Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Steuervergünstigungen für saubere PKW


EU begrüßt Zugang zu US-Subventionsregelung für Nutzfahrzeuge
Das US-amerikanische Gesetz zur Verringerung der Inflationsrate bietet finanzielle Anreize zur Unterstützung des ökologischen Wandels




In neuen Leitlinien, die von den USA herausgegeben wurden, wird bekräftigt, dass EU-Unternehmen von der Regelung für Steuervergünstigungen für saubere Nutzfahrzeuge ("Commercial Clean Vehicle Credits") im Rahmen des US-Gesetzes zur Verringerung der Inflationsrate ("Inflation Reduction Act") profitieren können. Die EU begrüßt diese Leitlinien, die das konstruktive Engagement auf der Ebene hochrangiger Beamter im Rahmen der EU-US-Taskforce zum Gesetz zur Verringerung der Inflationsrate widerspiegeln.

Gemäß den US-Leitlinien werden Steuervergünstigungen für saubere Nutzfahrzeuge allen EU-Unternehmen zur Verfügung stehen, ohne dass Änderungen an bestehenden oder geplanten Geschäftsmodellen von EU-Herstellern erforderlich sind. Dies ist für beide Seiten von Vorteil, da es sowohl die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Hinblick auf unser gemeinsames Ziel der Bekämpfung des Klimawandels als auch transatlantische Lieferketten stärkt: Steuerzahler in den USA werden in der Lage sein, hocheffiziente Elektrofahrzeuge und Bauteile aus der EU zu nutzen, und EU-Unternehmen, die ihren Kunden modernste saubere Fahrzeuge im Rahmen von Leasingverträgen anbieten, können von den Anreizen des Gesetzes zur Verringerung der Inflationsrate profitieren.

Die EU strebt weiterhin eine ähnliche, diskriminierungsfreie Behandlung von EU-Herstellern sauberer Fahrzeuge im Zuge der Steuervergünstigungen für saubere Personenkraftwagen ("Clean Vehicle Credits") im Rahmen des Gesetzes zur Verringerung der Inflationsrate an. Diese Regelung stellt für die EU nach wie vor ein dringendes Anliegen dar, da sie diskriminierende Bestimmungen enthält, die EU-Unternehmen de facto von den Vorteilen ausschließen. Die Diskriminierung von in der EU hergestellten sauberen Fahrzeugen und Bauteilen verstößt gegen das internationale Handelsrecht, benachteiligt auf unfaire Weise EU-Unternehmen auf dem US-Markt, schränkt die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher in den USA ein und verringert letztlich die Klimawirksamkeit dieser "grünen Subvention".

Die EU-US-Taskforce zum Gesetz zur Verringerung der Inflationsrate arbeitet weiter daran, Lösungen für europäische Anliegen zu finden, z. B. indem die EU genauso behandelt wird wie alle FHA-Partner der USA. Wir begrüßen die Ankündigung der USA, dass die Arbeit an den noch ausstehenden Leitlinien mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, sodass diese Fragen zufriedenstellend behandelt werden können.

Hintergrund
Das US-amerikanische Gesetz zur Verringerung der Inflationsrate ("Inflation Reduction Act", am 16. August 2022 unterzeichnet) bietet großzügige finanzielle Anreize zur Unterstützung des ökologischen Wandels. Die beiden wichtigsten Anreize für saubere Fahrzeuge sind Programme für Steuervergünstigungen: eines für gewerbliche Betreiber und eines für private Verbraucher. Die Steuervergünstigung für Verbraucher enthält mehrere Bestimmungen, darunter Auflagen in Bezug auf den lokalen Inhalt, die Produktion oder die Montage, die die Automobilhersteller in der EU diskriminieren. Dadurch wird möglicherweise der Wettbewerb geschwächt und die Preise könnten steigen. Die EU lehnte dieses Programm entschieden ab. In der Folge riefen die EU und die USA am 25. Oktober 2022 die EU-US-Taskforce zum Gesetz zur Verringerung der Inflationsrate ins Leben. Beide Seiten arbeiten intensiv daran, die Bedenken der EU in Bezug auf das Gesetz zur Verringerung der Inflationsrate sowohl in diesem Forum als auch in anderen konstruktiven bilateralen Beziehungen zu berücksichtigen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 07.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen