Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fusion im Bereich Aluminiumgießereilegierungen


Fusionskontrolle: EU-Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von Alumetal durch Hydro
Im Rahmen ihrer eingehenden Untersuchung holte die Kommission umfangreiche Informationen ein und erhielt Rückmeldungen von zahlreichen Unternehmen, die Aluminiumgießereilegierungen und Vorlegierungen verkaufen oder kaufen



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Alumetal durch Norsk Hydro ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. In ihrer Bewertung des Fusionsvorhabens gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auch bei "grünen" Aluminiumgießereilegierungen keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Der Beschluss folgt auf eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Alumetal durch Norsk Hydro. Beide Unternehmen sind große europäische Hersteller von Aluminiumgießereilegierungen, die als Halbzeug hauptsächlich von der Automobilindustrie zum Gießen von Autoteilen verwendet werden. Alumetal stellt diese aus wiederaufbereitetem Material her, während Norsk Hydro nicht rezykliertes Material verwendet und für seine Erzeugung erneuerbare Energien nutzt. Ferner stellt Alumetal auch Vorlegierungen aus Aluminium her, aus denen Gießereiprodukte wie Aluminiumgießereilegierungen entstehen.

Die Untersuchung der Kommission
Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung prüfte die Kommission, ob das Vorhaben die führende Stellung von Norsk Hydro als Anbieter von Aluminiumgießereilegierungen gestärkt hätte, starke aufkommende Konkurrenz durch einen wachsenden Anbieter, der in der Lage ist, billigere und fortschrittliche Recycling-Aluminiumprodukte auf den Markt zu bringen und insbesondere an die Automobilkunden zu verkaufen, und die Zusammenführung von Alumetals vorgelagerter Produktion von Vorlegierungen und der nachgelagerten Produktion von Gießereiprodukten durch Hydro dazu geführt hätte, dass nur wenige oder gar keine alternativen Anbieter von Vorlegierungen als glaubwürdige Wettbewerber übrig geblieben wären.

Im Rahmen ihrer eingehenden Untersuchung holte die Kommission umfangreiche Informationen ein und erhielt Rückmeldungen von zahlreichen Unternehmen, die Aluminiumgießereilegierungen und Vorlegierungen verkaufen oder kaufen. Bei ihrer Prüfung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:

Die gemeinsamen Marktanteile der beteiligten Unternehmen auf dem EWR-Markt für moderne feste Aluminiumgießereilegierungen sind moderat, und es gibt eine Reihe bedeutender alternativer Anbieter, darunter umweltfreundliche Marktteilnehmer. Darüber hinaus sind die Parteien keine engen Wettbewerber auf dem Markt für hochentwickelte feste Aluminiumgießereilegierungen.

Die vertikalen Beziehungen zwischen Alumetal als Hersteller von Aluminium-Vorlegierungen und Hydro als potenziellem Kunden würden keine Bedenken aufwerfen, da es genügend alternative Anbieter und Abnehmer dieser Ware auf dem Markt gibt.

Daher gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben weder im EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwirft, und genehmigte es ohne Auflagen.

Unternehmen und Produkte
Norsk Hydro ist ein norwegisches Aluminiumunternehmen, das in der gesamten Aluminium-Wertschöpfungskette von der Bauxit- und Aluminiumoxidgewinnung über die Energieerzeugung bis hin zum Recycling von Aluminium tätig ist.

Alumetal ist ein polnischer Hersteller von Aluminiumgießereilegierungen und Aluminium-Vorlegierungen mit Standorten in Polen und Ungarn.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der EU-Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Derzeit laufen acht weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II) zu folgenden Vorhaben: 1) die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Orange und MasMovil, 2) die geplante Übernahme von Asiana durch Korean Air, 3) die geplante Übernahme von OMV Slovenija durch MOL, 4) die geplante Übernahme von Inmarsat durch Viasat, 5) die geplante Übernahme von VMware durch Broadcom, 6) die geplante Übernahme von Lagardère durch Vivendi, 7) die geplante Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft und 8) die geplante Übernahme von eTraveli durch Booking.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 11.08.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen