Markt für A2A-Kerninfrastrukturdienste
Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des Konto-zu-Konto-Bereichs von Nets durch Mastercard mit Auflagen
A2A-Kerninfrastrukturdienste ermöglichen direkte Zahlungen, auch Echtzeitzahlungen, von einem Konto auf ein anderes ohne Verwendung einer Karte
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Konto-zu-Konto-("A2A")-Bereichs des Zahlungsdienstleisters Nets durch Mastercard nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter der Auflage genehmigt, dass Nets eine Lizenz für seine "Realtime 24/7"-Technologie für A2A-Kerninfrastrukturdienste vergibt und das dafür benötigte Personal sowie andere Vermögenswerte abtritt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Unternehmen und Bürger wollen wettbewerbsfähige und innovative Zahlungslösungen für ihre Bankgeschäfte. Diese Übernahme hätte in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Markt für A2A-Kerninfrastrukturdienste erheblich verringert und die Entwicklung neuer Lösungen für Echtzeitzahlungen, die zunehmend an Bedeutung gewinnen, behindert. Der heutige Beschluss stellt sicher, dass der wirksame Wettbewerb gewahrt wird, und erleichtert den Markteintritt eines neuen Anbieters von Infrastrukturdiensten für Echtzeitzahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum."
Die Untersuchung der Kommission
Die Untersuchung konzentrierte sich auf die Märkte für "A2A-Kerninfrastrukturdienste" und für "A2A-Zahlungsdienste" im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), auf denen sich die Tätigkeiten von Mastercard und der A2A-Zahlungsdienstesparte von Nets vor allem überschneiden.
A2A-Kerninfrastrukturdienste ermöglichen direkte Zahlungen, auch Echtzeitzahlungen, von einem Konto auf ein anderes ohne Verwendung einer Karte. Sie können entweder als reine Software-Lösung angeboten werden oder als verwaltete Lösung, bei der die A2A-Kerninfrastruktur (Software sowie Hardware und Telekommunikationsnetze und -prozesse) bereitgestellt, verwaltet und betrieben wird.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form Wettbewerbsbedenken auf den EWR-Märkten für A2A-Kerninfrastrukturdienste in Form von verwalteten Lösungen aufgeworfen hätte. Auf diesem Markt verfügen beide Unternehmen über eine starke Stellung, sodass der Zusammenschluss Mastercard als führenden Anbieter gestärkt hätte. Zudem stellte die Kommission fest, dass die beteiligten Unternehmen enge Wettbewerber sind, die von Kunden bei mehr Ausschreibungen im EWR in die engere Wahl gezogen wurden als andere Anbieter.
Bei verwalteten Lösungen für A2A-Kerninfrastrukturdienste müssen sich die beteiligten Unternehmen nur gegenüber wenigen ernstzunehmenden Wettbewerbern behaupten. Auf dem Markt für reine Softwarelösungen für A2A-Kerninfrastrukturdienste herrscht dagegen allgemein stärkerer Wettbewerb. Die Kommission hatte daher Bedenken, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb auf dem Markt für A2A-Kerninfrastrukturdienste in Form von verwalteten Lösungen beeinträchtigen und zu höheren Preisen sowie einer geringeren Auswahl führen würde.
Ihre Untersuchung ergab keine Wettbewerbsbedenken hinsichtlich der verschiedenen nationalen Märkte für A2A-Zahlungsdienste im EWR, bei denen Geld mittels Diensten/Anwendungen für Endnutzer von einem Bankkonto auf ein anderes überwiesen wird. Die Kommission stellte insbesondere fest, dass sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen nur in den nordischen Ländern überschneiden, wo die bestehenden A2A-Zahlungsdienstelösungen von Nets unabhängig von der geplanten Übernahme ohnehin an Bedeutung verlieren dürften, da in Kürze kostengünstigere und innovativere Lösungen eingeführt werden sollen.
Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen
Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, boten Mastercard und Nets an, einem geeigneten Käufer eine weltweite Lizenz für Vertrieb, Lieferung, Entwicklung, Änderung, Verbesserung oder sonstige Nutzung der Technologie Realtime 24/7 von Nets zu übertragen, mit der die A2A-Zahlungsdienstesparte von Nets an Ausschreibungen für A2A-Kerninfrastrukturdienste teilnimmt. Der Käufer wird im EWR auf ausschließlicher Basis, außerhalb des EWR auf nicht ausschließlicher Basis Zugang zu der lizenzierten Technologie erhalten. Zudem werden ihm das gesamte Personal und sämtliche Dienste (z. B. Beratungsdienste oder Support-Dienste für den Übergang) übertragen, die für verwaltete Lösungen auf der Grundlage der "Realtime 24/7"-Technologie von Nets erforderlich sind, und es wird ihm Zugang zu allen notwendigen Komponenten und Fähigkeiten gewährt
Mit den angebotenen Verpflichtungen werden die Bedenken der Kommission vollständig ausgeräumt, da sie einem neuen Marktteilnehmer die Möglichkeit bieten werden, auf dem Markt für A2A-Kerninfrastrukturdienste in Form von verwalteten Diensten im EWR als ernstzunehmender Konkurrent wirksamen Wettbewerbsdruck auszuüben, sodass auf diesem Markt stärkerer Wettbewerb herrschen wird.
Die Kommission ist daher zu dem Ergebnis gelangt, dass die geplante Übernahme unter Berücksichtigung dieser Zusagen den Wettbewerb im EWR nicht gefährdet. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Abhilfemaßnahmen vollständig umgesetzt werden.
Unternehmen und Produkte
Das US-Technologieunternehmen Mastercard ist ein weltweit tätiger Zahlungsdienstleister, der unter anderem eigene Zahlungskartensysteme betreibt, Dienste für die Abwicklung von Kartenzahlungen erbringt und alternative Zahlungssysteme anbietet.
Die A2A-Zahlungsdienstesparte von Nets ist ein Geschäftsbereich des dänischen Zahlungsdienstleisters Nets A/S, der vor allem in nordischen Ländern und im Europäischen Zahlungsverkehrsraum Zahlungsdienste und technologische Lösungen anbietet.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 24.08.20
Newsletterlauf: 13.11.20
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