In der EU anerkannter Datenvermittler
Daten-Governance-Gesetz: neue Logos für anerkannte Datenmittler und datenaltruistische Organisationen
Die Ermittlung von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen ist Teil der Umsetzung des Daten-Governance-Gesetzes
Die EU-Kommission hat gemeinsame Logos eingeführt, um in der EU anerkannte Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen leicht zu identifizieren. Diese Anbieter und Organisationen werden Dateninhaber (Einzelpersonen oder Unternehmen) mit Datennutzern verbinden. Dem Logo von in der EU anerkannten datenaltruistischen Organisationen muss ein QR-Code mit einem Link zum öffentlichen EU-Register dieser Organisationen beigefügt werden. Dieses Register wird ab dem 24. September 2023 zur Verfügung stehen.
Die Logos wurden im Wege einer Durchführungsverordnung angenommen und werden als Marken eingetragen, um sie vor Missbrauch zu schützen.
Die Ermittlung von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen ist Teil der Umsetzung des Daten-Governance-Gesetzes. Datenvermittlungsdienste und altruistische Organisationen, die die darin festgelegten Bedingungen erfüllen und sich für die Verwendung der Logos entscheiden, müssen diese auf jeder Online- und Offline-Veröffentlichung deutlich zeigen. Durch die Verwendung dieser Logos auf EU-Ebene werden anerkannte Dienstleistungen von anderen Diensten unterschieden, das trägt zur Transparenz auf dem Datenmarkt bei.
Daten teilen – zum Wohle der Gesellschaft
Ziel des Data Governance Act sind vertrauenswürdige Tools, über die sich Daten auf einfache Weise zum Wohle der Gesellschaft teilen lassen. Das Wort Altruismus verweist auf den Umstand, dass dies freiwillig und ohne Belohnung geschieht. Die betreffenden Daten haben ein enormes Potenzial, um Forschung voranzutreiben und bessere Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, auch in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Mobilität. Die Forschung zeigt, dass zwar grundsätzlich die Bereitschaft besteht, sich an Datenaltruismus zu beteiligen. In der Praxis wird es jedoch durch einen Mangel an Tools für den Datenaustausch behindert. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 23.10.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.