Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Internet- und Fernsehdienstleistungen


Fusionskontrolle: EU-Kommission leitet eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme von VOO und Brutélé durch Orange ein
Die vorläufige Prüfung der Kommission hat ergeben, dass das Vorhaben den Wettbewerb auf den Märkten, auf denen Orange in einem engen Wettbewerb mit VOO und Brutélé steht, erheblich einschränken kann




Die Europäische Kommission wird die geplante Übernahme von VOO und Brutélé durch Orange einer eingehenden Prüfung auf Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung unterziehen. Die Kommission hat Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf den Endkundenmärkten für die Bereitstellung von Festnetz-Internetanschlüssen, audiovisuellen Dienstleistungen und Bündelangeboten (einschließlich Festnetz-Mobilfunk-Konvergenzdiensten ("FMC")) in Teilen Belgiens verringern könnte.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: "Erschwingliche und hochwertige Internet- und Fernsehdienstleistungen sind nur dann zu haben, wenn der Verbraucher eine Auswahl hat. Orange hat auf dem Gebiet der Telekommunikationsdienstleistungen in Teilen Belgiens erfolgreich mit VOO/Brutélé konkurriert. Mit unserer eingehenden Untersuchung wollen wir sicherstellen, dass der Erwerb von VOO/Brutele durch Orange nicht zu höheren Preisen oder schlechterer Qualität für Kunden in Wallonien und Teilen Brüssels führt."

Orange ist ein Anbieter von Mobilfunk- und Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden in Belgien und nutzt dazu sowohl seine eigenen Mobilfunknetze als auch Festnetze Dritter. VOO und Brutélé sind zusammen führende Anbieter von Festnetz- und Mobilfunkdienstleistungen für Endkunden mittels ihrer eigenen Mobilfunknetze und der Mobilfunknetze Dritter. Orange ist der zweitgrößte Mobilfunkanbieter in Belgien, VOO und Brutélé zusammen der zweitgrößte Anbieter von Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen in den von ihren eigenen Festnetzen abgedeckten Gebieten.

Vorläufige Bedenken der Kommission
Die vorläufige Prüfung der Kommission hat ergeben, dass das Vorhaben den Wettbewerb auf den Märkten, auf denen Orange in einem engen Wettbewerb mit VOO und Brutélé steht, erheblich einschränken kann. Betroffen wären insbesondere die Märkte für i) Festnetz-Internetzugang, ii) audiovisuelle Dienstleistungen, iii) Bündel-Angebote (einschließlich FMC-Dienste) in den Gebieten, in denen VOO/Brutélé über eigene Festnetze verfügen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass das Vorhaben
>> die Zahl der Betreiber in den von VOO und Brutélé mit eigenen Festnetzen abgedeckten Gebieten von drei auf zwei verringern und so einen innovationsträchtigen und starken Wettbewerbsdruck auf den relevanten Märkten beseitigen würde,
>> eine Koordinierung auf den betroffenen Endkundenmärkten in den von VOO und Brutélé mit eigenen Festnetzen abgedeckten Gebieten zwischen den verbliebenen Betreibern wahrscheinlicher machen könnte,
>> die Verhandlungsmacht des zusammengeschlossenen Unternehmens auf dem Markt für den Erwerb von Fernsehprogrammen auf Vorleistungsebene erhöhen könnte,
>> und den Ausbau von Mobilfunknetzen Dritter infolge der Migration der Mobilfunkkunden von VOO (derzeit in Mobilfunknetzen Dritter) in das Mobilfunknetz von Orange beeinträchtigen könnte.

Die Kommission wird nun die Auswirkungen des Vorhabens eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre ersten wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen.

Das Vorhaben wurde am 22. Juni 2022 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 6. Dezember 2022, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte
Orange ist ein weltweit tätiger französischer Telekommunikationsbetreiber, der in Belgien als Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen für Endkunden auf der Grundlage seines eigenen Netzes tätig ist. Orange bietet in Belgien auch Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden auf der Grundlage des regulierten Zugangs auf Vorleistungsebene zu Netzen Dritter an.

VOO ist ein belgischer Kabelbetreiber, der hauptsächlich in der wallonischen Region Belgiens tätig ist. VOO erbringt in erster Linie Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden über ihr eigenes Kabelnetz und mobile Telekommunikationsdienstleistungen, die auf dem Zugang zu Mobilfunknetzen Dritter beruhen.

Brutélé ist ein belgischer Kabelbetreiber, der hauptsächlich in der Region Brüssel-Hauptstadt und in bestimmten Gemeinden in der Region Wallonien tätig ist. Brutélé erbringt Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden über sein eigenes Kabelnetz, das sie zusammen mit VOO unter der Marke "VOO" vermarktet. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.22
Newsletterlauf: 05.10.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen