die Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Polizeibeamte und Staatsanwälte Verdächtige über ihre Rechte belehren. Nach einer Festnahme sollen die Behörden diese Belehrung in schriftlicher in Form erteilen, wobei letztere in einfacher und leicht verständlicher Sprache abgefasst sein soll. Sie soll dem festgenommenen Verdächtigen in jedem Fall – ob er darum ersucht oder nicht – ausgehändigt und bei Bedarf übersetzt werden.
>> Die Rechtsbelehrung soll praktische Einzelheiten zu den Rechten des Beschuldigten enthalten, insbesondere zu seinem Recht,
>> einen Rechtsanwalt hinzuziehen,
>> über den Tatvorwurf belehrt zu werden und gegebenenfalls Akteneinsicht zu nehmen,
>> Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn er die Verfahrenssprache nicht versteht,
>> nach der Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden.
Die Rechtsbelehrung soll helfen, Justizirrtümer zu vermeiden und die Zahl der Fälle, in denen Rechtsmittel eingelegt werden, zu verringern.
Alljährlich werden in der EU über 8 Millionen Strafverfahren eingeleitet. Derzeit wird dem Anliegen, dass Festgenommene, denen eine Straftat zur Last gelegt wird, angemessen über ihre Rechte belehrt werden, in der EU auf unterschiedliche Weise Rechnung getragen. So werden Verdächtige in einigen Mitgliedstaaten nur mündlich über ihre Verfahrensrechte informiert, während in anderen die schriftliche Belehrung in einer sehr fachlichen und schwer verständlichen Sprache und nur auf Anfrage erteilt wird.
Gemäß Artikel 82 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann die EU zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit grenzüberschreitender Dimension Maßnahmen erlassen, um die Rechte der EU-Bürger nach Maßgabe der Charta der Menschenrechte der Europäischen Union zu stärken.
Das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf Verteidigung sind in Artikel 47 und 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.
Die Kommission hat im Juni 2011 einen Vorschlag für eine dritte Maßnahme vorgelegt, durch die Verdächtigten und Beschuldigten das Recht auf Rechtsbeistand und das Recht auf Benachrichtigung ihrer Familien im Fall einer Festnahme garantiert werden soll. Der Vorschlag wird zurzeit im Europäischen Parlament und im Rat erörtert.
Weitere Informationen
Newsroom der Generaldirektion Justiz:
http://ec.europa.eu/justice/news/intro/news_intro_en.htm
Rechte von verdächtigten und angeklagten Personen:
http://ec.europa.eu/justice/criminal/criminal-rights/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
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