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Gleichstellung der Geschlechter


EU durchbricht "gläserne Decke" dank neuer Ziele für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen
Die Kommission legte den Vorschlag zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen im November 2012 vor - EU-Maßnahmen für die Geschlechtergleichstellung bei Entscheidungsprozessen

1. April 2025

Das Europäische Parlament hat das neue EU-Gesetz über eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen förmlich angenommen. Bis 2026 muss das unterrepräsentierte Geschlecht in Unternehmen mindestens 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder bzw. 33 Prozent aller Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder stellen.

Nächste Schritte
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, und die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen dann innerhalb von zwei Jahren in ihr nationales Recht umsetzen. Sie müssen sicherstellen, dass das Ziel von 40 Prozent für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder bzw. 33 Prozent für alle Mitglieder der Leitungsorgane bis zum 30. Juni 2026 von allen Unternehmen angestrebt wird.

Hintergrund
Die Kommission legte den Vorschlag zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen im November 2012 vor. Das Europäische Parlament legte seinen Standpunkt zwar schon 2013 fest, doch konnte der Rat mit einigen Mitgliedstaaten, die verbindliche Maßnahmen auf EU-Ebene nicht für die beste Vorgehensweise hielten, keine Einigung erzielen.

In ihren politischen Leitlinien sagte Präsidentin von der Leyen zu, eine Mehrheit dafür zu gewinnen, die Blockade der Richtlinie über Frauen in Leitungsgremien aufzuheben. Am 14. März 2022 legte der Rat schließlich seine allgemeine Ausrichtung fest, sodass wieder Bewegung in die Sache kam. Am 23. März 2022 bekräftigte das Europäische Parlament seinen Standpunkt, sodass die Verhandlungen mit dem Rat der EU aufgenommen werden konnten. Am 7. Juni 2022 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung und machten so den Weg für die endgültige Annahme des Rechtsakts frei.

Mit der angenommenen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass in der gesamten EU ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von großen börsennotierten EU-Unternehmen erreicht wird, dass die Besetzung von Führungspositionen transparent ist und dass Kandidatinnen und Kandidaten für Führungspositionen unabhängig vom Geschlecht objektiv auf der Grundlage ihrer individuellen Verdienste beurteilt werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 17.03.23


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