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Die DSA einhalten


Verbraucherschutz/DSA: Auskunftsersuchen der EU-Kommission an Amazon
Amazon muss der Kommission die geforderten Informationen übermitteln



Die Europäische Kommission hat ein förmliches Auskunftsersuchen an Amazon gerichtet. In dem Ersuchen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) fordert die Kommission das Unternehmen auf, mehr Informationen über seine Maßnahmen für einen besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet vorzulegen. Insbesondere geht es dabei um die Verbreitung illegaler Produkte und den Schutz der Grundrechte, sowie die Übereinstimmung von Empfehlungssystemen mit den einschlägigen Bestimmungen des DSA.

Amazon muss der Kommission die geforderten Informationen übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von Amazon wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA zur Folge haben.

Geldbußen möglich
Gemäß Artikel 74 (2) der DSGVO kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Bei Nichtbeantwortung durch Amazon kann die Kommission beschließen, die Informationen per Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform ist Amazon verpflichtet, die DSA einzuhalten, einschließlich der Bewertung und Abschwächung der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte und etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 28.02.24


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