Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wann ist Abfall kein Abfall mehr?


EU-Abfallpolitik: Abfall als Ressource betrachten - Abfall-Ende-Kriterien zur Förderung der Recyclingmärkte
Ein wichtiges Ziel der Vorschriften zum Abfall-Ende sei die Förderung der Recyclingmärkte in der EU - Dies schaffe Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingung für die Recyclingindustrie


(06.04.11) - Abfälle aus der europäischen Industrie und von Verbrauchern werden zunehmend zu sekundären Rohstoffen und neuen Produkten verarbeitet, statt auf Deponien vergraben zu werden. Allerdings gab es bisher keine klaren Kriterien dafür, wann ein aus Abfällen zurückgewonnenes Material kein Abfall mehr ist und so behandelt werden kann wie andere Produkte oder Rohstoffe. Die erste Verordnung über das Abfall-Ende, die heute angenommen wurde, legt solche Kriterien für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott fest. Dadurch sollen die europäischen Recyclingmärkte angeregt werden.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Wir müssen anfangen, Abfall als wertvolle Ressource zu betrachten, und die heutige Verabschiedung dieser Abfall-Ende-Kriterien für die Materialströme wird unsere Recyclingindustrie und -dienste erheblich stärken. Die Verabschiedung der Kriterien stellt einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu Europas Ziel zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft und Recycling-Gesellschaft dar."

Ein wichtiges Ziel der Vorschriften zum Abfall-Ende ist die Förderung der Recyclingmärkte in der EU. Dies schafft Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingung für die Recyclingindustrie, nimmt die unnötige Verwaltungslast vom Recyclingsektor, indem sichere und saubere Sekundärrohstoffe vom Geltungsbereich des Abfallrechts losgelöst werden, und trägt zur Rohstoffversorgung der europäischen Industrie bei.

In der Vergangenheit führte das Fehlen klarer und vereinheitlichter Kriterien dazu, dass einige Mitgliedstaaten unterschiedliche und nicht immer miteinander vereinbare Rahmenregelungen für Recyclingmaterialien entwickelten.

Dank der neuen Verordnung muss sauberer und sicherer Metallschrott nicht länger als Abfall eingestuft werden, vorausgesetzt die Hersteller wenden ein Qualitätsmanagementsystem an und weisen mit einer Konformitätserklärung für jede Schrottsendung nach, dass die Kriterien eingehalten wurden.

Jede Art von Bearbeitung, wie Zerkleinern, Schreddern, Reinigen und Dekontaminieren, die zur Vorbereitung des Schrotts auf seine letztendliche Verwendung in Stahl- oder Aluminiumwerken bzw. in Gießereien nötig ist, muss beendet sein, bevor der Schrott seinen Abfall-Status verliert. So müssen z. B. Altautos zerlegt, Flüssigkeiten und gefährliche Verbindungen entfernt und der Metallanteil bearbeitet werden, um sauberen Metallschrott zu erhalten, der die Abfall-Ende-Kriterien erfüllt.

Die Abfall-Ende-Kriterien wurden durch die neue Abfallrahmenrichtlinie eingeführt, mit der ein viel höherer Recyclinganteil erreicht und die Gewinnung zusätzlicher natürlicher Ressourcen minimiert werden sollen. Langfristig ist das Ziel, Europa zu einer Recycling-Gesellschaft zu machen, einer Gesellschaft, die Abfall vermeidet und unvermeidbaren Abfall nach Möglichkeit als Ressource nutzt.

Die Abfallrahmenrichtlinie baut auf bewährten Grundsätzen der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung auf, in denen eine fünfstufige Abfallhierarchie festgelegt ist und die die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Verwertung propagieren. Die Entsorgung auf der Deponie, die in den meisten Mitgliedstaaten noch immer die häufigste Form der kommunalen Abfallentsorgung ist, sollte nur der letzte Ausweg sein. Die EU-Abfallpolitik soll der Abfallbewirtschaftung einen größeren Stellenwert in der Abfallhierarchie verschaffen und führt den Begriff des Lebenszyklus ein, so dass bei jeder Tätigkeit an den allgemeinen Nutzen im Vergleich mit anderen Optionen gedacht wird.

Nächste Schritte
Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt nach einer sechsmonatigen Übergangsphase unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Kommission bereitet derzeit Kriterien für andere Materialströme wie Kupfer, Papier, Glas und Kompost vor, die von besonderer Bedeutung für die EU-Recyclingmärkte sind.

Weitere Informationen zur EU-Abfallpolitik finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/environment/waste/index.htm
(Europäische Kommission: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen