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Kontrollen an den EU-Außengrenzen


Biometrische Identifizierung: Visa-System geht in Betrieb
Daten über Visa werden für einen kurzfristigen Aufenthalt rasch und wirksam ausgetauscht


(26.10.11) - Das Visa-Informationssystem (VIS) ist in Betrieb gegangen. Dank biometrischer Merkmale (Fingerabdrücke und digitales Gesichtsbild), die die Identifizierung der Visuminhaber erleichtern und Identitätsdiebstahl verhindern helfen sollen, sollen Visa-Anträge künftig erheblich schneller bearbeitet. Das neue System soll den Schengen-Ländern ermöglichen, Daten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt rasch und wirksam auszutauschen.

Beim neuen VIS wird auch die Systemintegrität gestärkt und das Vertrauen unter den zugehörigen Mitgliedstaaten verbessert. Als erste werden die konsularischen Vertretungen der Schengen-Länder in Nordafrika (Ägypten, Algerien, Libyen, Mauretanien, Marokko und Tunesien) angeschlossen.

Hintergrund
Gegenwärtig stellen die 25 Schengen-Mitgliedstaaten jährlich rund 13 Millionen Schengen-Visa aus – Tendenz steigend. Das derzeitige System zur Erteilung, Überwachung und Prüfung von Visa ist für eine solche Nachfrage nicht ausgelegt. Betrug und Missbrauch lassen sich nicht immer leicht verhüten, außerdem kann das Verfahren für Personen, die rechtmäßig ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, beschwerlich sein.

Das neue fortschrittliche Visa-Informationssystem (VIS) erleichtert den Umgang mit diesen Herausforderungen insofern, als nunmehr digitale Gesichtsbilder und Fingerabdrücke genutzt werden. Nicht nur die Bearbeitung von Visa-Anträgen wird beschleunigt, auch die Kontrollen an den Außengrenzen werden sich effizienter gestalten und insgesamt die Sicherheit an den Grenzen verbessern.

Bei dem neuen System kann mit einigen Mausklicks die wirkliche Identität eines Visuminhabers überprüft und Visumbetrug verhütet bzw. bekämpft werden. Gleichzeitig werden Visaanträge wesentlich schneller bearbeitet werden.

Die Visumbehörden aller Schengen-Länder werden die VIS-Daten bei Bedarf abrufen können, beispielsweise wenn eine Person, die bereits ein Visum beantragt hatte, einen neuen Visumantrag stellt. Im VIS werden alle Visumanträge für Schengen-Länder sowie alle diesbezüglichen Entscheidungen der Visumbehörden gespeichert sein. Dies ermöglicht einem Antragsteller, schneller und einfacher ein neues Visum zu erhalten, da die Behörden feststellen können, ob er sich ordnungsgemäß verhalten hat und als zuverlässig gelten kann.

Das VIS wird nicht in allen Vertretungen der Schengen-Länder weltweit gleichzeitig den Betrieb aufnehmen, sondern schrittweise Region für Region bereitgestellt werden. Auf Nordafrika sollen bald der Nahe Osten (Israel, Jordanien, Libanon und Syrien) sowie die Golfregionen (Afghanistan, Bahrain, Irak, Iran, Katar, Kuwait, Jemen, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate) folgen. Die konsularischen Vertretungen der Schengen-Länder in der Welt sollten binnen zwei Jahren an das VIS angeschlossen werden.

Das Verfahren für die Erfassung von Fingerabdrücken sei laut EU schnell, einfach und diskret. Der Antragsteller müsse lediglich seine Finger auf einen digitalen Fingerabdruckscanner legen. Werde innerhalb von fünf Jahren ein neuer Antrag gestellt, müssen nicht noch einmal Fingerabdrücke abgenommen werden, denn sie würden aus dem im VIS gespeicherten letzten Antrag kopiert. Die Abdruckdaten würden nach fünf Jahren gelöscht.

Beim Eintreffen des Visainhabers an der Außengrenze überprüfen die Schengen-Grenzschutzbeamten seine Identität und kontrollieren die Echtheit seines Visums im VIS. Durch die schnelle, sichere und gesicherte biometrische Überprüfung helfe dies, Betrug zu verhindern (wenn eine Person beispielsweise das Visum eines anderen zu benutzen versucht). Gleichzeitig werde das Verfahren für Bona-fide-Antragsteller, die den überwiegenden Teil der Reisenden ausmachten, beschleunigt. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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