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Hin zu einer europäischen Rechtskultur


European Law Institute in Wien nimmt seine Arbeit auf: Kommissionsvorschlags für ein fakultatives Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
Das Institut wird sich mit den Problemen von Rechtsanwendern bei der Umsetzung von Unionsrecht und möglichen Lösungen befassen und Vorschläge zur Neufassung von EU-Rechtsvorschriften in sämtlichen Bereichen erarbeiten


(28.11.11) - Mitte November hat Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-Justizkommissarin, das erste Arbeitstreffen des European Law Institute eröffnet. Auf der Tagesordnung dieses Treffens stand die Erörterung des Kommissionsvorschlags für ein fakultatives Gemeinsames Europäisches Kaufrecht. Das im Juni gegründete Institut mit Sitz in Wien soll politische Entscheidungsträger und staatliche Stellen beraten und so die Kohärenz des Rechts in Europa verbessern helfen und das EU-Recht weiterentwickeln.

Bei dem Institut handelt sich um eine unabhängige Einrichtung ohne Erwerbszweck, das Rechtsanwender und Rechtswissenschaftler aus ganz Europa zusammenführt. Das Institut soll zu dem übergeordneten Ziel der Schaffung eines europäischen Rechtsraums einen maßgeblichen Beitrag leisten.

"Das European Law Institute wird zur Herausbildung einer europäischen Rechtskultur beitragen. Je mehr sich Europas unterschiedliche Rechtsordnungen einander annähern, desto größerer wird das gegenseitige Vertrauen und das Vertrauen der Bürger in das EU-Rechtssystem und damit auch in die europäische Rechtsstaatlichkeit als der bindenden Kraft in der Europäischen Union", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. "Auf diese Weise nimmt der europäische Rechtsraum konkrete Gestalt an, was dazu führt, dass ein jeder seine Rechte wahrnehmen und von den Chancen, die der Binnenmarkt eröffnet, profitieren kann. Das Institut wird auch der Frage nachgehen, wie EU-Recht innerhalb der Union umgesetzt wird. Es wird sich mit Projekten befassen, die konkrete Auswirkungen auf den Alltag der europäischen Bürger und für die Rechtspraxis haben. "

Das Europäische Recht hat tiefgreifende Auswirkungen auf den Alltag von Bürgern und Unternehmen der EU und auf die politischen und rechtlichen Strukturen. Forschung und Lehre müssen ihren Beitrag zur Weiterentwicklung und Stärkung der verschiedenen Bereiche des Unionsrechts – ob Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrecht – leisten.

Das Institut wird sich mit den Problemen von Rechtsanwendern bei der Umsetzung von Unionsrecht und möglichen Lösungen befassen und Vorschläge zur Neufassung von EU-Rechtsvorschriften in sämtlichen Bereichen erarbeiten. Es soll darüber hinaus ein Forum bieten, auf dem sich Rechtsanwender und Rechtswissenschafter austauschen können .

Die Idee für ein European Law Institute – für die sich die Kommission in ihrem Aktionsplan zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts stark gemacht hatte – entstand in Anlehnung an das American Law Institute, eine regierungsunabhängige Organisation, die mit der Entwicklung des Uniform Commercial Code eine zentrale Rolle bei der Vereinheitlichung des Handelsrechts der 50 US-Bundesstaaten gespielt hat. Das Institut beschloss, sich auf seiner ersten Arbeitssitzung mit dem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht zu befassen, das Unternehmen und Verbrauchern, die einen Kaufvertrag - ob persönlich oder über das Internet - abschließen wollen, als zusätzliche Rechtsgrundlage zur Verfügung stehen soll.

Hintergrund
Die Gründung des European Law Institute war Teil des Aktionsplans 2010 der Kommission zur Umsetzung des Stockholmer Programms. Auf die Bedeutung des Instituts ging Vizepräsidentin Reding in einer Rede im April 2010 in Florenz ein. Am 1. Juni 2011 fand der Gründungskongress des Instituts in Paris statt, bevor es der Universität Wien gelang, für die ersten vier Jahre die Heimstätte des European Law Institute zu werden.

Das European Law Institute soll:
>>
das Unionsrecht, die Politik im Bereich des Rechts und die Rechtsanwendung begutachten und fördern,
>> Vorschläge zur Weiterentwicklung des EU-Besitzstands und zur Förderung der Umsetzung von EU-Recht durch die Mitgliedstaaten erarbeiten,
>> Entwicklungen im Bereich des Rechts in den Mitgliedstaaten, die für die Unionsebene von Belang sind, erkennen und analysieren,
>> die Herangehensweise der EU in Fragen des internationalen Rechts untersuchen und die Rolle des Unionsrechts im weltweiten Kontext fördern, beispielsweise durch Abfassung internationaler Rechtsinstrumente oder Erarbeitung von Mustervorschriften,
>> europäische Forschung betreiben und fördern, z. B. Grundprinzipien und Vorschriften, die allen europäischen Rechtssystemen gemeinsam sind, analysieren, verfassen oder verbessern,
>> ein Gesprächsforum für Juristen, d. h. Rechtswissenschaftler, Richter, Rechtsanwälte und sonstige Rechtsberufe, die unterschiedliche Rechtstraditionen repräsentieren, bieten.

Der Beirat des European Law Institute kann – entweder von sich aus oder auf die Bewerbung von Interessenten hin – ständige Mitglieder und Beobachter ernennen.

European Law Institute:
http://www.europeanlawinstitute.eu
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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