Vier Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit
Rechtsstaatlichkeit: Erster Jahresbericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten Europäischen Union
Einige Mitgliedstaaten haben bereits umfassende Antikorruptionsstrategien verabschiedet und andere bereiten solche Strategien gerade vor
Die Europäische Kommission hat den ersten EU-weiten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. In dem Bericht, in den Beiträge aller Mitgliedstaaten eingeflossen sind, werden positive und negative Entwicklungen in der gesamten EU dargelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass zwar viele Mitgliedstaaten im Bereich der Rechtsstaatlichkeit hohen Standards genügen, aber dennoch in der EU große Herausforderungen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit bestehen. Außerdem werden einschlägige Entwicklungen beleuchtet, die im Zusammenhang mit den von den Mitgliedstaaten aufgrund der Coronavirus-Krise ergriffenen Notmaßnahmen eingetreten sind. Der Bericht umfasst vier Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit: die nationalen Justizsysteme, die Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und -freiheit sowie sonstige institutionelle Aspekte im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung, die für eine wirksame demokratische Staatsführung ausschlaggebend ist.
Der neue Bericht über die Rechtsstaatlichkeit soll das bestehende Instrumentarium der EU um ein präventives Instrument erweitern sowie eine inklusive Debatte und eine Kultur der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU anstoßen. Außerdem soll er den Mitgliedstaaten Einblicke verschaffen, wie sie bestimmten Herausforderungen begegnen und aus den Erfahrungen der jeweils anderen lernen können und wie die Rechtsstaatlichkeit unter vollständiger Achtung der einzelstaatlichen Verfassungssysteme und Traditionen weiter gestärkt werden kann.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: "Rechtsstaatlichkeit und unsere gemeinsamen Werte bilden das Fundament unserer Gesellschaften. Sie sind Teil unserer gemeinsamen Identität als Europäerinnen und Europäer. Der Rechtsstaat schützt die Menschen vor dem Recht des Stärkeren. Wenngleich wir in der EU sehr hohe Standards in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit haben, besteht an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf. Die Europäische Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten an Lösungen arbeiten, um die alltäglichen Rechte und Freiheiten der Menschen zu gewährleisten."
Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte: "Wir schließen wir eine bedeutende Lücke in unserem Instrumentarium zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit. Mit dem neuen Bericht werden erstmals alle Mitgliedstaaten gleichermaßen beleuchtet. So können wir Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit ermitteln und zur Vorbeugung der Entstehung ernsthafter Probleme beitragen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat Anspruch auf Zugang zu unabhängigen Gerichten sowie zu freien und pluralistischen Medien und muss darauf vertrauen können, dass ihre bzw. seine Grundrechte gewahrt werden. Nur dann können wir uns mit Fug und Recht als Union der Demokratien bezeichnen."
Der für Justiz und Verbraucher zuständige EU-Kommissar Didier Reynders ergänzte: "Der neue Bericht über die Rechtsstaatlichkeit läutet den Beginn eines offenen und regelmäßigen Dialogs mit den einzelnen Mitgliedstaaten ein, in dem wir bewährte Verfahren austauschen und Herausforderungen antizipieren können, bevor sie sich zu Problemen auswachsen. Wir wollen eine echte Kultur der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten Europäischen Union schaffen und eine echte Debatte auf Ebene der Mitgliedstaaten sowie der EU anstoßen."
Wichtigste Erkenntnisse zur aktuellen Lage der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten
Justizsystem
Eine Reihe von Mitgliedstaaten führt Reformen durch, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken und den Einfluss der Exekutive und/oder der Legislative auf die Justiz zu verringern. Darunter sind auch Mitgliedstaaten, in denen die Unabhängigkeit der Justiz traditionell als hoch oder sogar sehr hoch angesehen wird. Aus den Bewertungen zu den einzelnen Mitgliedstaaten geht hervor, dass die Unabhängigkeit der Justiz in einigen Ländern nach wie vor Anlass zu Bedenken gibt, aufgrund deren in einigen Fällen Vertragsverletzungsverfahren bzw. Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 eingeleitet wurden. Auch die Umstellung der Justizsysteme auf das digitale Zeitalter stellt eine EU-weite Herausforderung dar, wobei die derzeitige Pandemie die Notwendigkeit erhöht hat, die dafür erforderlichen digitalen Reformmaßnahmen voranzutreiben.
Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
Einige Mitgliedstaaten haben bereits umfassende Antikorruptionsstrategien verabschiedet und andere bereiten solche Strategien gerade vor. Um in diesem Bereich wirksame Fortschritte zu erzielen, kommt es jedoch vor allem auf eine wirksame Umsetzung und Überwachung an. Außerdem haben viele Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Stärkung ihres Rahmens für Korruptionsvorbeugung und Integrität ergriffen bzw. beabsichtigen, dies zu tun. Andere wiederum haben Maßnahmen getroffen, um die Kapazitäten ihres Strafjustizsystems zur Korruptionsbekämpfung auszubauen. Die Wirksamkeit der Ermittlungsverfahren, der Strafverfolgung und der Verurteilung in Korruptionsfällen gibt allerdings, unter anderem auch bei hochrangigen Korruptionsfällen, in mehreren Mitgliedstaaten Anlass zu Bedenken.
Medienfreiheit und -pluralismus
Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union profitieren in Bezug auf die Freiheit und den Pluralismus der Medien im Großen und Ganzen von hohen Standards. Insbesondere während der Coronavirus-Pandemie haben die Medien einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Desinformation geleistet. Dem Bericht zufolge gibt es jedoch bei einigen Mitgliedstaaten Bedenken in Bezug auf die Wirksamkeit und eine angemessene Ressourcenausstattung der Medien sowie auf Risiken einer Politisierung der Medienbehörden. In den Bewertungen einiger Mitgliedstaaten wurden zudem Fälle aufgezeigt, in denen ernsthafte Bedenken hinsichtlich einer politischen Einflussnahme auf die Medien bestehen. Und schließlich sind Journalisten und andere Medienakteure im Zusammenhang mit ihrer Arbeit in einer Reihe von Mitgliedstaaten Drohungen oder gar Angriffen ausgesetzt, wobei einige Länder auch Verfahren entwickelt, Strukturen geschaffen bzw. Maßnahmen getroffen haben, um Journalisten zu unterstützen und zu schützen.
Institutionelle Gewaltenteilung
Institutionelle Gewaltenteilung bildet den Kern der Rechtsstaatlichkeit: Sie sorgt dafür, dass die Ausübung hoheitlicher Rechte durch staatliche Stellen einer demokratischen Kontrolle unterliegt. In einer Reihe von Mitgliedstaaten sind Verfassungsreformen eingeleitet worden, die darauf abzielen, die institutionelle Gewaltenteilung zu stärken. Viele Mitgliedstaaten haben systematische Verfahren zur Einbeziehung von Interessenträgern eingeführt, durch die sichergestellt wird, dass Strukturreformen auf der Grundlage eines breiten gesellschaftlichen Dialogs durchgeführt werden. Gleichzeitig geht aus dem Bericht jedoch hervor, dass ein übermäßiger Rückgriff auf beschleunigte Gesetzgebungsverfahren bzw. Notstandsgesetze Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit geben kann. In der gesamten EU ist die Zivilgesellschaft nach wie vor ein wichtiger Akteur zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit, und in den meisten Mitgliedstaaten gibt es ein förderliches und unterstützendes Umfeld für die Zivilgesellschaft. In einigen Fällen ist die Zivilgesellschaft jedoch in bestimmten Mitgliedstaaten aufgrund von Rechtsvorschriften, die den Zugang zu ausländischen Finanzquellen einschränken, oder wegen Hetzkampagnen mit ernsthaften Herausforderungen konfrontiert.
Coronavirus-bedingte Notmaßnahmen
Angesichts der anhaltenden Pandemie sind in einer Reihe von Mitgliedstaaten nach wie vor Notstandsregelungen und Krisenmaßnahmen in Kraft. In dem Bericht wird auf einige Probleme eingegangen, die im Rahmen der nationalen Debatten sowie der rechtlichen und politischen Reaktionen auf die Krise aufgetreten sind. So kann eine Änderung oder Aussetzung der üblichen einzelstaatlichen Gewaltenteilungsprozesse in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit besonders problematisch sein. Gleichzeitig werden aber auch mehrere Beispiele für Fälle angeführt, in denen Entscheidungen einzelstaatlicher Gerichte oder die Beteiligung von Ombudspersonen positive Auswirkungen auf Krisenmaßnahmen hatten. Die Kommission wird die Maßnahmen weiter beobachten, bis sie ausgelaufen sind.
Nächste Schritte
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit wird in die breitere Debatte über das Thema Rechtsstaatlichkeit auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene einfließen. Die Kommission sieht dem Austausch mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit erwartungsvoll entgegen und ist der Ansicht, dass der vorliegende Bericht eine solide Grundlage für weitere interinstitutionelle Arbeiten bietet.
Die Kommission ersucht zudem die nationalen Parlamente und nationalen Behörden, den vorliegenden Bericht einschließlich der Länderkapitel zu erörtern und sich, gestützt auf die europäische Solidarität sowie als Ermutigung zur Durchführung von Reformen, gegenseitig zu unterstützen. Darüber hinaus sollten weitere einschlägige Akteure auf einzelstaatlicher Ebene und auf EU-Ebene einbezogen werden.
Abhängig vom Ergebnis des Dialogs im Zusammenhang mit dem Bericht des Jahres 2020 und gestützt auf die im ersten Jahr des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus gewonnenen Erfahrungen, wird die Kommission mit der Ausarbeitung des Berichts 2021 beginnen und dabei die Impulse zur Stärkung der Resilienz des Rechtsstaatlichkeitsprinzips in unseren Demokratien weiter vorantreiben.
Hintergrund
Der erste Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit ist eine der wichtigsten Initiativen des Arbeitsprogramms der Kommission für 2020 und Teil des umfassenden europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, der in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen angekündigt wurde. Er beruht auf einem intensiven Dialog mit den nationalen Behörden und Interessenträgern und beleuchtet alle Mitgliedstaaten objektiv und unparteiisch. Die von der Kommission vorgenommene qualitative Bewertung bezieht sich insbesondere auf die wichtigsten Entwicklungen seit Januar 2019 und beruht auf einem kohärenten Ansatz: Alle Mitgliedstaaten werden anhand derselben Methodik bewertet, wobei den jeweiligen Entwicklungen angemessen Rechnung getragen wird.
Der Bericht ist Teil des neuen jährlichen Rechtsstaatlichkeitszyklus, d. h. des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Dieser Mechanismus sieht einen jährlichen Zyklus zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und zur Vorbeugung der Entstehung bzw. Verschärfung von Problemen vor. Ziel ist es, das Verständnis und die Sensibilisierung für Fragen und wichtige Entwicklungen zu verbessern, Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zu ermitteln und die Mitgliedstaaten unter Mitwirkung der Kommission und der anderen Mitgliedstaaten sowie der Interessenträger, einschließlich der Venedig-Kommission, bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen.
Der Mechanismus dient insbesondere der Prävention. Er steht gesondert von den übrigen Bestandteilen des EU-Instrumentariums zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit und ersetzt nicht die im Vertrag verankerten Mechanismen, mit denen die EU auf schwerwiegendere rechtsstaatliche Probleme in den Mitgliedstaaten reagieren kann. Zu diesen Instrumenten gehören Vertragsverletzungsverfahren und das Verfahren zum Schutz der Grundwerte der Union nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union. Der Mechanismus ist zudem von der vorgeschlagenen Konditionalitätsregelung zu unterscheiden, die den EU-Haushalt in Situationen schützen soll, in denen die finanziellen Interessen der Union aufgrund genereller Mängel in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in einem Mitgliedstaat gefährdet sein könnten.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 19.11.20
Newsletterlauf: 22.01.21
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