Verbreitung illegaler Online-Inhalte
LinkedIn schließt sich EU-Verhaltenskodex gegen Hetze im Netz an
Kommission erwartet von den Unternehmen mehr Transparenz und eine bessere Rückmeldung an die Nutzer, die Beiträge melden
LinkedIn dem EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Hassreden im Internet beigetreten. Das weltweit größte berufliche Online-Netzwerk ist bereits das zehnte Unternehmen, das sich verpflichtet, die Verbreitung illegaler Online-Inhalte in Europa zu bekämpfen. Bereits im Juni 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission Ergebnisse, welche die Wirksamkeit des Verhaltenskodex verdeutlichen. Demnach reagieren Technologienunternehmen seit ihrem Beitritt schneller auf rassistische und fremdenfeindliche Online-Hetze. Allerdings erwartet die Kommission von den Unternehmen mehr Transparenz und eine bessere Rückmeldung an die Nutzer, die Beiträge melden.
LinkedIn ist nach Facebook, Microsoft, Twitter, YouTube, Instagram, TikTok, Snapchat, Dailymotion und Jeuxvideo.com das zehnte Unternehmen, das dem EU-Verhaltenskodex beigetreten ist. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: "Ich begrüße LinkedIn sehr herzlich. Mit LinkedIn verpflichtet sich ein weiterer großer Player, seine Plattform sicher vor rassistischem und fremdenfeindlichem Hass zu machen. Ich lade mehr Unternehmen ein, sich am Verhaltenskodex zu beteiligen, damit die Online-Welt frei von Hass ist."
Wie die Ergebnisse der im Juni 2020 von der EU-Kommission veröffentlichten fünften Bewertung zeigen, führt der Verhaltenskodex dazu, dass Technologieunternehmen 90 Prozent der markierten Inhalte innerhalb von 24 Stunden bewerten und 71 Prozent der Inhalte, die als illegale Hassreden gelten, entfernen. Als der Kodex im Jahr 2016 eingeführt wurde, lagen diese Werte noch bei 40 und 28 Prozent. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 30.06.21
Newsletterlauf: 06.10.21
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.