Gleichstellung der Geschlechter
EU durchbricht "gläserne Decke" dank neuer Ziele für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen
Die Kommission legte den Vorschlag zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen im November 2012 vor - EU-Maßnahmen für die Geschlechtergleichstellung bei Entscheidungsprozessen
9. Mai 2025
Das Europäische Parlament hat das neue EU-Gesetz über eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen förmlich angenommen. Bis 2026 muss das unterrepräsentierte Geschlecht in Unternehmen mindestens 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder bzw. 33 Prozent aller Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder stellen.
Nächste Schritte
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, und die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen dann innerhalb von zwei Jahren in ihr nationales Recht umsetzen. Sie müssen sicherstellen, dass das Ziel von 40 Prozent für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder bzw. 33 Prozent für alle Mitglieder der Leitungsorgane bis zum 30. Juni 2026 von allen Unternehmen angestrebt wird.
Hintergrund
Die Kommission legte den Vorschlag zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen im November 2012 vor. Das Europäische Parlament legte seinen Standpunkt zwar schon 2013 fest, doch konnte der Rat mit einigen Mitgliedstaaten, die verbindliche Maßnahmen auf EU-Ebene nicht für die beste Vorgehensweise hielten, keine Einigung erzielen.
In ihren politischen Leitlinien sagte Präsidentin von der Leyen zu, eine Mehrheit dafür zu gewinnen, die Blockade der Richtlinie über Frauen in Leitungsgremien aufzuheben. Am 14. März 2022 legte der Rat schließlich seine allgemeine Ausrichtung fest, sodass wieder Bewegung in die Sache kam. Am 23. März 2022 bekräftigte das Europäische Parlament seinen Standpunkt, sodass die Verhandlungen mit dem Rat der EU aufgenommen werden konnten. Am 7. Juni 2022 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung und machten so den Weg für die endgültige Annahme des Rechtsakts frei.
Mit der angenommenen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass in der gesamten EU ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von großen börsennotierten EU-Unternehmen erreicht wird, dass die Besetzung von Führungspositionen transparent ist und dass Kandidatinnen und Kandidaten für Führungspositionen unabhängig vom Geschlecht objektiv auf der Grundlage ihrer individuellen Verdienste beurteilt werden. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 17.03.23
Meldungen: Europäische Kommission
-
Verluste von Kunststoffpellets verringern
Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.
-
Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug
Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.
-
Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)
Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.
-
Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz
Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.
-
Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten
Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.