Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Finanzierung aus staatlichen Mitteln


Staatliche Beihilfen: Kommission eröffnet ein Verfahren zur eingehenden Prüfung der Marketingmaßnahmen der Agrarmarkt Austria (AMA)
Die Vermarktungsmaßnahmen für Tätigkeiten in Verbindung mit dem AMA-Gütesiegel und dem AMA-Biozeichen sowie mit generischen Erzeugnissen weisen offenbar alle Merkmale einer staatlichen Beihilfe auf


(25.06.12) - Die Europäische Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob die von der Agrarmarkt Austria (AMA) zwischen 1995 und 2008 durchgeführten Marketingmaßnahmen den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprechen. Im Rahmen dieser eingehenden Prüfung können interessierte Dritte sich zu den betreffenden Maßnahmen äußern. Dem Ausgang des Verfahrens wird dadurch jedoch nicht vorgegriffen.

Die AMA ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die dem österreichischen Staat untersteht und die Verwendung von Gütesiegeln und Biozeichen in Österreich überwacht. Des Weiteren übernimmt sie die Planung und Koordinierung von Absatzförderungsmaßnahmen, produziert Informationsmaterial zu Qualitätssicherungsprogrammen und Gütesiegeln und gibt Studien zur Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugung in Auftrag.

Die Vermarktungsmaßnahmen für Tätigkeiten in Verbindung mit dem AMA-Gütesiegel und dem AMA-Biozeichen sowie mit generischen Erzeugnissen (z. B. Werbung, Absatzförderung von Qualitätserzeugnissen, Messen, Ausstellungen oder andere Veranstaltungen), die zwischen 1995 und 2008 von der AMA Marketing (einer Tochtergesellschaft der AMA) durchgeführt wurden, weisen offenbar alle Merkmale einer staatlichen Beihilfe auf. Darüber hinaus kann die steuerähnliche Finanzierung der Maßnahmen als Finanzierung aus staatlichen Mitteln angesehen werden. Ausgehend von den begrenzt verfügbaren Informationen hat die Kommission Zweifel, dass die Beihilfe und deren Finanzierung mit dem Binnenmarkt zu vereinbaren sind.
Hintergrund
Der AMA-Fall geht ursprünglich auf zwei Beschwerden von Unternehmen aus dem Jahr 1999 zurück. Nachdem die internen Richtlinien zum AMA-Biozeichen und AMA-Gütesiegel 2002 geändert wurden, beschloss die Kommission, den Fall in zwei Verfahren aufzuteilen. In einem Verfahren (NN 34A/2000) geht es ausschließlich um Maßnahmen hinsichtlich der AMA-Siegel nach der genannten Änderung, während das zweite Verfahren (NN 34/2000) die früheren auf die AMA-Siegel angewandten Vorschriften sowie weitere AMA-Marketingmaßnahmen betrifft. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das im Verfahren NN 34A/2000 behandelte Programm erheblich angepasst worden ist, damit es den Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht, und beschloss daher, keine Einwände zu erheben (http://ec.europa.eu/eu_law/state_aids/agriculture-2000/nn034a-00.pdf).

Der Kommissionsbeschluss im Verfahren NN 34A/2000 wurde von den Beschwerdeführern vor dem Gericht erster Instanz angefochten. In seinem Urteil (Rechtssache T-375/04) kam es zu dem Schluss, dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, da ein Widerspruch zwischen i) dem Wortlaut des zugrunde liegenden AMA-Gesetzes und ii) den neuen internen AMA-Richtlinien sowie den Zusicherungen der österreichischen Behörden bestand. Aus diesem Grund hat das Gericht den Beschluss der Kommission für nichtig erklärt. Österreich legte gegen dieses Urteil Einspruch ein. In seinem Urteil vom 27. Oktober 2011 (Rechtssache C-47/10) bestätigte der Gerichtshof jedoch die Schlussfolgerungen des Gerichts erster Instanz in vollem Umfang.

Mit der jetzigen Eröffnung eines Prüfverfahrens soll daher dem Urteil des Gerichts entsprochen und u. a. die auf den Widerspruch zwischen den internen Richtlinien und dem ursprünglichen Gesetzestext zurückzuführenden Zweifel geklärt werden. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen