Grundlage der QU.A.L.ITY-Kriterien
Verordnung über eine EU-Zertifizierung der CO2-Entnahme
Europäischer Grüner Deal: Kommission schlägt Zertifizierung der CO2-Entnahme vor, um zu Klimaneutralität beizutragen
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen ersten EU-weiten freiwilligen Rahmen zur zuverlässigen Zertifizierung hochwertiger CO2-Entnahmen angenommen. Mit dem Vorschlag werden innovative Technologien zum CO2-Abbau und nachhaltige Lösungen für eine klimaeffiziente Landwirtschaft gefördert. Außerdem wird er zu den Klima-, Umwelt- und Null-Schadstoff-Zielen der EU beitragen. Durch die vorgeschlagene Verordnung wird die EU die CO2-Entnahme erheblich besser quantifizieren, überwachen und überprüfen können.
Mehr Transparenz soll bei Interessenträgern und Industrie Vertrauen schaffen und Grünfärberei verhindern. Der CO2-Abbau kann und muss eindeutige Vorteile für das Klima mit sich bringen, und die Kommission wird Maßnahmen zum CO2-Abbau Vorrang einräumen, die erhebliche Vorteile für die biologische Vielfalt haben.
Nun wird die Kommission mit Unterstützung von Experten maßgeschneiderte Zertifizierungsmethoden für Maßnahmen zur CO2-Entnahme entwickeln, die den Klima- und anderen Umweltzielen dienen.
Um die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Zertifizierungsverfahrens zu gewährleisten, enthält der Vorschlag Vorschriften für die unabhängige Überprüfung der CO2-Entnahme sowie Regeln für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen, mit denen die Einhaltung des EU-Rahmens nachgewiesen werden kann. Um die Qualität und Vergleichbarkeit der CO2-Entnahme zu gewährleisten, werden in der vorgeschlagenen Verordnung vier QU.A.L.ITY-Kriterien festgelegt:
>> QUantifizierung: Die Tätigkeiten zur CO2-Entnahme müssen genau gemessen werden und eindeutige Vorteile für das Klima bringen.
>> Additionality (Zusätzlichkeit): Maßnahmen zur CO2-Entnahme müssen über die bestehenden Verfahren und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehen.
>> Langfristige Speicherung: Die Zertifikate sind an die Dauer der CO2-Speicherung geknüpft, um eine dauerhafte Speicherung zu gewährleisten.
>> Sustainability (Nachhaltigkeit): Maßnahmen zur CO2-Entnahme müssen die Nachhaltigkeitsziele in Bereichen wie Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Meeresressourcen sowie biologische Vielfalt wahren bzw. dazu beitragen.
Dieser Vorschlag ist von entscheidender Bedeutung, damit die EU ihr Ziel erreichen kann, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die EU ihre Treibhausgasemissionen auf ein Minimum reduzieren. Gleichzeitig wird die EU die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre ausbauen müssen, um Emissionen auszugleichen, die nicht vollständig vermieden werden können.
Mithilfe industrieller Technologien wie Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (BECCS) oder direkte CO2-Abscheidung aus der Luft und CO2-Speicherung (DACCS) kann CO2 abgeschieden und dauerhaft gespeichert werden. In der Land- und Forstwirtschaft können Verfahren der klimaeffizienten Landwirtschaft die Speicherung von Kohlenstoff in Böden und Wäldern nachhaltig verbessern oder die Freisetzung von Kohlenstoff aus Böden verringern. So wird ein neues Geschäftsmodell für Land- und Forstwirte geschaffen. Auch langlebige Produkte und Materialien, wie z. B. Baustoffe auf Holzbasis, können Kohlenstoff über mehrere Jahrzehnte oder sogar noch länger binden.
Mit dem Vorschlag werden modernste saubere Technologien gefördert und das Neue Europäische Bauhaus unterstützt, indem die CO2-Speicherkapazität holzbasierter und energieeffizienter Baumaterialien anerkannt wird. Der Vorschlag wird innovative Formen der privaten und öffentlichen Finanzierung ermöglichen, einschließlich Impact-Finanzierungen oder ergebnisbasierter öffentlicher Unterstützung im Rahmen staatlicher Beihilfen oder der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Kommission wird weiterhin Maßnahmen zum CO2-Abbau vor Ort über den Innovationsfonds (unter anderem BECCS- und DACCS-Projekte), die Gemeinsame Agrarpolitik, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, das LIFE-Programm und das Programm Horizont Europa (einschließlich der Mission "Ein Boden-Deal für Europa") finanzieren.
Hintergrund
Der europäische Grüne Deal ist der langfristige Wachstumsplan der EU, um Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Mit dem 2021 unterzeichneten Europäischen Klimagesetz wird es für die EU rechtsverbindlich, bis 2050 ein Gleichgewicht zwischen den Emissionen und dem Abbau von Treibhausgasen und danach negative Emissionen zu erreichen. Das Gesetz umfasst auch ein ehrgeiziges Klimaziel für 2030, nämlich die Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Der Vorschlag für die Zertifizierung der CO2-Entnahme ist daher von entscheidender Bedeutung, um die langfristigen Klimaziele der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu erreichen und den europäischen Grünen Deal Wirklichkeit werden zu lassen.
Der Vorschlag baut auf der Mitteilung der Kommission über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe auf, die 2021 angenommen wurde. Er wird dazu beitragen, das ehrgeizige Ziel der EU umzusetzen, bis 2030 einen CO2-Abbau von 310 Mio. t im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) zu erreichen, und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur im Einklang mit dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und den Verfahren der Kreislaufwirtschaft aus dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft fördern. Darüber hinaus wird der Vorschlag Unternehmen dabei helfen, im Einklang mit der Richtlinie über die soziale Verantwortung von Unternehmen und den damit verbundenen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über ihren Klimafußabdruck Bericht zu erstatten, und er wird für mehr Transparenz bei Behauptungen öffentlicher und privater Organisationen in Bezug auf die Klimaneutralität sorgen.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 15.03.23
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