Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zustellungsentgelte sollten rechtsverbindlich sein


Digitale Agenda: Kommission bemängelt Pläne zur Regulierung von Mobilfunk-Zustellungsentgelten in Polen und beginnt gründliche Prüfung
Streitigkeiten zwischen Betreibern und unnötige Regulierungskosten vermeiden

(24.11.11) - Die Europäische Kommission hat der polnischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation, UKE, ihre schwerwiegenden Bedenken mitgeteilt, ob die von UKE vorgeschlagene Regulierung der Zustellungsentgelte für Mobiltelefongespräche mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies ist das erste Mal, dass die Kommission von ihren neuen Befugnissen nach Artikel 7a der Telekommunikations-Rahmenrichtlinie Gebrauch macht, um von nationalen Regulierungsbehörden vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen zu prüfen.

Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die sich die Telekom-Betreiber auf der Vorleistungsebene gegenseitig für die Weiterleitung von Anrufen an die Endkunden in Rechnung stellen und die letztendlich in die Telefonrechnung einfließen. Die Kommission hat den Vorschlag von UKE bemängelt, lediglich empfohlene Zustellungsentgelte auf ihrer Internetseite in unverbindlicher Form zu veröffentlichen, statt sie rechtsverbindlich durch unmittelbar durchsetzbare Regulierungsentscheidungen festzulegen. Die Kommission befürchtet, dass dieses Vorgehen keine Berechenbarkeit und Rechtssicherheit für die Marktakteure gewährleistet, so dass erheblich von den EU-Regulierungsgrundsätzen abgewichen werden könnte, die 2009 in der Empfehlung der Kommission zur Regulierung der Anrufzustellungsentgelte in Fest- und Mobilfunknetzen in der EU festgelegt wurden. Außerdem würde gegen wichtige Verfahrensanforderungen verstoßen.

Die Kommission ist der Meinung, dass der Vorschlag von UKE in Ermangelung ordnungsgemäß auferlegter Verpflichtungen zur Preiskontrolle die Gefahr birgt, dass Betreiber Entgelte berechnen, die über den lediglich "empfohlenen" Höchstbeträgen liegen. Dies könnte zu Streitigkeiten zwischen Betreibern führen und unnötige Regulierungskosten verursachen.

Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und für die Digitale Agenda zuständig, sagte dazu: "Der UKE-Vorschlag ist in Bezug auf die Pflicht der Regulierungsbehörde bedenklich, die Berechenbarkeit von Regulierungsmaßnahmen sowie symmetrische Tarife, die die niedrigen Kosten der Erbringung dieser Dienste widerspiegeln, zu fördern. Ich gehe davon aus, dass UKE eng mit der Kommission und anderen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten wird, um eine größere Transparenz und Berechenbarkeit im polnischen Markt für Mobilfunk-Zustellungsdienste zu erreichen."

Hintergrund
Artikel 7 der neuen Telekommunikations-Rahmenrichtlinie schreibt vor, dass nationale Regulierungsbehörden für Telekommunikation die Kommission, das "Gerek" (Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) und die Telekommunikations-Regulierungsbehörden in anderen EU-Ländern von Maßnahmen unterrichten, die sie zur Behebung von Marktproblemen einführen wollen. Die nationalen Regulierungsbehörden für Telekommunikation müssen den Empfehlungen der Kommission, wie beispielsweise der Empfehlung zu den Zustellungsentgelten, in größtmöglichem Maße Rechnung tragen.

Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit dem Gerek Gespräche mit UKE über die strittigen Punkte und mögliche Änderungen der vorgeschlagenen Maßnahmen führen, damit diese mit EU-Recht vereinbar sind und im europäischen Binnenmarkt nicht zu Hindernissen führen. Für die gründliche Prüfung der mitgeteilten Maßnahmen sind bis zu drei Monate erforderlich. Am Ende des Verfahrens kann die Kommission eine Empfehlung abgeben, in dem die nationale Regulierungsbehörde aufgefordert wird, die geplante Abhilfemaßnahme zu ändern oder zurückzuziehen.

Die ernsten Zweifel der Kommission wurden UKE im Rahmen des geänderten "Verfahrens nach Artikel 7" übermittelt, das in der EU-Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste festgelegt ist, die im Mai 2011 in Kraft trat. Das Verfahren nach Artikel 7 lässt den Regulierungsbehörden einigen Spielraum, auf welche Weise sie einen wirksamen Wettbewerb in ihren nationalen Telekommunikationsmärkten erreichen, verlangt aber von ihnen, die Vorschriftenentwürfe der Kommission vorzulegen, um einen einheitlichen Ansatz in der gesamten EU zu gewährleisten.

Soweit sich die Maßnahmen auf Marktdefinitionen und die Feststellung einer beträchtlichen Marktmacht beziehen, kann die Kommission nach einer verlängerten Konsultationsperiode von zwei Monaten die nationale Regulierungsbehörde auffordern, die geplanten Maßnahmen zurückzuziehen. Sind Regulierungsmaßnahmen betroffen (wie im vorliegenden Fall), kann die Kommission bei schwerwiegenden Bedenken eine gründliche Prüfung einleiten, die bis zu drei Monate dauern kann. Bei dieser Prüfung arbeiten die Kommission, das Gerek und die betreffende Regulierungsbehörde eng zusammen, um die in Anbetracht der Ziele des EU-Rechtsrahmens am besten geeigneten und wirksamsten Abhilfemaßnahmen zu bestimmen, wobei der Meinung der Marktteilnehmer und der Notwendigkeit, die Entwicklung einer konsistenten Regulierungspraxis sicherzustellen, Rechnung zu tragen ist.

Darüber hinaus kann die Kommission nach den neuen Vorschriften auch weitere Harmonisierungsmaßnahmen in Form von Empfehlungen oder (verbindlichen) Beschlüssen ergreifen, falls längerfristig Divergenzen zwischen den Regulierungsansätzen und Abhilfemaßnahmen der nationalen Regulierungsbehörden in der EU fortbestehen (z. B. bei Breitbandzugangsbedingungen oder Mobilfunk-Zustellungsentgelten).

Website zur Digitalen Agenda:
http://ec.europa.eu/digital-agenda
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen