Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Senkung des Energieverbrauchs um 20 Prozent


Starke Impulse für Energiesparen und Energieeffizienz
Neue Richtlinienvorschlag sieht Maßnahmen zur Intensivierung der Anstrengungen für eine effizientere Energienutzung in sämtlichen Abschnitten der Energiekette vor


(04.07.11) - Die billigste Energie ist die, die man nicht verbraucht. Der Countdown für das Erreichen des Ziels einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent, das Europa sich für 2020 gesetzt hat, läuft. Wenn sich in den nächsten Jahren nichts ändert, wird die EU ihr Ziel nur zur Hälfte erreichen, was unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Bemühungen zur Verringerung der CO2-Emissionen und unsere Versorgungssicherheit gefährden würde. Außerdem sind die Energiekosten ein großer Posten im Budget der Verbraucher. Die Europäische Kommission schlägt ein neues Maßnahmenpaket zur Steigerung der Energieeffizienz vor, um die bestehende Lücke zu schließen und die EU wieder auf Kurs zu bringen.

Der neue Richtlinienvorschlag sieht Maßnahmen zur Intensivierung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten für eine effizientere Energienutzung in sämtlichen Abschnitten der Energiekette – von der Energieumwandlung über die Verteilung bis zum Endverbrauch – vor.

"Ziel unseres Vorschlags ist es, unsere Energienutzung im Alltag effizienter zu machen und Bürger, öffentliche Einrichtungen und die Industrie bei einer wirksameren Kontrolle ihres Energieverbrauchs zu unterstützen, was letztlich auch zu einer niedrigeren Energierechnung führen dürfte. Außerdem erschließt der Vorschlag auch ein erhebliches Beschäftigungspotenzial in der gesamten EU", erklärte der für Energiefragen zuständige Kommissar Günther Oettinger.

Kurzgefasst, schlägt die Kommission einfache, aber ehrgeizige Maßnahmen vor:

Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung von Energiesparplänen in allen Mitgliedstaaten:
Die Energieverteiler und Energieeinzelhandelsunternehmen müssen jedes Jahr Einsparungen in Höhe von 1,5 Prozent ihres Energieabsatzvolumens erzielen, indem bei den Endkunden Energieeffizienzmaßnahmen (z. B. Effizienzverbesserung des Heizungssystems, Einbau von Doppelglasfenstern, Dachisolierung) durchgeführt werden. Alternativ dazu können die Mitgliedstaaten auch andere Energiesparmechanismen vorschlagen, z. B. Förderprogramme oder freiwillige Übereinkünfte, die zu den gleichen Ergebnissen führen, aber nicht auf Verpflichtungen für die Energieunternehmen beruhen.

Der öffentliche Sektor soll mit gutem Beispiel vorangehen: Durch eine rechtliche Verpflichtung zur Beschaffung energieeffizienter Gebäude, Produkte und Dienstleistungen werden öffentliche Einrichtungen die Marktakzeptanz energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen fördern. Daneben werden sie durch die obligatorische Renovierung von jährlich mindestens 3 % ihrer Gesamtgebäudefläche schrittweise den Energieverbrauch in ihren eigenen Räumlichkeiten reduzieren müssen.

Bedeutende Energieeinsparung für die Verbraucher: Durch einen einfachen und kostenlosen Zugang zu Echtzeit- und historischen Energieverbrauchsdaten dank genauerer individueller Verbrauchserfassung können die billige ihren Energieverbrauch nun besser steuern. Die Abrechnung sollte auf dem genau erfassten tatsächlichen Verbrauch beruhen.

Industrie: Für KMU werden Anreize geschaffen, Energieaudits durchzuführen und die besten Verfahren zu verbreiten, während große Unternehmen ein Energieverbrauchsaudit vornehmen müssen, das es ihnen erleichtert, Energieeinsparungspotenziale zu ermitteln.

Effizienz bei der Energieerzeugung: Überwachung der Effizienzniveaus neuer Erzeugungskapazitäten, Erstellung nationaler Wärme- und Kältepläne als Grundlage für eine solide Planung effizienter Heizungs- und Kühlungsinfrastrukturen einschließlich Abwärme-Rückgewinnung.

Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung: Erzielung von Effizienzgewinnen, indem gewährleistet wird, dass die nationalen Regulierungsbehörden bei ihren Entscheidungen – insbesondere bei der Genehmigung von Netztarifen – Effizienzkriterien Rechnung tragen.

Hintergrund
Mit ihrem Vorschlag kommt die Kommission den Aufforderungen des Europäischen Rates (Tagung vom 4. Februar 2011), des Rates Energie (Tagung vom 10. Juni 2011) und des Europäischen Parlaments nach, Maßnahmen zu treffen, damit das Ziel erreicht wird, den prognostizierten Energieverbrauch der EU im Jahr 2020 um 20 Prozent zu senken. Nach den letzten Schätzungen der Kommission, bei denen die nationalen Energieeffizienzziele bis 2020 berücksichtigt wurden, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Strategie Europa 2020 für sich selbst festgelegt haben, ist die EU noch weit davon entfernt, dieses Ziel zu erreichen.

Um diese Herausforderung zu bewältigen, hat die Europäische Kommission am 8. März 2011 einen neuen Energieeffizienzplan vorgelegt, in dem eine Reihe von Energieeffizienzmaßnahmen vorgeschlagen wird, die zum Erzielen weiterer Energieeinsparungen über alle Wirtschaftssektoren hinweg durchgeführt werden sollen. Dieser Plan wurde vom Rat und vom Europäischen Parlament nachdrücklich begrüßt.

Die Kommission legt den Legislativvorschlag für eine Richtlinie über Energieeffizienz vor, womit viele der in diesem Energieeffizienzplan vorgeschlagenen Schlüsselaktionen in verbindliche Maßnahmen umgesetzt werden. Der Vorschlag baut auf den bestehenden Richtlinien für Kraft-Wärme-Kopplung und Energiedienstleistungen auf und überführt diese in ein umfassendes Rechtsinstrument, das die Energieeffizienz bei der Energieversorgung und beim Endenergieverbrauch regelt.

Die Richtlinie sieht ferner vor, dass die Kommission 2014 eine Bewertung der Fortschritte vornimmt, die bei der Verwirklichung des 20-prozentigen Energieeffizienzziels der EU für 2020 erzielt wurden, und erforderlichenfalls einen Vorschlag für einen weiteren Rechtsakt zur Festlegung verbindlicher nationaler Energieeffizienzziele vorlegt.

Energieeffizienzrichtlinie:
http://ec.europa.eu/energy/efficiency/eed/eed_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen