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Internet- und Fernsehdienstleistungen


Fusionskontrolle: EU-Kommission leitet eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme von VOO und Brutélé durch Orange ein
Die vorläufige Prüfung der Kommission hat ergeben, dass das Vorhaben den Wettbewerb auf den Märkten, auf denen Orange in einem engen Wettbewerb mit VOO und Brutélé steht, erheblich einschränken kann




Die Europäische Kommission wird die geplante Übernahme von VOO und Brutélé durch Orange einer eingehenden Prüfung auf Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung unterziehen. Die Kommission hat Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf den Endkundenmärkten für die Bereitstellung von Festnetz-Internetanschlüssen, audiovisuellen Dienstleistungen und Bündelangeboten (einschließlich Festnetz-Mobilfunk-Konvergenzdiensten ("FMC")) in Teilen Belgiens verringern könnte.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: "Erschwingliche und hochwertige Internet- und Fernsehdienstleistungen sind nur dann zu haben, wenn der Verbraucher eine Auswahl hat. Orange hat auf dem Gebiet der Telekommunikationsdienstleistungen in Teilen Belgiens erfolgreich mit VOO/Brutélé konkurriert. Mit unserer eingehenden Untersuchung wollen wir sicherstellen, dass der Erwerb von VOO/Brutele durch Orange nicht zu höheren Preisen oder schlechterer Qualität für Kunden in Wallonien und Teilen Brüssels führt."

Orange ist ein Anbieter von Mobilfunk- und Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden in Belgien und nutzt dazu sowohl seine eigenen Mobilfunknetze als auch Festnetze Dritter. VOO und Brutélé sind zusammen führende Anbieter von Festnetz- und Mobilfunkdienstleistungen für Endkunden mittels ihrer eigenen Mobilfunknetze und der Mobilfunknetze Dritter. Orange ist der zweitgrößte Mobilfunkanbieter in Belgien, VOO und Brutélé zusammen der zweitgrößte Anbieter von Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen in den von ihren eigenen Festnetzen abgedeckten Gebieten.

Vorläufige Bedenken der Kommission
Die vorläufige Prüfung der Kommission hat ergeben, dass das Vorhaben den Wettbewerb auf den Märkten, auf denen Orange in einem engen Wettbewerb mit VOO und Brutélé steht, erheblich einschränken kann. Betroffen wären insbesondere die Märkte für i) Festnetz-Internetzugang, ii) audiovisuelle Dienstleistungen, iii) Bündel-Angebote (einschließlich FMC-Dienste) in den Gebieten, in denen VOO/Brutélé über eigene Festnetze verfügen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass das Vorhaben
>> die Zahl der Betreiber in den von VOO und Brutélé mit eigenen Festnetzen abgedeckten Gebieten von drei auf zwei verringern und so einen innovationsträchtigen und starken Wettbewerbsdruck auf den relevanten Märkten beseitigen würde,
>> eine Koordinierung auf den betroffenen Endkundenmärkten in den von VOO und Brutélé mit eigenen Festnetzen abgedeckten Gebieten zwischen den verbliebenen Betreibern wahrscheinlicher machen könnte,
>> die Verhandlungsmacht des zusammengeschlossenen Unternehmens auf dem Markt für den Erwerb von Fernsehprogrammen auf Vorleistungsebene erhöhen könnte,
>> und den Ausbau von Mobilfunknetzen Dritter infolge der Migration der Mobilfunkkunden von VOO (derzeit in Mobilfunknetzen Dritter) in das Mobilfunknetz von Orange beeinträchtigen könnte.

Die Kommission wird nun die Auswirkungen des Vorhabens eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre ersten wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen.

Das Vorhaben wurde am 22. Juni 2022 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 6. Dezember 2022, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte
Orange ist ein weltweit tätiger französischer Telekommunikationsbetreiber, der in Belgien als Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen für Endkunden auf der Grundlage seines eigenen Netzes tätig ist. Orange bietet in Belgien auch Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden auf der Grundlage des regulierten Zugangs auf Vorleistungsebene zu Netzen Dritter an.

VOO ist ein belgischer Kabelbetreiber, der hauptsächlich in der wallonischen Region Belgiens tätig ist. VOO erbringt in erster Linie Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden über ihr eigenes Kabelnetz und mobile Telekommunikationsdienstleistungen, die auf dem Zugang zu Mobilfunknetzen Dritter beruhen.

Brutélé ist ein belgischer Kabelbetreiber, der hauptsächlich in der Region Brüssel-Hauptstadt und in bestimmten Gemeinden in der Region Wallonien tätig ist. Brutélé erbringt Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden über sein eigenes Kabelnetz, das sie zusammen mit VOO unter der Marke "VOO" vermarktet. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.22
Newsletterlauf: 05.10.22


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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