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Schutz des geistigen Eigentums


EU-Kommission begrüßt politische Einigung zur Stärkung des Schutzes handwerklicher und industrieller Produkte aus Europa in der EU und darüber hinaus
Die neue Verordnung ermöglicht es den Herstellern in der EU, handwerkliche und industrielle Produkte und ihr traditionelles Know-how in Europa und darüber hinaus zu schützen, auch im Online-Handel




Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine neue Verordnung zum Schutz des geistigen Eigentums an handwerklichen und industriellen Produkten, die auf der Originalität und Authentizität traditioneller Praktiken aus ihren Regionen beruhen. Der neue Rahmen gilt für Produkte wie Glas, Textilien, Porzellan, Besteck, Keramik, Kuckucksuhren, Musikinstrumente und Möbel. Dazu gehören z. B. Murano-Glas, Donegal-Tweed, Porzellan aus Limoges, Messerschmiedewaren aus Solingen, Messer aus Albacete und Bunzlauer Keramik. Obwohl diese Produkte einen europaweiten, teilweise auch weltweiten Ruf genießen, gab es bisher keinen Schutz durch eine EU-Kennzeichnung, die Ursprung und Ansehen der Produkte mit ihrer Qualität verknüpft.

Die neue Verordnung ermöglicht es den Herstellern in der EU, handwerkliche und industrielle Produkte und ihr traditionelles Know-how in Europa und darüber hinaus zu schützen, auch im Online-Handel. Zudem können die Verbraucherinnen und Verbraucher die Qualität solcher Produkte nun leichter erkennen und fundiertere Entscheidungen treffen. Die neue Verordnung wird in den europäischen Regionen dazu beitragen, Know-how und Arbeitsplätze zu fördern, auszubauen und zu erhalten, und so die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen unterstützen. Darüber hinaus sorgt die Verordnung dafür, dass traditionelle handwerkliche und industrielle Produkte endlich mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen gleichgestellt werden, für die es bereits geschützte geografische Angaben gibt.

Die neue EU-Verordnung über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte dient folgenden Zielen:

Einführung eines EU-weiten Schutzes geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte, damit Hersteller die mit ihren Produkten verbundenen Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten EU schützen und durchsetzen können. Sie hilft der derzeitigen Zersplitterung ab, die durch den Teilschutz auf nationaler Ebene besteht. Zudem erleichtert die neue Verordnung den Online-Schutz handwerklicher und industrieller geografischer Angaben sowie Maßnahmen gegen gefälschte Produkte, auch im Online-Handel.

Einfache und kostengünstige Eintragung geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte durch Einführung eines zweistufigen Antragsverfahrens. Die Hersteller müssen die Eintragung einer geografischen Angabe bei den benannten Behörden der Mitgliedstaaten beantragen, die anschließend erfolgreiche Anträge zur weiteren Bewertung und Genehmigung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) weiterleitet. Wenn ein Mitgliedstaat kein nationales Bewertungsverfahren eingerichtet hat, können Anträge auch direkt beim EUIPO gestellt werden. Darüber hinaus erleichtert die neue Verordnung die Eintragung geografischer Angaben, insbesondere für KMU. Ferner verschafft sie den Herstellern die Möglichkeit, ihre Produkte selbst für konform mit den Produktspezifikationen zu erklären, wodurch das System flexibler und kostengünstiger wird.

Vollständige Kompatibilität mit dem internationalen Schutz des geistigen Eigentums, indem Hersteller handwerklicher und industrieller Produkte mit eingetragener geografischer Angabe in die Lage versetzt werden, ihre Produkte in allen Unterzeichnerländern der Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu schützen, der die EU im November 2019 beigetreten ist und die geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte abdeckt. Zugleich wird es nun möglich, entsprechende geografische Angaben aus Drittländern in der EU zu schützen.

Unterstützung der Entwicklung ländlicher Gebiete und sonstiger Regionen in Europa, indem Herstellern, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, Anreize geboten werden, in neue authentische Produkte zu investieren und Nischenmärkte zu schaffen. Die neue Verordnung trägt ferner dazu bei, einzigartige Fertigkeiten zu erhalten, die ansonsten möglicherweise verloren gehen, insbesondere in den ländlichen und weniger entwickelten Regionen Europas. Die Regionen werden vom Ansehen der neuen geografischen Angaben profitieren. Dies kann hilfreich sein, um den Tourismus zu fördern, in den Regionen neue, hochqualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und zugleich ihre wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen.

Hintergrund
Die vorläufige politische Einigung folgt auf den Vorschlag der Kommission für eine neue EU-Verordnung über geografische Angaben, der am 13. April 2022 angenommen wurde. Auf der Grundlage des im November 2020 angenommenen Aktionsplans für geistiges Eigentum hatte die Europäische Kommission angekündigt, die Machbarkeit eines Systems zum Schutz geografischer Bezeichnungen für handwerkliche und industrielle Produkte auf EU-Ebene zu prüfen. Darüber hinaus kommt die Kommission mit der neuen Verordnung den Aufrufen von Herstellern, regionalen Behörden sowie des Europäischen Parlaments und des Ausschusses der Regionen nach, die sie aufgefordert hatten, einen Rechtsrahmen für den Schutz handwerklicher und industrieller Produkte zu schaffen. Mit dem Beitritt der EU zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben, einem von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwalteten Vertrag, erhielt das Vorhaben im November 2019 weitere Impulse.

Nach dem derzeitigen Unionsrecht sind geografische Angaben für landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Weine geschützt. Mit der neuen Verordnung wird ein ergänzendes Schutzsystem geschaffen, das ebenfalls auf einen hohen Schutz des geistigen Eigentums, bessere Verbraucherinformationen und die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen abzielt. Das neue System bietet dasselbe Schutzniveau, berücksichtigt jedoch die Andersartigkeit handwerklicher und industrieller Produkte. Es wird im August 2025 in Kraft treten.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 11.08.23


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