Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union


Lebensmittel: Mehr Sicherheit und Transparenz bei der Verwendung von Zusatzstoffen in der EU
Die zugelassenen Verwendungen von Zusatzstoffen sind künftig nach der Lebensmittelkategorie aufgeführt, in der sie verwendet werden dürfen


(29.11.11) - Die Europäische Kommission hat zwei Rechtsvorschriften verabschiedet, mit denen die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen bald noch sicherer und transparenter sein wird als bisher. Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln aus unterschiedlichen technischen Gründen (etwa zum Konservieren, Stabilisieren, Färben oder Süßen) zugesetzt werden.

"Wir setzen einen Meilenstein in der Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union", sagte der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, John Dalli. "Die beiden Zusatzstoff-Verordnungen werden für Bürger und Industrie gleichermaßen mehr Sicherheit bringen, weil sie leichter in Erfahrung bringen können, welche Zusatzstoffe genau in Lebensmitteln erlaubt sind," fügte er hinzu. "Die Verbraucher sind also besser informiert, und die Lebensmittelindustrie in der EU hat eine solide Grundlage für die Entwicklung neuer innovativer und sicherer Produkte", fasste Kommissar Dalli die Maßnahme zusammen.

Mit den beiden Verordnungen werden zwei neue Listen aufgestellt.
Die erste gilt Lebensmittelzusatzstoffen, und sie wird ab Juni 2013 gelten (die Übergangsfrist bis zum Geltungsbeginn braucht die Lebensmittelindustrie der EU, um sich den neuen Vorschriften anzupassen). Diese Liste kann auch in einer Online-Datenbank (https://webgate.ec.europa.eu/sanco_foods/?sector=FAD) aufgerufen werden und wird es Verbrauchern, Lebensmittelunternehmern und Kontrollbehörden ermöglichen, schnell herauszufinden, welche Zusatzstoffe für ein bestimmtes Lebensmittel zugelassen sind.

Die zweite Liste betrifft Zusatzstoffe in Stoffen, die Lebensmitteln zugesetzt werden, beispielsweise andere Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen und Nährstoffe; sie gilt ab dem 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.

Diese beiden Listen sind ein wichtiger Schritt zur Durchführung der im Dezember 2008 verabschiedeten Rahmen-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.

Transparenz
Transparenz ist ein großer Pluspunkt der neuen Vorschriften. Die zugelassenen Verwendungen von Zusatzstoffen sind künftig nach der Lebensmittelkategorie aufgeführt, in der sie verwendet werden dürfen. Die Kommission sieht dies als bedeutende Verbesserung gegenüber den alten Listen, die in mehreren Anhängen drei verschiedener Richtlinien enthalten waren.

So ist in der neuen Liste beispielsweise leicht zu erkennen, dass in einigen Lebensmittelkategorien nur sehr wenige oder überhaupt keine Zusatzstoffe zugelassen sind. Dies ist etwa bei Joghurt ohne Aromen, Butter, Kompott, Teigwaren, frischem Brot, Honig, Mineralwasser und Fruchtsaft der Fall.

In anderen Kategorien wiederum, vor allem bei hoch verarbeiteten Lebensmitteln wie Süßwaren, Snacks, Soßen und aromatisierten Getränken sind zahlreiche Zusatzstoffe zugelassen.

Die Liste der Zusatzstoffe, die in anderen Zusatzstoffen, Enzymen, Aromen und Nährstoffen verwendet werden dürfen, wird außerdem dafür sorgen, dass die Aufnahme von Zusatzstoffen über diese Stoffe begrenzt bleibt.

Was ändert sich noch mit den neuen Vorschriften?

Neben den beiden Listen enthalten die neuen Rechtsvorschriften auch:
>> klar festgelegte Bedingungen für Zusatzstoffe in Lebensmitteln
>> eine Einteilung der Lebensmittel mit eindeutiger Auflistung der Zusatzstoffe und der Kategorien, in denen sie verwendet werden dürfen
>> ein Programm für die komplette Neubewertung der Sicherheit aller zugelassenen Zusatzstoffe
>> klare Leitlinien und Anweisungen für Anträge auf neue Verwendungen von Lebensmittelzusatzstoffen.

Allgemeine Hintergrundinformationen
Die allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen wurden vom Europäischen Parlament und dem Rat in der Rahmenverordnung von 2008 festgelegt und bleiben in Kraft. Die Verordnung bietet einen allgemeinen Rahmen, Grundsätze und Ziele, an denen sich alle Einzelrechtsakte über Zusatzstoffe orientieren. Sie verlangt, dass die Verwendung von Zusatzstoffen sicher und technologisch begründet ist, dass die Verbraucher davon profitieren und dass sie nicht irregeführt werden.

Neubewertung von Zusatzstoffen
Im März 2010 genehmigte die Kommission ein Programm für die Neubewertung aller zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe. Demnach muss die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bis 2020 alle Zusatzstoffe neu bewerten Die zeitliche Reihenfolge richtet sich danach, wann ein Zusatzstoff zuletzt bewertet wurde, ob neue wissenschaftliche Daten vorliegen, wie intensiv er verwendet wird und wie groß die gesundheitliche Belastung ist.

Lebensmittelfarbstoffe stehen auf der Prioritätenliste ganz oben. Bei 17 Farbstoffen ist die Bewertung abgeschlossen. Für drei Stoffe hat die Kommission bereits neue Verwendungsmengen vorgeschlagen, da die EFSA davon ausgeht, dass die Belastung durch diese Stoffe für bestimmte Verbrauchergruppen zu hoch sein kann.

Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wird die Neubewertung des Süßungsmittels Aspartam vorgezogen; sie soll bis September 2012 abgeschlossen sein.

Leitlinien und Anweisungen
Im März 2011 genehmigte die Kommission auch ein Dokument mit den genauen Angaben, die für die Zulassung einer neuen Verwendung eines Zusatzstoffes erforderlich sind. Dazu zählen toxikologische Daten für die Risikobewertung und Angaben, die belegen, dass die Verwendung des Zusatzstoffes technologisch gerechtfertigt und für die Verbraucher von Vorteil ist, und dass keine falschen Behauptungen aufgestellt werden.

Zur Unterstützung der Antragsteller hat die Kommission einen praktischen Leitfaden ausgearbeitet, der auch im Internet zu finden ist (http://ec.europa.eu/food/food/fAEF/authorisation_application_en.htm). Damit wird sichergestellt, dass die Antragsteller komplette Dossiers einreichen, was die Bearbeitung effizienter gestaltet. Nach Auffassung der Kommission kann dies die Lebensmittelindustrie dazu anregen, bei ihren Innovationen sorgfältig abzuwägen.

Ein Beispiel für ein innovatives Produkt ist das natürliche Süßungsmittel Steviolglycosid, das aus der Stevia-Pflanze gewonnen wird. Die Kommission hat heute auch eine Verordnung genehmigt, mit der eine Verwendung in mehreren Lebensmittelkategorien zugelassen wird.

Die EFSA war beauftragt, die Sicherheit des Stoffs zu bewerten. Sie kam zu dem Schluss, dass das Süßungsmittel weder krebserregend oder genotoxisch ist, noch mit Störungen der Fruchtbarkeit/Entwicklung in Verbindung gebracht werden kann, und hat eine annehmbare Tagesdosis (ADI) von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt. Nach konservativen Schätzungen der Exposition gegenüber Steviolglycosiden sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern wird die ADI bei der vorgeschlagenen Verwendungshöchstmenge aber wahrscheinlich überschritten.

Um die Verbraucher nicht zu belasten, mussten die beantragten Verwendungen und Verwendungsmengen geändert werden. Die genehmigte Verordnung spiegelt das Ergebnis dieses Verfahrens wider.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/food/food/fAEF/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen