Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Übergang zur Kreislaufwirtschaft fordern


Einwegplastikprodukte und Fanggeräte aus Kunststoff: Kommission stellt einheitliche Anwendung neuer Regeln ab Juli 2021 sicher
Neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Meeresverschmutzung durch Einwegplastikprodukte und Fanggeräte zu reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Produkten und Materialien zu fördern



Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, um sicherzustellen, dass die seit dem 3. Juli 2021 geltenden Vorgaben zu Einwegplastikprodukten EU-weit einheitlich angewendet werden. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten hatten 2019 unter anderem beschlossen, dass dann bestimmte Einwegplastikprodukte nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden dürfen, für die es erschwingliche plastikfreie Alternativen gibt. Zudem sollen Zahlen zu in Verkehr gebrachten und gesammelten Fischerei-Fanggeräten gemeldet werden. Diese machen fast 30 Prozent der Strandabfälle aus.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Meeresverschmutzung durch Einwegplastikprodukte und Fanggeräte zu reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Produkten und Materialien zu fördern. Nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen ab Juli folgende Einwegplastikprodukte: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbchen sowie einige Produkte aus expandiertem Polystyrol (Becher und Lebensmittel- und Getränkebehälter) und alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff.

Für andere Kunststoffprodukte, wie z. B. Fischereigeräte, Einweg-Plastiktüten, Flaschen, Getränke- und Lebensmittelbehälter für den sofortigen Verzehr, Verpackungen und Umhüllungen, Tabakfilter, Hygieneartikel und Feuchttücher, gelten andere Maßnahmen, wie bessere Kennzeichnung, Sensibilisierungskampagnen, um ihren Verbrauch zu verringern, und Anforderungen an das Produktdesign.

Die Leitlinien sollen sicherstellen, dass die neuen Regeln in der gesamten EU korrekt und einheitlich angewendet werden. Die harmonisierte Umsetzung in nationales Recht ist wichtig für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes in Bezug auf die Produkte, die unter diese Vorschriften fallen. Die Leitlinien erläutern die wichtigsten Definitionen und Begriffe und wurden im Rahmen umfangreicher Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und in Interaktion mit einer Vielzahl von Interessengruppen entwickelt.

Der Durchführungsbeschluss zur Überwachung und Meldung von in Verkehr gebrachten Fanggeräten und gesammelten Fanggeräten ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihrer Verpflichtung nachzukommen, ab 2022 über in Verkehr gebrachte kunststoffhaltige Fanggeräte und auf See gesammelte Fanggeräte zu berichten. Ziel ist es, Anreize dafür zu schaffen, dass alle Fanggeräte an Land gebracht und dort besser behandelt werden, indem Programme zur erweiterten Herstellerverantwortung einbezogen werden.

Mehr als 80 Prozent des Meeresmülls besteht aus Kunststoffen. Einweg-Plastikprodukte werden nur einmal oder für einen kurzen Zeitraum benutzt, bevor sie weggeworfen werden. Sie landen daher mit größerer Wahrscheinlichkeit in unseren Meeren als wiederverwendbare Produkte. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 01.09.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen