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Stärkere Verbreitung von Elektroautos


Regeln zur Beschleunigung der Einführung von Elektrofahrzeugen international vereinbart
In dem geplanten Kooperationsübereinkommen ist vorgesehen, zwei informelle Arbeitsgruppen für Elektrofahrzeuge im Rahmen des Übereinkommens über globale technische Regelungen von 1998 einzurichten


(28.11.11) - Die Einführung von Elektroautos wird zusätzlich durch eine internationale Übereinkunft beschleunigt, für die die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und Japan in Genf (Schweiz) geworben haben. Die Partner einigten sich auf eine enge Zusammenarbeit bei der weltweiten Angleichung der Vorschriften für Elektrofahrzeuge. Die dadurch erzielten Größenvorteile für die Automobilhersteller sollen kostensenkend wirken.

Gegenwärtig stellen diese in verschiedenen Regionen der Welt Elektrofahrzeuge lediglich in Kleinserien her. Für die Wirtschaftsbelebung und angesichts des allgemeinen Kostenbewusstseins der Branche kommt dem Abkommen deshalb eine Schlüsselstellung zu. Da derzeit auf beiden Seiten des Atlantiks und in Asien Vorschriften zur Technik der Elektromobilität erarbeitet werden, ist diese Zusammenarbeit höchst interessant, denn sie bietet eine einzigartige Gelegenheit, gemeinsame Ansätze zu entwickeln.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmen, sagte hierzu: "Dies ist ein wesentlicher Schritt hin zur Entwicklung und stärkeren Verbreitung von Elektroautos . Durch dieses Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechtsvorschriften wird das Marktpotential für diese wichtige, bahnbrechende Technik zunehmen und so zur Wettbewerbsfähigkeit und zu einem nachhaltigen Straßenverkehr beitragen."

Hintergrund
In dem geplanten Kooperationsübereinkommen ist vorgesehen, zwei informelle Arbeitsgruppen für Elektrofahrzeuge im Rahmen des Übereinkommens über globale technische Regelungen von 1998 einzurichten. Urheber dieser Initiative sind die Europäische Kommission, die staatliche Behörde für die Sicherheit des Straßenverkehrs (National Highway Traffic Safety Administration (NHTS)) und die Umweltschutzagentur (Environmental Protection Agency (EPA)) in den USA sowie das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus. Die Arbeitsgruppen stehen allen Ländern offen – auch Indien und China – , die dem entsprechenden Übereinkommen der Vereinten Nationen beigetreten sind.

Die erste Arbeitsgruppe wird sich mit den Sicherheitsaspekten von Elektrofahrzeugen und ihrer Bauteile, einschließlich des Akkus, befassen. Sie wird sich auch um den Schutz der Fahrzeuginsassen vor elektrischen Schlägen im Betrieb, beim Laden und nach Unfällen kümmern. Die zweite Arbeitsgruppe wird sich vorrangig mit den Umweltschutzaspekten von Vorschriften für Elektrofahrzeuge befassen.

Das Ziel beider Arbeitsgruppen ist der Austausch von Informationen über gegenwärtige und künftige Regelungsinitiativen auf diesem Gebiet. So sollen unnötige Unterschiede zwischen Regelungsansätzen vermieden und nach Möglichkeit gemeinsame Anforderungen in Form globaler technischer Regelungen erarbeitet werden.

Das Weltforum zur Harmonisierung fahrzeugtechnischer Vorschriften (World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations), auch bekannt als WP.29 (Arbeitsgruppe 29), ist unter der Schirmherrschaft der UN-Wirtschaftskommission für Europa in Genf tätig. Es legt zahlreiche Vorschriften für Fahrzeuge fest, und zwar in den Bereichen Sicherheits- und Umweltanforderungen an Autos und andere Fahrzeuge. Das Forum soll die Harmonisierung technischer Anforderungen fördern, um so die Entwicklungskosten zu senken, der Industrie die mehrfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren zu ersparen und folglich zur wirtschaftlichen Effizienz und zu niedrigeren Kosten für Verbraucher und Gesellschaft beizutragen.

Dank dem Übereinkommen von 1998 gibt es ein Verfahren, das es Ländern aus allen Regionen der Welt ermöglicht, gemeinsam globale technische Vorschriften für Fahrzeuge und ihre Teile zu erarbeiten. Es ergänzt das Übereinkommen von 1958 mit der besonderen Absicht, die Beteiligung möglichst vieler Länder an den globalen technischen Vorschriften zu fördern. Bislang sind dem Übereinkommen von 1998 32 Länder beigetreten, unter ihnen die EU, Japan, die USA, Korea, China und Indien. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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