Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

PNR-Abkommen soll Rechtssicherheit bringen


Europäische Kommission sieht im neuen PNR-Abkommen mit den USA eine "Stärkung des Datenschutzes"
Nach dem Abkommen sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Fluggastdaten aus ihren Datenbanken an die amerikanischen Behörden zu schicken


(25.11.11) - Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben ein neues Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen ("Passenger Name Records" - PNR) durch die EU an die USA unterzeichnet. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat müssen diesem neuen PNR-Abkommen, das das geltende Abkommen von 2007 ersetzen soll, noch zustimmen. Das Abkommen ist nach Ansicht der Europäischen Union ein wirksames Instrument im Kampf gegen grenzüberschreitende schwere Kriminalität und Terrorismus und verbessert gleichzeitig den Datenschutz.

Das neue PNR-Abkommen bringe Bürgern und Fluggesellschaften mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Es stelle sicher, dass die Strafverfolgungs- und die Justizbehörden der EU von den amerikanischen Behörden besser informiert würden. Zudem sehe es neben einer strikten Zweckbindung der Verwendung von Fluggastdatensätzen verschiedene neue, weitergehende Datenschutzgarantien vor.

"Seit Aufnahme der Verhandlungen im Dezember 2010 stand für mich der Schutz personenbezogener Daten im Mittelpunkt. Ich bin zufrieden mit dem Ergebnis, zumal das Abkommen deutliche Verbesserungen gegenüber dem Abkommen von 2007 bringt. Das neue Abkommen enthält solide Garantien für den Schutz der Privatsphäre der europäischen Bürger, ohne Abstriche bei der Sicherheit der EU oder der USA zu machen", sagte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.

Das rechtsverbindliche Abkommen stärke die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und den Strafverfolgungsbehörden . Die amerikanischen Behörden (Department of Homeland Security - DHS) würden verpflichtet, zur Verhinderung, Aufdeckung, Untersuchung oder strafrechtlichen Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität oder terroristischer Straftaten Fluggastdatensätze und daraus extrahierte analytische Informationen an die Strafverfolgungs- und Justizbehörden der EU weiterzugeben. Der EU bringe dies unmittelbare Vorteile.

Das Abkommen lege genau fest, zu welchen Zwecken Fluggastdatensätze von amerikanischen Behörden verwendet werden dürften, nämlich zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder strafrechtlichen Verfolgung von Terrorismus und grenzüberschreitenden Straftaten, für die ein Strafmaß von mindestens drei Jahren Freiheitsentzug vorgesehen ist. Kleinkriminalität falle also nicht darunter. Fluggastdatensätze würden verwendet, wenn es um schwere Straftaten wie Drogen- oder Menschenhandel und Terrorismus gehe.

Im Sinne des Datenschutzes sei im Abkommen festgelegt, wie und für wie lange PNR-Daten gespeichert werden dürften. Die gespeicherten Daten würden sechs Monate nach Übermittlung an die amerikanischen Behörden anonymisiert. Nach fünfjähriger Speicherung würden die anonymisierten Daten in eine ruhende Datenbank überführt, für die noch striktere Auflagen für den Zugriff seitens der US-Bediensteten gelten würden. Insgesamt dürften die zur Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Straftaten gespeicherten Daten höchstens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Nur für die zur Terrorismusbekämpfung verwendeten Daten sei eine Speicherdauer von 15 Jahren erlaubt.

Nach dem Abkommen seien die Fluggesellschaften verpflichtet, Fluggastdaten aus ihren Datenbanken an die amerikanischen Behörden zu schicken ( Push-Verfahren ). Das DHS entnehme die Daten also nicht direkt aus den Buchungssystemen der Fluggesellschaften (Pull-System), es sei denn, eine Fluggesellschaft sei ausnahmsweise - z. B. aus technischen Gründen - nicht in der Lage, die Daten zu übermitteln.

Das Abkommen biete den Fluggästen umfassende Datenschutzgarantien . Sie dürften auf ihre beim DHS gespeicherten Fluggastdaten zugreifen, um diese zu berichtigen und zu löschen. Außerdem hätten sie Anspruch auf den im amerikanischen Recht vorgesehenen administrativen und gerichtlichen Rechtsbehelf. Das DHS und die Fluggesellschaften seien verpflichtet, die Fluggäste umfassend über die Verwendung der PNR-Daten und über ihre Rechte aufzuklären.

Zudem dürften die amerikanischen Behörden nach dem Abkommen nicht allein aufgrund der automatisierten Datenverarbeitung Entscheidungen treffen, die nachteilige Rechtsfolgen haben. Vielmehr müsse eine Person in die Bewertung einbezogen werden. Dadurch solle eine unzulässige Profilerstellung anhand von Fluggastdaten verhindert werden. Die Verwendung sensibler Daten, darunter Informationen, die Aufschluss über die Religionszugehörigkeit oder sexuelle Ausrichtung von Fluggästen geben, unterliege sehr strengen Bedingungen.

Schließlich enthalte das Abkommen genaue Datensicherheitsbestimmungen , um den Datenverlust oder Datenschutzverstöße zu verhindern. Die Verarbeitung von Fluggastdaten müsse zu Aufsichts- und Prüfungszwecken protokolliert werden. Das DHS werde überdies unter die Aufsicht unabhängiger Stellen, darunter des amerikanischen Kongresses, gestellt.

Hintergrund
2007 unterzeichnete die Europäische Union auf der Grundlage bestimmter Selbstverpflichtungen des DHS ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung. Dieses Abkommen galt vorläufig.

Am 5. Mai 2010 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es eine Neuverhandlung des Abkommens beantragte. Am 2. Dezember 2010 ermächtigte der Rat die Kommission, ein neues Abkommen mit den USA über die Übermittlung von Fluggastdaten auszuhandeln. Die Verhandlungen wurden umgehend aufgenommen.

Das neue Abkommen soll gewährleisten, dass dem DHS Fluggastdatensätze zur Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Straftaten und Terrorismus zur Verfügung gestellt werden. Bei Flügen zwischen der EU und den USA übermitteln die Fluggesellschaften die Fluggastdaten an das DHS in den USA. Wie nach dem Abkommen von 2007 sind auch nach dem neuen Abkommen 19 Arten von Daten, wie Name, Reiseroute der Fluggäste und Ort der Flugbuchung, zu transferieren.

Das neue Abkommen trägt den in der Mitteilung der Kommission über das sektorübergreifende Konzept für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen an Drittländer sowie den in den Verhandlungsrichtlinien des Rates festgelegten allgemeinen Kriterien Rechnung. (Europäische Kommission: ra)

Lesen Sie auch:
Generalüberwachung aller Fluggäste


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen