Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neu geschaffene EU-Einrichtung völlig unabhängig


Europäische Staatsanwaltschaft schützt ab Steuerzahler vor Betrug und Korruption
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird die Umsetzung von "NextGenerationEU" mit Argusaugen beobachten



Mit der Europäischen Staatsanwaltschaft nimmt die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft ihre Arbeit auf. Sie soll das Geld der europäischen Steuerzahler bei Straftaten wie Geldwäsche, Korruption und grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug besser schützen. "Allein im Jahr 2019 haben die Mitgliedstaaten gegen den EU-Haushalt gerichtete Betrugsdelikte mit einem Gesamtschadensvolumen von 460 Mio. Euro gemeldet. Betrügerische Handlungen dieser Art wirken sich unmittelbar auf den Alltag der Menschen aus und verursachen großen wirtschaftlichen Schaden. Dem muss ein Ende gesetzt werden", so Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn und Justizkommissar Didier Reynders in einer gemeinsamen Erklärung.

"Die Europäische Staatsanwaltschaft wird die Umsetzung von "NextGenerationEU" mit Argusaugen beobachten, um sicherzustellen, dass die Gelder in vollem Umfang für unsere Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger verwendet werden. Dabei geht es um Darlehen und Zuschüsse in Gesamthöhe von 750 Mrd. Euro", heißt es weiter in der Erklärung.

"Diese neu geschaffene EU-Einrichtung ist völlig unabhängig. Sie wird strafrechtliche Ermittlungen durchführen und die mutmaßlichen Straftäter in den 22 teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU vor Gericht bringen. Schweden hat sein Interesse an der Teilnahme bekundet und plant der EUStA im Jahr 2022 beizutreten. Wir möchten die vier Mitgliedstaaten, die sich bisher nicht beteiligen möchten, ermutigen, ebenfalls der EUStA beizutreten. Kriminalität kennt nämlich keine Grenzen, und deshalb müssen wir gemeinsam gegen sie vorgehen."

Die Europäische Staatsanwaltschaft ist für strafrechtliche Ermittlungen über gegen den EU-Haushalt gerichtete Straftaten und diesbezügliche Strafverfolgungsmaßnahmen zuständig. Sie ist die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft. Sie führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu folgenden gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und anderen Straftaten durch:

>> Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,
>> betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit MwSt.-Abgaben, die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. Euro verursachen,
>> Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikten stammt,
>> Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU,

Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.
Diese neue Einrichtung der Union kann auch alle sonstigen widerrechtlichen Handlungen untersuchen und verfolgen, die mit einer gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftat untrennbar verbunden sind.

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihre Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in voller Unabhängigkeit von der Kommission und anderen Organen und Einrichtungen der EU sowie den Mitgliedstaaten durchführen. Sie wird die Arbeit anderer EU-Stellen wie dem OLAF, Eurojust und Europol ergänzen und mit diesen sowie mit den zuständigen Behörden jener Mitgliedstaaten, die sich nicht an der supranationalen Staatsanwaltschaft beteiligen, zusammenarbeiten. Auf längere Sicht wird die Europäische Staatsanwaltschaft voraussichtlich etwa 3000 Fälle jährlich untersuchen.

Hintergrund
Die Europäische Staatsanwaltschaft wurde durch die Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12. Oktober 2017 eingerichtet. Sie wird aus dem EU-Haushalt finanziert und ist die erste supranationale Staatsanwaltschaft, die befugt ist, strafrechtliche Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen. Im Rahmen ihrer derzeitigen Zusammensetzung nehmen 22 Mitgliedstaaten der EU an der "verstärkten Zusammenarbeit" teil. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird von der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi geleitet, hat ihren Hauptsitz in Luxemburg und setzt sich aus je einem europäischen Staatsanwalt je teilnehmendem Mitgliedstaat und sonstigen Bediensteten zusammen. Zusätzlich bilden delegierte europäische Staatsanwälte in den Mitgliedstaaten einen festen Bestandteil dieser unabhängigen Einrichtung. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 02.09.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen