Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerbsposition des Bahnsektors


Kommission fordert acht Mitgliedstaaten zur Umsetzung der EU-Richtlinien über die Eisenbahninteroperabilität auf
Mit der Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems (2008/57/EG) sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die vollständige Interoperabilität des europäischen Eisenbahnverkehrssystems herzustellen


(27.06.11) - Die Europäische Kommission hat acht Mitgliedstaaten formell zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die Eisenbahninteroperabilität von 2008 (2008/57/EG) und deren Änderung von 2009 aufgefordert. Deutschland, Irland, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden sowie die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich haben es bislang versäumt, der Kommission Maßnahmen zur Umsetzung dieser beiden Richtlinien in nationales Recht mitzuteilen. Die Umsetzungsfrist war am 19. Juli 2010 abgelaufen. Die betroffenen Mitgliedstaaten verfügen nun über eine Frist von zwei Monaten, um Abhilfe zu schaffen, andernfalls kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen.

EU-Vorschriften
Mit der Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems (2008/57/EG) sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die vollständige Interoperabilität des europäischen Eisenbahnverkehrssystems herzustellen. Sie enthält Vorschriften in Bezug auf die Planung, den Bau, die Inbetriebnahme, die Umrüstung, die Erneuerung, den Betrieb und die Instandhaltung der Bestandteile des Eisenbahnsystems sowie die fachliche Qualifikation, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit des an Betrieb und Instandhaltung des Systems beteiligten Personals. Außerdem enthält die Richtlinie Bestimmungen zu den technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) sowie den für deren Beschluss, Überarbeitung und Veröffentlichung anzuwendenden Verfahren.

Die Richtlinie 2009/131/EG zur Änderung der vorgenannten Richtlinie enthält eine überarbeitete Liste von Parametern, die an Eisenbahnfahrzeugen zu überprüfen sind, die nicht den TSI entsprechen.

Praktische Folgen einer unzureichenden Umsetzung
Die Eisenbahninteroperabilität dient der Verbesserung der Wettbewerbsposition des Bahnsektors, damit er wirksamer mit anderen Verkehrsträgern, insbesondere der Straße, konkurrieren kann. Die Nichtumsetzung dieser Richtlinien durch die genannten Mitgliedstaaten verhindert die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme in der Europäischen Union. Die Bahnbeförderung von Personen und Gütern wird dadurch schwieriger als dies bei interoperablen Eisenbahnsystemen (z. B. Wagons, Drehgestelle, Lokomotiven) der Mitgliedstaaten, wie sie diese Richtlinien vorschreiben, der Fall wäre.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen