Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Finanzierung aus staatlichen Mitteln


Staatliche Beihilfen: Kommission eröffnet ein Verfahren zur eingehenden Prüfung der Marketingmaßnahmen der Agrarmarkt Austria (AMA)
Die Vermarktungsmaßnahmen für Tätigkeiten in Verbindung mit dem AMA-Gütesiegel und dem AMA-Biozeichen sowie mit generischen Erzeugnissen weisen offenbar alle Merkmale einer staatlichen Beihilfe auf


(25.06.12) - Die Europäische Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob die von der Agrarmarkt Austria (AMA) zwischen 1995 und 2008 durchgeführten Marketingmaßnahmen den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprechen. Im Rahmen dieser eingehenden Prüfung können interessierte Dritte sich zu den betreffenden Maßnahmen äußern. Dem Ausgang des Verfahrens wird dadurch jedoch nicht vorgegriffen.

Die AMA ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die dem österreichischen Staat untersteht und die Verwendung von Gütesiegeln und Biozeichen in Österreich überwacht. Des Weiteren übernimmt sie die Planung und Koordinierung von Absatzförderungsmaßnahmen, produziert Informationsmaterial zu Qualitätssicherungsprogrammen und Gütesiegeln und gibt Studien zur Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugung in Auftrag.

Die Vermarktungsmaßnahmen für Tätigkeiten in Verbindung mit dem AMA-Gütesiegel und dem AMA-Biozeichen sowie mit generischen Erzeugnissen (z. B. Werbung, Absatzförderung von Qualitätserzeugnissen, Messen, Ausstellungen oder andere Veranstaltungen), die zwischen 1995 und 2008 von der AMA Marketing (einer Tochtergesellschaft der AMA) durchgeführt wurden, weisen offenbar alle Merkmale einer staatlichen Beihilfe auf. Darüber hinaus kann die steuerähnliche Finanzierung der Maßnahmen als Finanzierung aus staatlichen Mitteln angesehen werden. Ausgehend von den begrenzt verfügbaren Informationen hat die Kommission Zweifel, dass die Beihilfe und deren Finanzierung mit dem Binnenmarkt zu vereinbaren sind.
Hintergrund
Der AMA-Fall geht ursprünglich auf zwei Beschwerden von Unternehmen aus dem Jahr 1999 zurück. Nachdem die internen Richtlinien zum AMA-Biozeichen und AMA-Gütesiegel 2002 geändert wurden, beschloss die Kommission, den Fall in zwei Verfahren aufzuteilen. In einem Verfahren (NN 34A/2000) geht es ausschließlich um Maßnahmen hinsichtlich der AMA-Siegel nach der genannten Änderung, während das zweite Verfahren (NN 34/2000) die früheren auf die AMA-Siegel angewandten Vorschriften sowie weitere AMA-Marketingmaßnahmen betrifft. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das im Verfahren NN 34A/2000 behandelte Programm erheblich angepasst worden ist, damit es den Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht, und beschloss daher, keine Einwände zu erheben (http://ec.europa.eu/eu_law/state_aids/agriculture-2000/nn034a-00.pdf).

Der Kommissionsbeschluss im Verfahren NN 34A/2000 wurde von den Beschwerdeführern vor dem Gericht erster Instanz angefochten. In seinem Urteil (Rechtssache T-375/04) kam es zu dem Schluss, dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, da ein Widerspruch zwischen i) dem Wortlaut des zugrunde liegenden AMA-Gesetzes und ii) den neuen internen AMA-Richtlinien sowie den Zusicherungen der österreichischen Behörden bestand. Aus diesem Grund hat das Gericht den Beschluss der Kommission für nichtig erklärt. Österreich legte gegen dieses Urteil Einspruch ein. In seinem Urteil vom 27. Oktober 2011 (Rechtssache C-47/10) bestätigte der Gerichtshof jedoch die Schlussfolgerungen des Gerichts erster Instanz in vollem Umfang.

Mit der jetzigen Eröffnung eines Prüfverfahrens soll daher dem Urteil des Gerichts entsprochen und u. a. die auf den Widerspruch zwischen den internen Richtlinien und dem ursprünglichen Gesetzestext zurückzuführenden Zweifel geklärt werden. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen