Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ausweitung des EU-Emissionshandels


Der europäische Grüne Deal: EU kommt überein, den Emissionshandel zu stärken und auszuweiten, und richtet einen Klimasozialfonds ein, um den Menschen beim Übergang zu helfen
Im Rahmen des EU-EHS wird CO2 bepreist und die zulässigen Emissionshöchstwerte in Sektoren wie Strom- und Wärmeerzeugung, energieintensiven Industriezweigen und gewerblichem Luftverkehr werden jährlich abgesenkt




Die Europäische Kommission begrüßt die mit dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die Stärkung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS), die Ausweitung des Emissionshandels auf neue Sektoren im Interesse wirksamer gesamtwirtschaftlicher Klimaschutzmaßnahmen und die Einrichtung eines Klimasozialfonds. Diese Einigung ist ein grundlegender Schritt zur Erfüllung der Verpflichtung der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Und der Klimasozialfonds wird dazu beitragen, dass der Übergang fair verläuft.

Vor dem Hintergrund der russischen Invasion der Ukraine zeugt diese Einigung wieder einmal von der Entschlossenheit der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, die europäische Wirtschaft und Gesellschaft zu transformieren, niemanden zurückzulassen und die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten. Ergänzend zu den erheblichen Ausgaben für den Klimaschutz aus dem EU-Haushalt werden die Mitgliedstaaten ihre gesamten Einnahmen aus dem Emissionshandel für klima- und energiebezogene Projekte ausgeben und soziale Aspekte des Übergangs angehen.

Stärkung und Ausweitung des EU-Emissionshandels
Im Rahmen des EU-EHS wird CO2 bepreist und die zulässigen Emissionshöchstwerte in Sektoren wie Strom- und Wärmeerzeugung, energieintensiven Industriezweigen und gewerblichem Luftverkehr werden jährlich abgesenkt. Dank der Einigung werden die Emissionen aus den EU-EHS-Sektoren bis 2030 um 62 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 zurückgehen und damit um ganze 19 Prozentpunkte mehr im Vergleich zu den 43 Prozent, die in den bisher geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen waren. Das Tempo der jährlichen Emissionsreduktionen wird ebenfalls anziehen, und zwar von 2,2 Prozent pro Jahr nach dem derzeitigen System auf 4,3 Prozent von 2024 bis 2027 und 4,4 Prozent ab 2028.

Die Marktstabilitätsreserve, die den CO2-Markt durch die Entnahme überschüssiger Zertifikate stabilisiert, wird gestärkt. Die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate an bestimmte Unternehmen wird nach und nach abgeschafft und das CO2‑Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) für die betreffenden Sektoren von 2026 bis 2034 schrittweise eingeführt. Am 13. Dezember hatten die beiden europäischen Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat, eine vorläufige Einigung über das CO2-Grenzausgleichssystem erzielt.

Durch die Einigung wird das EU-EHS auch auf Emissionen aus der Schifffahrt ausgeweitet, sodass die EU als erste Rechtsordnung der Welt ausdrücklich CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr bepreist. Um die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die Verringerung der Emissionen von Gebäuden und Straßenverkehr sowie bestimmten Industriezweigen zu unterstützen, wird ab 2027 ein neues gesondertes Emissionshandelssystem für die dort eingesetzten Kraftstoffe eingeführt.

Die Emissionsreduktionen in diesen Sektoren reichen bislang zwar nicht aus, um die EU auf einen soliden Kurs zur Verwirklichung ihres Ziels der Klimaneutralität bis 2050 zu bringen, aber das neue System wird kosteneffiziente Reduktionen gewährleisten und Einnahmen generieren, die den Mitgliedstaaten und für die Unterstützung im Rahmen des Klimasozialfonds zur Verfügung stehen. Dieses vorgelagerte System sieht Regeln für die Kraft- und Brennstoffanbieter vor und nicht für Haushalte und Verkehrsteilnehmer. Es werden Vorkehrungen getroffen, um die Freigabe zusätzlicher Zertifikate auf dem Markt zu ermöglichen, wenn die Preise bestimmte Schwellenwerte überschreiten, und um eine Doppelbepreisung zu vermeiden, wenn nationale Maßnahmen bestehen.

Mit dem Kompromiss werden auch der Innovations- und der Modernisierungsfonds aufgestockt. Aus dem Modernisierungsfonds werden noch drei weitere Mitgliedstaaten bei ihrem Übergang unterstützt. Der Innovationsfonds wird erweitert und kann nun auch die Dekarbonisierungsbemühungen im Seeverkehr unterstützen.

Einrichtung eines Klimasozialfonds
Aus dem neuen Klimasozialfonds werden gezielte Finanzhilfen für Mitgliedstaaten bereitgestellt, damit sie vulnerable Bürgerinnen und Bürgern sowie Kleinstunternehmen bei Investitionen in Energiesparmaßnahmen wie Wärmedämmung, Wärmepumpen, Solarpaneele und Elektromobilität unterstützen können. Aus dem Fonds kann auch direkte Einkommensstützung geleistet werden, die bis zu 37,5 Grad C der neuen nationalen Klimasozialpläne abdeckt. Der Startschuss für den neuen Fonds fällt 2026, bevor das neue EU-EHS für Verkehrs- und Gebäudekraftstoffe in Kraft tritt. Finanziert wird der Fonds mit 65 Mrd. € aus dem EU-Haushalt zuzüglich finanzieller Beiträge von den Mitgliedstaaten in Höhe von 25 Prozent.

Hintergrund
Seit der Einführung des EU-EHS im Jahr 2005 sind die EU-Emissionen in den erfassten Sektoren um 42,8 Prozent reduziert worden. Dazu zählen die Strom- und die Wärmeerzeugung sowie energieintensive Industrieanlagen. 2021 stießen die unter das EU-EHS fallenden Anlagen rund 40 Prozent der Gesamtemissionen der EU aus. Die verschärften Vorschriften sind eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die EU ihre Klimaziele gemäß dem Übereinkommen von Paris erreichen und den europäischen Grünen Deal realisieren kann.

Der europäische Grüne Deal ist der langfristige Wachstumsplan der EU, um Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss Europa seine Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken. Diese Einigung über das überarbeitete Emissionshandelssystem und die Einrichtung des Klimasozialfonds ist ein grundlegender Schritt auf dem Weg zur Annahme des Legislativpakets "Fit für 55" der Kommission zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals. Sie folgt auf die in jüngster Zeit erzielten Einigungen über das Emissionshandelssystem für den Luftverkehr, über CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, über die Lastenteilungsverordnung, über Land, Landnutzung und Landnutzungsänderungen und über das CO2-Grenzausgleichssystem.

Am Ende der Verhandlungen würdigte Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans Mauro Petriccione, den ehemaligen Generaldirektor für Klimapolitik, der die Arbeit der Kommission an diesen Vorschlägen leitete, bis er im Sommer dieses Jahres traurigerweise verstarb.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 07.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen