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Grenzübergreifende öffentliche Dienstleistungen


Bessere öffentliche Online-Dienste für alle: EU-Kommission begrüßt Einigung auf Gesetz für ein interoperables Europa
Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa wird der Informationsaustausch im öffentlichen Sektor unionsweit auf eine neue Stufe gehoben und der digitale Wandel des öffentlichen Sektors in Europa beschleunigt



Bessere digitale öffentliche Dienste, weniger Verwaltungsaufwand und weniger Kosten: Die beiden EU-Gesetzgeber - Europäisches Parlament und Rat der EU - haben eine Einigung über das Gesetz für ein interoperables Europa erzielt. Die EU-Kommission begrüßte den Beschluss: "Mit dem raschen Abschluss der Verhandlungen über das Gesetz für ein interoperables Europa in weniger als einem Jahr nach dem Kommissionsvorschlag zeigen der Rat und das Europäische Parlament ihre große Bereitschaft, den digitalen Wandel öffentlicher Dienste voranzutreiben. Dies bringt direkte Vorteile für die Menschen und Unternehmen in der EU", sagte EU-Kommissar Johannes Hahn. "Die erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu besseren digitalen öffentlichen Diensten, weniger Verwaltungsaufwand und Kosteneinsparungen für alle Beteiligten."

Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa wird der Informationsaustausch im öffentlichen Sektor unionsweit auf eine neue Stufe gehoben und der digitale Wandel des öffentlichen Sektors in Europa beschleunigt.

Bessere Zusammenarbeit der Behörden aller EU-Mitgliedstaaten
Es wird ein Rahmen für die Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltungen in der gesamten EU geschaffen, um den grenzübergreifenden Datenaustausch zu erleichtern. Dank dieser Zusammenarbeit werden Vereinbarungen über interoperable und wiederverwendbare digitale Lösungen wie quelloffene Software, Leitlinien, Checklisten, Rahmen und IT-Werkzeuge getroffen werden. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand reduziert, auch in Bezug auf rechtliche, organisatorische, semantische und technische Hindernisse bei der Verwaltungszusammenarbeit.

Besserer Zugang grenzübergreifenden öffentlichen Dienstleistungen
Die Verordnung wird für einen nahtlosen Zugang zu grenzübergreifenden öffentlichen Dienstleistungen für die Menschen in der EU sorgen und die Lebensqualität all jener verbessern, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, studieren oder sich in den Ruhestand begeben möchten. Dazu gehören auch die 150 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Grenzregionen leben, oder die zwei Millionen Personen, die zwischen Mitgliedstaaten pendeln.

Nächste Schritte
Der Rechtstext muss nun noch gebilligt und verabschiedet werden, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Die Kommission schafft bereits die Voraussetzungen für eine reibungslose und fristgerechte Durchführung der Verordnung.

Hintergrund
Bei der Interoperabilität geht es darum, trotz der organisatorischen oder geografischen Distanz zwischen den Akteuren zusammen gemeinsame Ziele zu erreichen. Im öffentlichen Sektor bezieht sich die Interoperabilität auf die Fähigkeit der Verwaltungen, zusammenzuarbeiten und die Erbringung öffentlicher Dienste über Ländergrenzen, Sektoren und Organisationsgrenzen hinweg nahtlos zu gestalten. Sie spart den Menschen und Unternehmen Zeit und Kosten, indem sie ihre Interaktionen mit den Verwaltungen verbessert. Die Bekämpfung von COVID-19 ist ein hervorragendes Beispiel für eine wirksame Interoperabilität. Die Einführung des digitalen COVID-19-Zertifikats der EU erleichterte grenzüberschreitende Reisen in der EU während der Pandemie.

Interoperable digitale öffentliche Dienste sind für den Aufbau des digitalen Binnenmarkts unverzichtbar. Wie die Erfahrungen zeigen, führt die Interoperabilität nicht nur zu wirtschaftlichen Vorteilen und Effizienzgewinnen und rückt die Nutzer in den Mittelpunkt, sondern sie wirkt sich auch positiv auf öffentliche Werte aus und stärkt z. B. das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Regierungen.

In den vergangenen Jahren haben Experten für digitale Verwaltung und Daten auf der Grundlage des derzeitigen Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF) weitreichende gemeinsame praktische Verfahren für die Interoperabilitätszusammenarbeit entwickelt. Jüngere Bewertungen haben aber gezeigt, dass dieser rein freiwillige Ansatz für die Zusammenarbeit an gewisse Grenzen stößt.

Die EU-Mitgliedstaaten haben zunehmend betont, dass die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Interoperabilität gestärkt werden muss. Unter anderem unterstreichen die 2017 in Tallinn und 2020 in Berlin unterzeichneten Ministererklärungen diese Notwendigkeit. Ebenso forderten die EU-Bürgerinnen und -Bürger, die an der Konferenz zur Zukunft Europas teilnahmen, die grenzüberschreitende Interoperabilität zu erleichtern. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 28.02.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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