Unerlaubte Weiterverbreitung von Streamings
EU-Kommission empfiehlt Maßnahmen zur Bekämpfung von Online-Piraterie bei Sport- und anderen Live-Veranstaltungen
Unerlaubtes Streaming kann erhebliche Einnahmeverluste für Künstlerinnen und Künstler, für die Organisatoren von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen und für Sendeunternehmen nach sich ziehen
Die EU-Kommission hat eine Empfehlung zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen Online-Piraterie von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen wie Konzerten und Theateraufführungen angenommen. Darin werden Mitgliedstaaten, nationale Behörden, Rechteinhaber und Anbieter von Vermittlungsdiensten angehalten, wirksame, ausgewogene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unerlaubte Weiterverbreitung solcher Streamings zu bekämpfen, und zwar unter uneingeschränkter Einhaltung der Grundrechte und der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Durch die verstärkte Bekämpfung der Online-Piraterie wird die Empfehlung dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Sport- und Kreativwirtschaft in der EU zu fördern.
Sport- und andere Live-Veranstaltungen tragen zur Vielfalt der europäischen Kulturszene bei, bringen Bürgerinnen und Bürger zusammen und stiften Gemeinschaftsgefühl. Die Organisation solcher Veranstaltungen und ihre Live-Übertragung erfordern erhebliche Investitionen, gleichzeitig fördern sie das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Unerlaubtes Streaming kann erhebliche Einnahmeverluste für Künstlerinnen und Künstler, für die Organisatoren von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen und für Sendeunternehmen nach sich ziehen und damit dafür sorgen, dass sie ihre Dienste nicht mehr rentabel anbieten können.
Die Empfehlung konzentriert sich auf drei Aspekte:
Zügige Bearbeitung von Meldungen im Zusammenhang mit Live-Veranstaltungen: Gestützt auf das Gesetz über digitale Dienste wird unterstrichen, wie wichtig es ist, dass Anbieter von Hosting-Diensten schnell tätig werden, um die durch illegales Streaming verursachten Schäden so gering wie möglich zu halten.
Dynamische Anordnungen: Gestützt auf die in der Durchsetzungsrichtlinie vorgesehenen Abhilfemaßnahmen, die auf Erfahrungen in einigen Mitgliedstaaten aufbauen, unterstützt die Empfehlung die Anwendung von auf Live-Veranstaltungen zugeschnittenen Sperrverfügungen; im Falle von Live-Sportveranstaltungen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Sportveranstaltern die Befugnis zum Beantragen einer Anordnung einzuräumen, wo dies aktuell nicht möglich ist.
Gewerbliche Angebote und Sensibilisierung: Sie empfiehlt den Organisatoren von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen und Sendeunternehmen, ihre gewerblichen Angebote für Endnutzerinnen und -nutzer in der gesamten Union leichter verfügbar, erschwinglicher und attraktiver zu machen. Die Mitgliedstaaten hält sie dazu an, auf der Ebene der Verbraucher Nutzerinnen und Nutzer für legale Angebote dieser Art von Inhalten zu sensibilisieren und auf Ebene der Durchsetzungsbehörden das Bewusstsein für das Thema Piraterie zu schärfen.
Die Empfehlung fördert zudem die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden sowie zwischen Rechteinhabern und Vermittlern, um wirksamer gegen das Phänomen der unerlaubten Weiterverbreitung von Live-Veranstaltungen anzugehen. Ein wichtiges Ziel ist, einen regelmäßigen Informationsaustausch der Verwaltungsbehörden über angewendete Maßnahmen, Herausforderungen und bewährte Verfahren im Bereich Bekämpfung von Online-Piraterie zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten über Grenzen hinweg ist wichtig, denn auch die Piraterie erfolgt naturgemäß grenzüberschreitend.
Und schließlich wird mit der Empfehlung ein solides Monitoringsystem eingerichtet, um die Wirkung der Empfehlung auf die Bekämpfung der Piraterie zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Diese Arbeit wird mit Unterstützung der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums (EUIPO-Beobachtungsstelle) erfolgen und die Festlegung klarer wesentlicher Leistungsindikatoren (KPI) für ein wirksames Monitoring beinhalten.
Nächste Schritte
Auf der Grundlage dieses Monitoring wird die Kommission bis zum 17. November 2025 die Wirkung der Empfehlung auf die unerlaubte Weiterverbreitung von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen bewerten. Dies ist auch die Frist, bis zu der die Kommission bewerten wird, wie das Gesetz über digitale Dienste mit anderen Rechtsakten einschließlich des Urheberrechts zusammenwirkt. Die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste wird die umfassendere Bekämpfung illegaler Inhalte auf Online-Plattformen fördern, was erhebliche Auswirkungen auch auf die unerlaubte Online-Weiterverbreitung von Live-Sportveranstaltungen und anderen Live-Veranstaltungen haben wird.
Die Kommission wird dann entscheiden, ob unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen sowie der Entwicklung der Vertriebskanäle und des Konsumverhaltens zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind.
Hintergrund
Die Empfehlung knüpft an die im Mai 2021 angenommene Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Herausforderungen für Sportveranstalter im digitalen Umfeld an. Die Kommission hat die Interessenträger bei der Ausarbeitung der Empfehlung auf einer Sitzung im Februar 2023 mit Vertretern von Sendeunternehmen, Sportrechtsorganisationen, Organisationen für Live-Aufführungen, Online-Vermittlern und nationalen Behörden konsultiert. Auch fanden Beratungen der Kommission mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Kontaktausschusses Urheberrecht statt.
Die Empfehlung baut auch auf dem Aktionsplan für geistiges Eigentum aus dem Jahr 2020 auf, darin wurde anerkannt, dass das Fortbestehen von Fälschungen und Piraterie eine der größten Herausforderungen ist, die Europa daran hindern, sein intellektuelles Kapital zur Förderung von Erholung und Resilienz voll zu nutzen.
Es gibt bereits Abhilfemöglichkeiten, um gegen Online-Piraterie vorzugehen, insbesondere das Gesetz über digitale Dienste und die Durchsetzungsrichtlinie (Richtlinie 2004/48/EG). Insbesondere wird mit dem Gesetz über digitale Dienste die Verarbeitung von Meldungen, die Anbietern von Hostingdiensten im Falle illegaler Inhalte übermittelt werden, gestrafft. Darüber hinaus können Rechteinhaber gemäß der Durchsetzungsrichtlinie Anordnungen erwirken, mit denen Online-Vermittler angewiesen werden, den Zugang zu unerlaubten Inhalten zu sperren oder diese zu entfernen. In der Empfehlung wird dargelegt, wie diese Abhilfemaßnahmen im konkreten Fall von Live-Veranstaltungen eingesetzt werden könnten.
(EU-Kommission: ra)
eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 11.08.23
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