Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verkauf von Neuwagen und EU-Wettbewerb


Kartellrecht: Automobilpreisbericht zeigt 2010 geringere Preisunterschiede bei Neuwagen in der EU
"Zeichen dafür, dass die Branche die neuen Spielregeln verstanden hat"


(04.08.11) - Der letzte Automobilpreisbericht der Europäischen Kommission zeigt, dass die realen Preise 2010 in der gesamten Europäischen Union um 2,5 Prozent gesunken sind. Die Listenpreise für Neuwagen haben sich ebenfalls leicht angenähert. Diese langfristigen Preisentwicklungen bestätigen die Entscheidung der Kommission im Jahr 2010, spezifische Wettbewerbsregeln für den Verkauf von Neuwagen nicht mehr als gerechtfertigt zu erachten.

"Es ist schön zu sehen, dass die Verbraucher in Europa vom Wettbewerb auf den Märkten für den Verkauf von Neuwagen profitieren und die realen Preise auch künftig deutlich sinken werden. Die weitere Verringerung der Preisunterschiede zwischen Mitgliedstaaten ist ein positiver Indikator für den grenzüberschreitenden Wettbewerb. Ich freue mich auch, dass sich der Anstieg der EU-weiten realen Preise für Reparatur- und Wartungsdienste erstmals seit zehn Jahren nicht fortgesetzt hat, denn dies ist ein Zeichen dafür, dass die Branche die neuen Spielregeln verstanden hat", erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia.

Die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sind laut den Preislisten der Automobilhersteller allgemein zurückgegangen. In manchen Fällen bestehen jedoch nach wie vor große Unterschiede, die Verbrauchern, die ihr Auto in einem anderen Mitgliedstaat kaufen, große Einsparungen ermöglichen. Innerhalb des Euro-Währungsgebiets blieb der Indikator für den Preisunterschied unverändert.

Der EU-Preisindex für Pkw (der die von Verbrauchern gezahlten nominalen Preise einschließlich Rabatten, MwSt und Zulassungssteuern enthält) stieg lediglich um 0,3 Prozent, während bei den allgemeinen Verbraucherpreisen ein Anstieg um 2,8 Prozent zu beobachten war. Dies bedeutet, dass die realen Pkw-Preise deutlich sanken, d. h. um 2,5 Prozent niedriger lagen als im Vorjahr.

Insgesamt 24 EU-Länder verzeichneten einen Rückgang der realen Pkw-Preise. In zwei Mitgliedstaaten – Italien und Malta – waren die Preise stabil (+0,2 Prozent). In Portugal stiegen die Preise zwar (+2,6 Prozent), doch dort profitierten die Käufer im Vorjahr von einem überdurchschnittlichen Rückgang der realen PKW-Preise (-6.47 Prozent)"

Der Rückgang der realen Preise war in der Slowakei (-17,4 Prozent), Bulgarien (-13,5 Prozent), Slowenien (-11,6 Prozent) und der Tschechischen Republik (-9,0 Prozent) besonders stark. In Polen sanken die Preise um 5,6 Prozent. Ein Blick auf die großen Märkte zeigt, dass die realen Preise im Vereinigten Königreich am stärksten sanken (-3,7 Prozent), während der Preisrückgang in Deutschland, Spanien und Frankreich bescheidener ausfiel (-1,9 Prozent, -1,6 Prozent bzw. -0,9 Prozent).

Mit dem Rückgang der realen Pkw-Preise in den EU-Mitgliedstaaten setzt sich ein Trend fort, der seit mehr als zehn Jahren zu beobachten ist und deutlich macht, dass der Wettbewerb zwischen den Automobilherstellern auf dem Markt für Neuwagen funktioniert.

Die realen Preise für Reparatur- und Wartungsleistungen, die in den vergangenen zehn Jahren stärker als inflationsbedingt anstiegen, erhöhten sich 2010 nicht.

Der Automobilpreisbericht
Der Automobilpreisbericht ist Teil der Maßnahmen der Kommission zur Überwachung des Kfz-Sektors. Er enthält die Listenpreise der 89 meistverkauften Pkw-Modelle von 26 Marken in der EU. Anhand des Berichts können die Verbraucher die Automobilpreise in den EU-Mitgliedstaaten vergleichen und die Vorteile des Binnenmarkts nutzen.

Ein Memo mit weiteren Analysen der Preisentwicklungen ist auf folgender Website verfügbar:
http://ec.europa.eu/competition/sectors/motor_vehicles/prices/report.html

Wettbewerbsregeln im Kfz-Sektor
Im Juni 2010 ist ein neuer wettbewerbsrechtlicher Rahmen für den Kfz-Sektor in Kraft getreten. Wichtigstes Ziel der Reform ist es, den Wettbewerb auf den Anschlussmärkten zu verstärken und zu verbessern, denn auf Reparatur und Wartung entfällt ein beträchtlicher Teil der Pkw-Haltungskosten im Laufe der Lebenszeit eines Fahrzeugs. Die neuen Regeln machen es einfacher, Praktiken wie der Nichtweitergabe technischer Informationen an unabhängige Werkstätten oder dem Missbrauch von Gewährleistungen entgegenzuwirken. Automobilhersteller können andererseits ihre Verkaufsnetze nach ihren Vorstellungen organisieren, da erfahrungsgemäß zwischen den einzelnen Marken starker Wettbewerb herrscht. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen