Kennzeichnungsvorschriften für Chemikalien
EU-Kommission legt neue Vorschriften zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren und Chemikalien mit Langzeitwirkung sowie zur Verbesserung der Kennzeichnung fest
Das Ziel der CLP-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und bestimmten Erzeugnissen zu gewährleisten
Die Kommission hat einen Vorschlag für eine überarbeitete Fassung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung) sowie zur Einführung neuer Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren und andere schädliche chemische Stoffe vorgelegt, um die Menschen und die Umwelt besser vor gefährlichen Chemikalien zu schützen.
Die überarbeitete Fassung der Verordnung enthält eine Klarstellung der Kennzeichnungsvorschriften für Chemikalien, die online verkauft werden. Für Unternehmen einschließlich KMU werden der Handel mit und der freie Verkehr von Stoffen und Gemischen auf EU-Ebene hierdurch erleichtert.
Die Kommission hat einen delegierten Rechtsakt zur Einführung neuer Gefahrenklassen im Rahmen der CLP-Verordnung angenommen, und zwar für endokrine Disruptoren sowie für Chemikalien, die in der Umwelt biologisch nicht leicht abbaubar sind und sich in lebenden Organismen ansammeln können oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie in den Wasserzyklus und somit in das Trinkwasser eindringen und sich dort ausbreiten.
Die neuen Gefahrenklassen sind das Ergebnis umfassender wissenschaftlicher Diskussionen und werden allen Nutzern der betreffenden Chemikalien – insbesondere Verbrauchern, Arbeitnehmern und Unternehmen - den Zugang zu Informationen erleichtern. Mit den neuen Gefahrenklassen könnten sich weitere Möglichkeiten eröffnen, um die von Stoffen und Gemischen ausgehenden Gefahren im Rahmen nachgeordneter EU-Rechtsvorschriften, z. B. REACH, unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Folgen einzudämmen.
Des Weiteren leistet der Legislativvorschlag einen Beitrag zur Verwirklichung folgender Ziele:
Bessere und schnellere Verfahren für die Vermittlung von Informationen über von auf dem EU-Markt gehandelten Chemikalien ausgehende Gefahren, was allen Beteiligten zugute kommt.
Verbesserte Kommunikation über chemische Gefahren, einschließlich verbesserter Online-Kommunikation, durch vereinfachte, klarere Vorschriften in Bezug auf Kennzeichnung und Werbung. Vorgeschlagen wird unter anderem eine Mindestschriftgröße für Angaben auf Chemikalienetiketten.
Das Recht der Kommission, neben den Mitgliedstaaten und der Industrie Einstufungsvorschläge für Stoffe zu entwickeln, die möglicherweise gefährlich sind. Hierdurch können gefährliche Stoffe schneller identifiziert werden.
Erstmals werden spezifische Vorschriften für nachfüllbare Chemikalienbehälter erlassen, sodass die Verbraucher bestimmte Chemikalien, zum Beispiel Haushaltschemikalien, unter Reduzierung von Verpackungsabfällen sicher einkaufen können.
Die Überarbeitung der CLP-Verordnung leistet einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Zwar müssen Unternehmen unter Umständen investieren, um diesen neuen Vorschriften nachzukommen, aber dafür erhalten sie einen leichteren Zugang zu aktuellen Informationen zu den von Chemikalien ausgehenden Gefahren, und sie profitieren von den vereinfachten Kennzeichnungsvorschriften. Letzteres wird vor allem den KMU zugute kommen.
Die Überarbeitung der CLP-Verordnung leistet einen Beitrag zur Umstellung der europäischen Industrie, einschließlich KMU, auf nachhaltige Chemikalien, und unterstützt die Unternehmen auf dem Weg zu einer globalen Führungsrolle in Bezug auf eine zukunftsfähige Chemie. Die Überarbeitung der CLP-Verordnung zählt neben der geplanten Überarbeitung der REACH-Verordnung zu den wichtigsten Maßnahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, eines Hauptbausteins des europäischen Grünen Deals.
Nächste Schritte
Der Kommissionsvorschlag zur Änderung der CLP-Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens förmlich gebilligt werden.
Der delegierte Rechtsakt der Kommission zur Einführung der neuen Gefahrenklassen wird nach Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
Die EU hat den Vorsitz einer neuen informellen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen inne, die globale Kriterien für die neuen Gefahrenklassen ausarbeiten soll.
Hintergrund
Das Ziel der CLP-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und bestimmten Erzeugnissen zu gewährleisten. Die Verordnung schreibt vor, dass Hersteller, Einführer und nachgeschaltete Anwender von Stoffen oder Gemischen ihre gefährlichen Chemikalien vor dem Inverkehrbringen einstufen, kennzeichnen und verpacken müssen. Mit der CLP-Verordnung wurden rechtsverbindliche Vorschriften zur Gefahrenkennzeichnung und zur Einstufung festgelegt. Die Verordnung legt gemeinsame Kennzeichnungsvorschriften fest, damit Verbraucher und Arbeitnehmer beim Kauf oder bei der Verwendung gefährlicher Produkte fundierte Entscheidungen treffen können.
Die CLP-Verordnung bildet die Grundlage für zahlreiche Rechtsvorschriften über das Risikomanagement im Zusammenhang mit Chemikalien. Die CLP-Verordnung legt fest, ob ein Stoff oder ein Gemisch als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet werden muss. Mit dieser Verordnung wird das Globale Harmonisierte System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (UN-GHS) in der EU umgesetzt.
In der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit werden die Konsolidierung und die Vereinfachung des EU-Regelungssystems für endokrine Disruptoren gefordert, einschließlich neuer Gefahrenklassen und Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren in der CLP-Verordnung, um eine angemessene Regulierung dieser Stoffe, unter anderem in Konsumgütern, zu ermöglichen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 21.01.23
Newsletterlauf: 06.03.23
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