Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Hilfestellung beim "Gender-Budgeting"


Gleichstellung: EU-Kommission fördert "Gender-Budgeting"-Projekt in Deutschland
Strukturierung von Ausgaben und Steuern in einer Weise, die die Gleichstellung der Geschlechter fördert



Die Europäische Kommission fördert ein neues Projekt, das Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten bei Gleichstellungsmaßnahmen gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung Hilfestellung geben soll. Das Projekt wird nationale und regionale Verwaltungen dabei unterstützen, öffentliche Gelder so zu investieren, dass sie Männern und Frauen gleichermaßen zugute kommen. Finanziert wird das Projekt durch das Instrument für technische Unterstützung (TSI).

Durch Workshops, Konferenzen, Schulungen und Studienbesuche werden die Teilnehmer aus den öffentlichen Verwaltungen neue Instrumente, Fähigkeiten und Kenntnisse erlangen, um Gesetze und Haushaltsmittel so zu planen, dass Bürgerinnen und Bürger weder direkt noch indirekt aufgrund ihres Geschlechts ausgeschlossen werden.

An dem Projekt nehmen neun nationale und regionale Verwaltungen aus sieben Mitgliedstaaten teil, die einen Antrag auf Unterstützung gestellt haben: Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Rumänien.

Es wird nützliche Empfehlungen für politische Entscheidungsträger zum so genannten "Gender-Budgeting" hervorbringen, d. h. zur Strukturierung von Ausgaben und Steuern in einer Weise, die die Gleichstellung der Geschlechter fördert. Wirksame Maßnahmen könnten zum Beispiel bezahlten Elternurlaub, gleiche Bezahlung und geschlechtsspezifische Rentenreformen umfassen.

Dieses Projekt läuft bis Dezember 2024. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 15.11.22
Newsletterlauf: 06.02.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mehr erneuerbare Energien, weniger Emissionen

    Mit der Annahme von zwei delegierten Rechtsakten im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die Kommission heute detaillierte Vorschriften vorgeschlagen, mit denen definiert werden soll, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Diese Rechtsakte sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der Energieinfrastrukturinvestitionen und Vorschriften zu staatlichen Beihilfen sowie legislative Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfasst.

  • Bereitstellung digitaler Identifizierungsdienste

    Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Deutsche Telekom AG, die Orange SA, die Telefónica S.A. und die Vodafone Group plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Transaktion keine Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft.

  • Auf einem Markt mit großer Markentreue

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MBCC durch Sika nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass das weltweite MBCC-Geschäft mit chemischen Zusatzmitteln veräußert wird. Sika und MBCC sind im Bereich der Entwicklung und Lieferung chemischer Zusatzmittel und Baustoffe wichtige Innovatoren und gehören zur Weltmarktspitze.

  • Terroristen missbrauchen das Internet

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 22 Mitgliedstaaten zu senden, weil diese bestimmte Verpflichtungen aus der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht erfüllt haben. So haben es Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden beispielsweise versäumt, die für Entfernungsanordnungen zuständige(n) Behörde(n) zu benennen und der Kommission zu melden, eine öffentliche Kontaktstelle anzugeben und Vorschriften und Maßnahmen dafür festzulegen, wie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen sanktioniert werden soll.

  • Geoblocking-Verordnung einhalten

    Um ihr Praktiken weiter an das EU-Recht anzupassen, hat sich Google verpflichtet, Änderungen bei mehreren ihrer Produkte und Dienstleistungen vorzunehmen - vor allem in Bezug auf mangelnde Transparenz und klare Informationen für die Verbraucher. Nach einem Dialog, der 2021 mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, die von den Behörden angesprochenen Punkte zu ändern, insbesondere bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels und Google Flights, um die Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften sicherzustellen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen