Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

700 Millionen Euro Unterstützungsmaßnahmen


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe des irischen Versicherungsausgleichsfonds für Umstrukturierung von Quinn Insurance
QIL wurde 2010 aufgrund eines Verstoßes gegen die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen unter staatliche Verwaltung gestellt


(31.10.11) - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften Unterstützungsmaßnahmen im Umfang von über 700 Mio. EUR genehmigt, die der irische Versicherungsausgleichsfonds (Irish Insurance Compensation Fund – ICF) für die Umstrukturierung von Quinn Insurance Limited (QIL) gewährt. Dieser irische Allgemeinversicherer war 2010 in Schwierigkeiten geraten und steht derzeit unter staatlicher Verwaltung. Im Rahmen der Umstrukturierung wurde der rentable irische QIL-Geschäftsbereich für Allgemeinversicherungen an ein Joint Venture zwischen dem US-Versicherer Liberty Mutual und der Anglo Irish Bank veräußert. Die nicht-rentablen britischen Geschäftsfelder werden abgewickelt. Die Rentabilität des Krankenversicherungsgeschäfts von QIL war nicht Gegenstand des Beschlusses, da dieser Verkaufsvorgang separat weiterläuft.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Die Verwalter von Quinn Insurance haben einen Plan ausgearbeitet, der die gesunden Unternehmensteile auch in der Zukunft rentabel sein lässt, eine angemessene Beteiligung der Anteilseigner an der Lastenteilung vorsieht und Wettbewerbsverfälschungen begrenzt."

QIL wurde 2010 aufgrund eines Verstoßes gegen die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen unter staatliche Verwaltung gestellt. Die Kommission kam in ihrem Beschluss zu dem Ergebnis, dass das irische Allgemeinversicherungs-Geschäft von QIL rentabel ist, da es den auch in der Vergangenheit profitablen Teil des Unternehmens ausmacht und künftig von der Erfahrung von Liberty Mutual profitieren kann. Die Anglo Irish Bank ist selbst Gegenstand einer geordneten Abwicklung. Sie trägt daher keine Barmittel zu dem Rechtsgeschäft bei, sondern ist lediglich ein bestehender Gläubiger der Quinn-Gruppe. Durch die Freigabe einiger Garantien wird die Anglo Irish Bank Teileigentümer von QIL und verbessert ihre Stellung als Gläubiger, was auch ein privater Gläubiger getan hätte.

Eine wichtige Maßnahme zur Wiederherstellung der Rentabilität war die Einstellung des defizitären britischen Geschäfts. Ausgenommen ist lediglich das Geschäft mit privaten Kfz-Versicherungen, das bis zu seinem Verkauf oder seiner Abwicklung fortgeführt wird. Ferner wurden die irischen Teile des Allgemeinversicherungs-Geschäfts von QIL abgespalten und an den Meistbietenden veräußert.

Insgesamt führen die Umstrukturierungsmaßnahmen zu einer erheblichen Verringerung der Marktpräsenz von QIL. Daher steht die Umstrukturierung von QIL im Einklang mit der Mitteilung der Kommission über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise (siehe IP/09/1180) und ist folglich mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar.

Hintergrund
QIL bietet seit 1996 Allgemeinversicherungen auf dem irischen und britischen Markt an. 2010 wurde das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen aufsichtsrechtliche Solvabilitätsanforderungen unter staatliche Verwaltung gestellt.

Um den Verwaltern eine Umstrukturierung von QIL zu ermöglichen, die eine Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit erlaubt, deckt der irische Versicherungsausgleichsfonds ICF die Differenz zwischen den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von QIL. Der ICF wurde als staatliche Einrichtung geschaffen, um die Befriedigung der Ansprüche von Versicherungsnehmern im Fall einer Zwangsverwaltung oder Liquidation zu finanzieren. Mit Hilfe des ICF wäre QIL auch künftig auf dem irischen und britischen Allgemeinversicherungsmarkt wettbewerbsfähig, bis die rentablen Unternehmensteile veräußert sind. Die Ansprüche der Versicherungsnehmer werden aus den Verkaufserlösen gedeckt. Ohne diese Unterstützung hätte QIL aufgelöst werden müssen, was die Rückzahlungen an die Versicherungsnehmer beschränkt hätte.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.33023 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. (Europäische Kommission: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen