Gestrafftes Verfahren für den Datenaustausch
Klare Regeln zu Datenaustausch: EU-Kommission begrüßt Einigung zu Kurzzeitvermietungen
Online-Vermietungsplattformen: Die Verpflichtungen zum Datenaustausch für Plattformen werden an die kleinsten Akteure angepasst
Eine neue EU-Verordnung wird Gastgebern und Plattformen in der EU bei Kurzzeitvermietung klare Regeln für die Erhebung und Weitergabe von Daten vorgeben. Das Europäische Parlament und der Rat haben zu dem von der Kommission vor gut einem Jahr vorgelegten Vorschlag eine Einigung erzielt. Sie wird für mehr Transparenz in diesem Sektor sorgen und ist eine wichtige Voraussetzung für einen nachhaltigen und intelligenten Tourismus.
Die EU-Kommission begrüßte den Beschluss. "Kurzzeitvermietungen sind ein wichtiger Bestandteil des touristischen Ökosystems, sollten aber nicht auf Kosten der lokalen Gemeinschaften gehen", sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. "Die heutige Einigung wird es den lokalen Behörden ermöglichen, Kurzzeitvermietungen auf wirksame und angemessene Weise zu verwalten. Sie wird auch auf dem Gesetz über digitale Dienste aufbauen und sicherstellen, dass Online-Vermietungsplattformen ihre Verantwortung wahrnehmen, Daten austauschen und zur Bekämpfung illegaler Angebote beitragen."
Die neuen Regeln sollen den Behörden, die sich mit den Auswirkungen von Kurzzeitvermietungen auf lokale Gemeinden befassen wollen, wichtige Informationen liefern. Die Verpflichtungen zum Datenaustausch für Plattformen werden an die kleinsten Akteure angepasst. Nach Inkrafttreten der Verordnung haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die Mechanismen für den Datenaustausch einzurichten. Diese Mechanismen werden mit Unterstützung der Kommission bereits vorbereitet.
Hintergrund
Kurzfristig vermietete Unterkünfte machen etwa ein Viertel aller Touristenunterkünfte in der EU aus, und ihre Zahl nimmt in der gesamten EU deutlich zu. Davon profitieren Gastgeber, Reisende und das Tourismusökosystem im weiteren Sinne. Sie bringen jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere für lokale Gemeinden, die mancherorts mit einem geringeren Angebot an erschwinglichem Wohnraum, steigenden Preisen oder übermäßigen Touristenströmen konfrontiert sind. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 29.02.24
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
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