Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schwere Straftaten und organisierte Kriminalität


Verbrechensbekämpfung: Kommission beschließt, Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land die EU-Vorschriften über die Einziehung der Gewinne Krimineller nicht in nationales Recht umgesetzt hat
Schwere und organisierte Kriminalität stellt eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit der Europäischen Union dar - Gegenwärtig werden nur rund 2 Prozent der Erträge aus Straftaten eingefroren und nur 1 Prozent eingezogen



Die Europäische Kommission hat beschlossen, Luxemburg vor dem Gerichtshof zu verklagen und den Gerichtshof zu ersuchen, finanzielle Sanktionen gegen das Land zu verhängen, weil es die Vorschriften über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (Richtlinie 2014/42/EU) nicht umgesetzt hat. Dank dieser Vorschriften können die Mitgliedstaaten die Gewinne, die Kriminelle mit schweren Straftaten und organisierter Kriminalität machen, leichter einziehen. Durch die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen und Eigentum, die durch Straftaten erlangt wurden, wird Kriminellen ihr rechtswidrig erworbenes Vermögen entzogen. Sie sind ein wichtiges Instrument, mit dem die Geschäftsmodelle von Verbrechern zerschlagen und die organisierte Kriminalität bekämpft werden können.

Außerdem wird so verhindert, dass Gelder aus Straftaten gewaschen und anschließend in legale oder illegale Geschäftstätigkeiten investiert werden. Dieses Instrument trägt dazu bei, die Wirtschaft vor Korruption und krimineller Unterwanderung zu schützen und Erträge aus Straftaten dem Staat zuzuführen, damit diese im Dienste der Bürger verwendet werden können. Mit der Richtlinie werden außerdem besondere Garantien und gerichtliche Rechtsbehelfe eingeführt, um die Grundrechte betroffener Personen zu gewährleisten.

Die Mitgliedstaaten hätten die Richtlinie bis spätestens Dienstag, 4. Oktober 2016 umsetzen müssen. Die Kommission leitete im November 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg ein und gab im März 2019 eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab. Bislang hat Luxemburg der Kommission nicht die vollständige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht gemeldet.

Hintergrund
Schwere und organisierte Kriminalität stellt eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit der Europäischen Union dar. Gegenwärtig werden nur rund 2 Prozent der Erträge aus Straftaten eingefroren und nur 1 Prozent eingezogen. Das bedeutet, dass organisierte kriminelle Gruppen ihre illegal erzielten Gewinne häufig behalten und in weitere kriminelle Machenschaften und die Unterwanderung der legalen Wirtschaft investieren können. Wenn Vermögenswerte aus Straftaten sichergestellt und eingezogen werden, trägt das maßgeblich dazu bei, dass Verbrechen sich nicht auszahlen.

Da Luxemburg nicht alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (Richtlinie 2014/42/EU) nachzukommen, oder diese der Kommission zumindest nicht mitgeteilt wurden, hat das Land gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 12 der Richtlinie verstoßen.

Versäumt es ein Mitgliedstaat, eine vom EU-Gesetzgeber erlassene Richtlinie fristgerecht in innerstaatliches Recht umzusetzen, kann die Kommission gemäß Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Gerichtshof ersuchen, finanzielle Sanktionen zu verhängen. Bei der Festlegung ihrer Höhe werden folgende Faktoren berücksichtigt:
>> die Schwere des Verstoßes,
>> die Dauer des Verstoßes,
>> ein Faktor "n" (der je nach Mitgliedstaat unterschiedlich ist und sich nach dem jeweiligen Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Mio. EUR sowie der Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament des betreffenden Mitgliedstaats berechnet).

In diesem Fall schlägt die Kommission eine finanzielle Sanktion in Form eines täglichen Zwangsgelds vor (zur Ahndung der Fortsetzung des Verstoßes nach dem Urteil des Gerichtshofs). (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 10.09.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen