Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Geschützte geographische Angabe


EU-Kommission genehmigt "Oktoberfestbier" als neue geschützte geografische Angabe
Schutz-Siegel gilt auch schon für andere bayerische Spezialitäten



Die EU-Kommission hat "Oktoberfestbier" als eine neue "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.) Deutschlands genehmigt. Das Siegel steht für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet: dort muss mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – durchlaufen werden. Das Gütezeichen bürgt für die Qualität eines hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisses oder Lebensmittels, sorgt für den Schutz gegen Missbrauch und Nachahmung der Produktbezeichnung und dient damit auch der besseren Vermarktung.

Der Bierherstellungsprozess, der im Stadtgebiet der Stadt München stattfindet, beginnt mit dem Mahlen des Malzes und der Mazeration und endet mit einer Lagerzeit von etwa vier bis elf Wochen. Dabei reichert sich junges Bier natürlich mit Kohlensäure an und reift bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es seinen endgültigen Geschmack erlangt hat. Eine Besonderheit des Bieres ist die Nutzung von Wasser aus tiefen Quellen der Stadt München, das in den Tertiärschichten (bis zu ca. 250 m Tiefe) entsteht.

Das Ansehen und die Besonderheit des "Oktoberfestbiers" sind auf ein traditionelles Produktionsverfahren zurückzuführen, das im Laufe der Jahrhunderte erarbeitet wurde, und auf den außergewöhnlichen Ruf des Oktoberfests in München.

Innovationen im Brauprozess
Das weltweite Ansehen des Oktoberfestbiers beruht u. a. darauf, dass in München sehr früh Innovationen in den Brauprozess eingeführt wurden, die die Qualität des Bieres entscheidend beeinflusst haben. Die Tatsache, dass das "Oktoberfestbier" speziell für das Oktoberfest gebraut wird, hat erheblich zum herausragenden Ansehen dieses Biers beigetragen. Die neue Bezeichnung wird in die Liste der 1598 bereits geschützten Lebensmittelerzeugnisse aufgenommen.

Auf leeren Magen muss das Oktoberfestbier dabei übrigens nicht getrunken werden: Auch bayerische Spezialitäten wie Bayerische Breze und Obazda, Nürnberger Rostbratwurst oder Allgäuer Bergkäse sind schon durch die EU geschützt. Die Liste aller geschützten geografischen Angaben ist in der eAmbrosia-Datenbank zu finden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.11.22
Newsletterlauf: 18.01.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen