Verordnung entspricht dem Europäischen Grünen Deal
Bienenschädliche Neonikotiniode: Neue Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln
Die Bewertungen der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit zeigen, dass Clothianidin und Thiamethoxam ein hohes Risiko für Bestäuber darstellen
In der Europäischen Union dürfen heimische und importierte Lebens- und Futtermittel künftig keine messbaren Rückstände der Pestizide Clothianidin und Thiamethoxam enthalten. Die EU-Staaten haben einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission bestätigt. Die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides sagte: "Aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf Bestäuber, insbesondere auf Bienen, wurde die Verwendung dieser beiden Neonikotinoide in der EU bereits eingestellt. Heute gehen wir einen Schritt weiter und tragen auch auf globaler Ebene zum Übergang zu nachhaltigen Nahrungsmittelsystemen bei. Sobald die heute vereinbarten Regeln in Kraft getreten sind, dürfen importierte Produkte keine Rückstände dieser beiden Neonikotinoide mehr enthalten."
Die Rückstandshöchstmengen für die beiden bienenschädlichen Neonikotinoide sinken auf den niedrigsten Wert, der mit den neuesten Technologien überhaupt gemessen werden kann. Die Regeln sollen bis Anfang nächsten Jahres verabschiedet werden und gelten nach einer Übergangsfrist sowohl für in Europa produzierte als auch importierte Lebens- und Futtermittel.
Hintergrund
Die Bewertungen der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit zeigen, dass Clothianidin und Thiamethoxam ein hohes Risiko für Bestäuber darstellen. Aus diesem Grund war ihre Verwendung im Freien in der EU bereits 2018 verboten worden.
Die Verordnung entspricht den Zielen des Europäischen Grünen Deals und der Farm-to-Fork-Strategie, bei der Bewertung von Anträgen auf Einfuhrtoleranzen für Pestizide, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, Umweltaspekte berücksichtigen. Gleichzeitig wird den Standards und Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO) Rechnung getragen. Die WTO-Mitglieder wurden konsultiert.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 27.09.22
Newsletterlauf: 05.12.22
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.