Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Nachweis über erforderliche Qualifikationen


Europäische Kommission will Richtlinie über Berufsqualifikationen überarbeiten
So könnte durch die Einführung eines Berufsausweises die Anerkennung der Qualifikationen von Berufstätigen in einem anderen Mitgliedstaat erheblich vereinfacht werden


(04.07.11) - In Abstimmung mit den interessierten Kreisen will die Europäische Kommission die Richtlinie über Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG) überarbeiten.

Dazu Michel Barnier, für den Binnenmarkt zuständiges Kommissionsmitglied: "Die Aktualisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen zählt zu den Prioritäten der Binnenmarktakte. Sie wird dazu beitragen, die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen und gleichzeitig das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Wir müssen es Berufstätigen erleichtern, dorthin zu gehen, wo es freie Stellen gibt. Im Rahmen dieses Verfahrens werden wir eine Reihe wichtiger Themen behandeln, darunter die Einführung eines Europäischen Berufsausweises für Berufe, bei denen ein Interesse daran besteht, und die Verbesserung der Ausbildungsanforderungen für bestimmte Berufe."

Im Grünbuch werden Möglichkeiten skizziert, wie aufbauend auf bisherigen Errungenschaften neue Konzepte zur Steigerung der Mobilität entwickelt werden können:

So könnte beispielsweise durch die eng mit dem Binnenmarktinformationssystem (IMI) verknüpfte Einführung eines Berufsausweises die Anerkennung der Qualifikationen von Berufstätigen in einem anderen Mitgliedstaat erheblich vereinfacht werden. Berufstätige könnten dann mithilfe eines von einer zuständigen Behörde in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ausgestellten Berufsausweises gegenüber Verbrauchern, Arbeitgebern und Behörden in einem anderen Mitgliedstaat ihre Zeugnisse vorweisen (als Nachweis, dass sie über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und zur Ausübung ihres Berufs berechtigt sind).

Desgleichen sind die interessierten Kreise aufgefordert, sich zu potentiellen neuen gemeinsamen Plattformen zu äußern, durch die die Mobilität von Berufstätigen, die nicht unter die automatischen Anerkennung fallen, erleichtert werden soll, indem eine Reihe gemeinsam Kriterien für Berufsqualifikationen vereinbart werden. Dadurch könnten Unterschiede bei den Ausbildungsanforderungen abgebaut werden.

Zusätzlich könnten die Mindestausbildungsanforderungen für bestimmte Berufe (z. B. für einige Berufe im Gesundheitswesen und für Architekten) reformiert werden. Zu diesem Zweck könnte es erforderlich sein, Dauer und Inhalt der Ausbildung anzupassen und die Anforderungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse für Berufe im Gesundheitswesen zu ändern. Dadurch würde auch die Legitimität der automatischen Anerkennung der Qualifikationen gestärkt.

Die interessierten Kreise können sich bis 20. September 2011 an der Konsultation beteiligen. Anschließend wird die Kommission am 7. November 2011 eine hochrangige Konferenz veranstalten. Ein Legislativvorschlag ist für Dezember 2011 vorgesehen.

Hintergrund
Ziel des Grünbuchs ist es, die Ansichten der interessierten Kreise zur Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen einzuholen (Richtlinie 2005/36/EG).

Oberstes Ziel ist die Erleichterung der Mobilität der EU-Bürger aus beruflichen Gründen. Es ist eines der zwölf von der Kommission in der Binnenmarktakte vorgeschlagenen Projekte für mehr Wachstum. Dem Grünbuch vorangegangen sind ein Bericht über die Funktionsweise der Richtlinie über Berufsqualifikationen in der Praxis und eine erste öffentliche Konsultation auf technischer Ebene, die im Januar 2011 eingeleitet wurde. Ein abschließender Evaluierungsbericht sowie eine Zusammenfassung der Antworten auf die erste Konsultation werden Ende Juni veröffentlicht.

Die Konsultationsunterlagen sind verfügbar unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2011/professional_qualifications_directive_en.htm

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen