Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Aktionsplan zur Abwehr der Antibiotikaresistenz


Europäische Kommission gibt zwölf konkrete Maßnahmen zur Abwehr der Antibiotikaresistenz für die nächsten fünf Jahre bekannt
Von entscheidender Bedeutung, dass die nächste Antibiotikageneration entwickelt wird


(28.11.11) - Mit etwa 25.000 Todesfällen in der EU pro Jahr durch Infektionen, welche bei Patienten durch arzneimittelresistente Bakterien ausgelöst werden und mehr als 1,5 Milliarden EUR an Kosten für das Gesundheitswesen und an Produktivitätseinbußen verursachen, ist die Antibiotikaresistenz zu einem ernstzunehmenden Gesundheitsproblem in der EU geworden. Am Vortag des Europäischen Tags der Sensibilisierung für Antibiotikaresistenz hat die Europäische Kommission einen umfassenden Aktionsplan zur Abwehr der Antibiotikaresistenz vorgelegt, der zwölf konkrete Maßnahmen enthält, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten getroffen werden sollen.

Der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar , John Dalli, sagte : "Wir müssen rasch und entschlossen handeln, wenn wir nicht die Möglichkeit verlieren wollen, bakterielle Infektionen bei Mensch und Tier mit Antibiotika zu behandeln. Die für die nächsten fünf Jahre geplanten zwölf konkreten Maßnahmen, die wir präsentieren, könnten dazu beitragen, die weitere Ausbreitung der Antibiotikaresistenz zu verhindern und neue antibiotische Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Wenn dies erfolgreich sein soll, brauchen wir gemeinsame Anstrengungen seitens der EU, der Mitgliedstaaten, der Beschäftigten des Gesundheitswesens, der Industrie, der Landwirte und vieler anderer."

Die für Forschung und Innovation zuständige EU-Kommissarin, Máire Geoghegan Quinn, fügte hinzu: "Wenn wir den arzneimittelresistenten Bakterien und anderen Krankheitserregern einen Schritt voraus bleiben wollen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir die nächste Antibiotikageneration entwickeln. Investitionen in Forschung und Innovation bedeuten die bestmögliche Versorgung der Patienten, und die Kommission arbeitet gemeinsam mit der Industrie und den EU-Mitgliedstaaten daran, diesen Investitionen Priorität einzuräumen. Dieses Engagement wird im Rahmen unseres künftigen Programms für Forschung und Innovation, Horizon 2020, fortgesetzt."

Steigende Resistenz
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) hat Daten über Antibiotikaresistenz aus der gesamten EU veröffentlicht, denen zufolge die Resistenz gegenüber den als letztes Mittel eingesetzten Antibiotika in Europa steigt. So nimmt beispielsweise EU-weit die Resistenz von Krankheitserregern zu, die in Krankenhäusern häufig Lungenentzündung und Harnwegsinfektionen verursachen; dies ist nun in mehreren Ländern nachgewiesen.

Wichtigste Maßnahmen
Der Aktionsplan gliedert sich in sieben Bereiche, in denen die Maßnahmen am dringendsten sind:

>> Sicherstellung, dass Antibiotika sowohl beim Menschen als auch beim Tier angemessen eingesetzt werden,
>> Prävention bakterieller Infektionen und ihrer Ausbreitung,
>> Entwicklung neuer wirksamer Antibiotika oder Behandlungsalternativen,
>> Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zur Eindämmung der Risiken der Antibiotikaresistenz,
>> Verbesserung von Monitoring und Überwachung in der Human- und der Veterinärmedizin,
>> Forschung und Innovation,
>> Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Schulung.

Der Vorschlag enthält außerdem zwölf konkrete Maßnahmen, die auf Folgendes abzielen:

>>
Verstärkung der Sensibilisierung für den angemessenen Antibiotikaeinsatz,
>> Verschärfung der EU-Rechtsvorschriften für Tierarzneimittel und Fütterungsarzneimittel,
>> Einführung von Empfehlungen zum umsichtigen Antibiotikaeinsatz in der Veterinärmedizin, einschließlich Kontrollberichte,
>> Stärkung der Infektionsprävention und -kontrolle in Krankenhäusern und anderen stationären Einrichtungen,
>> Einführung von Rechtsinstrumenten zur Verstärkung von Infektionsprävention und -kontrolle bei Tieren im Rahmen des neuen EU-Tiergesundheitsrechts,
>> Förderung neuartiger Zusammenarbeit, um neue Antibiotika zum Patienten zu bringen,
>> Förderung der Bemühungen zur Bedarfsanalyse für neue Antibiotika in der Veterinärmedizin,
>> Entwicklung und/oder Verstärkung multilateraler und bilateraler Verpflichtungen zur Prävention und Eindämmung der Antibiotikaresistenz,
>> Verstärkung der Überwachungssysteme für Antibiotikaresistenz und Antibiotikaverbrauch in der Humanmedizin,
>> Verstärkung der Überwachungssysteme für Antibiotikaresistenz und Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin,
>> Verstärkung und Koordinierung der Forschung,
>> Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antibiotikaresistenz.

Hintergrund
Antibiotika , die lebenswichtige Arzneimittel für Mensch und Tier darstellen, zählen zu den antimikrobiellen Mitteln, die auch als Desinfektionsmittel, Antiseptika und andere Hygieneprodukte Verwendung finden. Diese haben die Gefahren durch Infektionskrankheiten enorm verringert. Antibiotika sind unverzichtbar in der Medizin und werden in weit verbreiteten Verfahren wie bei der Transplantation und der Chemotherapie eingesetzt.

Im Laufe der Jahre sind jedoch Bakterien gegen Antibiotika resistent geworden. Diese Resistenz äußert sich in im Krankenhaus erworbenen Infektionen, Atemwegsinfektionen, Meningitis, Diarrhoe und sexuell übertragbaren Infektionen. Resistente Bakterien können über die Lebensmittelkette oder durch direkten Kontakt vom Tier auf den Menschen übertragen werden.

Seit den 1990er Jahren, als die schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Gesundheit durch die Antibiotikaresistenz erkannt wurde, hat die Kommission verschiedene sektorübergreifende Initiativen und Maßnahmen eingeleitet, und zwar in der Human- und Veterinärmedizin, im Bereich Lebens- und Futtermittel sowie in der wissenschaftlichen Forschung. Der heute vorgelegte Aktionsplan ist die jüngste einer Reihe von Maßnahmen, die die Kommission zur Abwehr der Antibiotikaresistenz getroffen hat. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen