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Gesetz für ein interoperables Europa


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Die EU-Kommission hat den Vorschlag für ein Gesetz für ein interoperables Europa und die dazugehörige Mitteilung angenommen, mit denen die grenzüberschreitende Interoperabilität und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor in der gesamten EU gestärkt werden sollen. Das Gesetz wird die Schaffung eines Netzes souveräner und miteinander verknüpfter digitaler öffentlicher Verwaltungen unterstützen und den digitalen Wandel des öffentlichen Sektors in Europa beschleunigen.

Es wird der EU und ihren Mitgliedstaaten dabei helfen, bessere öffentliche Dienste für Bürger und Unternehmen bereitzustellen, und ist daher ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Digitalziele Europas für 2030 und zur Förderung vertrauenswürdiger Datenströme. Außerdem werden dadurch Kosten eingespart: Durch grenzüberschreitende Interoperabilität können die Bürgerinnen und Bürger zwischen 5,5 Mio. und 6,3 Mio. EUR und Unternehmen zwischen 5,7 Mrd. und 19,2 Mrd. EUR beim Umgang mit öffentlichen Verwaltungen einsparen.

Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa wird ein Rahmen für die Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltungen in der gesamten EU geschaffen, der dazu beiträgt, einen sicheren grenzüberschreitenden Datenaustausch aufzubauen und gemeinsame digitale Lösungen wie quelloffene Software, Leitlinien, Checklisten, Rahmen und IT-Tools zu vereinbaren. Es wird Verwaltungen in die Lage versetzen, wirksamer zusammenzuarbeiten, Informationen gemeinsam zu nutzen und die Erbringung öffentlicher Dienste über Ländergrenzen, Sektoren und Organisationsgrenzen hinweg nahtlos zu gestalten. Es fördert Innovationen im öffentlichen Sektor und öffentlich-private "GovTech"-Projekte.

Dadurch werden wertvolle Ressourcen zur Unterstützung öffentlicher Einrichtungen in der gesamten EU gebündelt und der Weg für eine bessere Weiterverwendung bestehender (idealerweise quelloffener) Lösungen zum öffentlichen Nutzen geebnet. So wird der Verwaltungsaufwand reduziert, auch in Bezug auf rechtliche, organisatorische, semantische und technische Hindernisse. In der Folge werden Kosten und Zeitaufwand für Bürger, Unternehmen und den öffentlichen Sektor selbst sinken.

Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa werden folgende Maßnahmen eingeführt:

>> eine strukturierte EU-weite Zusammenarbeit, bei der sich öffentliche Verwaltungen, die von öffentlichen und privaten Akteuren unterstützt werden, im Rahmen von Projekten zusammenschließen, die von den Mitgliedstaaten sowie von Regionen und Städten gemeinsam getragen werden;

>> obligatorische Bewertungen zur Beurteilung der Auswirkungen von Änderungen der IT-Systeme auf die grenzüberschreitende Interoperabilität in der EU;

>> Weitergabe und Weiterverwendung von oftmals quelloffenen Lösungen über ein Portal für ein interoperables Europa, einer zentralen Anlaufstelle für Lösungen und gemeinschaftliche Zusammenarbeit;

>> Innovations- und Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich Reallabore für politische Experimente, GovTech-Projekte zur Entwicklung und Ausweitung von Lösungen für die Weiterverwendung sowie Unterstützung von Schulungen.

Der künftige Rahmen für die Interoperabilitätszusammenarbeit wird vom Beirat für ein interoperables Europa betreut. Der Beirat wird sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zusammensetzen. Unter anderem wird der Beirat den Auftrag haben, gemeinsame weiterverwendbare Ressourcen sowie Unterstützungs- und Innovationsmaßnahmen zu vereinbaren und den Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) zu aktualisieren. Der EIF ist Europas weithin anerkanntes Konzeptmodell für Interoperabilität.

Die Gemeinschaft für ein interoperables Europa, die den Beirat unterstützt, führt ein breites Spektrum von interessierten Praktikern und Experten zusammen, z. B. aus GovTech-Unternehmen und der Open-Source-Gemeinschaft sowie aus Regionen und Städten in der gesamten EU, um zur Umsetzung neuer Lösungen beizutragen.

Das Programm Digitales Europa wird das wichtigste Finanzierungsinstrument für die Umsetzung des Gesetzes für ein interoperables Europa sein.

Hintergrund
Bei der Interoperabilität geht es im Wesentlichen darum, trotz der organisatorischen oder geografischen Distanz zwischen den Akteuren zusammen gemeinsame Ziele zu erreichen. Im öffentlichen Sektor bezieht sich die Interoperabilität auf die Fähigkeit der Verwaltungen, zusammenzuarbeiten und die Erbringung öffentlicher Dienste über Ländergrenzen, Sektoren und Organisationsgrenzen hinweg nahtlos zu gestalten. Sie spart den Bürgern und Unternehmen Zeit und Kosten, indem sie ihre Interaktionen mit den Verwaltungen verbessert. Die Bekämpfung von COVID-19 ist ein hervorragendes Beispiel für eine wirksame Interoperabilität. Dank Interoperabilität erleichterte die Einführung des digitalen COVID-19-Zertifikats der EU grenzüberschreitende Reisen in der EU während der Pandemie.

Interoperable digitale öffentliche Dienste sind für den Aufbau des digitalen Binnenmarkts unverzichtbar. Fallstudien zeigen, dass sich die Interoperabilität neben wirtschaftlichen Vorteilen und Effizienzgewinnen positiv auf die öffentlichen Werte auswirkt und z. B. das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Regierungen stärkt.

In den vergangenen Jahren haben Experten für digitale Verwaltung und Daten auf der Grundlage des derzeitigen Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF) weitreichende gemeinsame praktische Verfahren für die Interoperabilitätszusammenarbeit entwickelt. Jüngere Bewertungen haben aber gezeigt, dass dieser rein freiwillige Ansatz für die Zusammenarbeit doch erhebliche Beschränkungen aufweist.

Die EU-Mitgliedstaaten haben zunehmend betont, dass die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Interoperabilität gestärkt werden muss. Unter anderem unterstreichen die 2017 in Tallinn und 2020 in Berlin unterzeichneten Ministererklärungen diese Notwendigkeit. Ebenso forderten die EU-Bürgerinnen und -Bürger, die an der Konferenz zur Zukunft Europas teilnahmen, die grenzüberschreitende Interoperabilität zu erleichtern. Der Vorschlag trägt diesen Forderungen Rechnung.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 17.03.23


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