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Zusätzliche Emissionsquellen abdecken


Einigung auf straffere Regeln zu Emissionen in Industrie und Landwirtschaft
Weniger Schadstoff-Ausstoß, effizientere Verfahren und Innovations-Anschub



Die Europäische Kommission hat die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten über verschärfte Regeln zu den Emissionen aus Industrie und von großen Intensivzuchtbetrieben begrüßt. Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission für den europäischen Grünen Deal, sagte: "Die modernisierten Emissionsvorschriften werden den ökologischen Wandel fördern und unterstützen, der für die Verwirklichung dieser Ziele von entscheidender Bedeutung ist. Jetzt müssen wir alle, Behörden und Unternehmen zusammenarbeiten, um diese neuen Vorschriften rasch und effizient umzusetzen."

Das neue Gesetz soll die Schadstoffemissionen aus Industrieanlagen wirksamer begrenzen. Im Vergleich zu der derzeit geltenden Richtlinie wird es zusätzliche Emissionsquellen abdecken, Genehmigungsverfahren effizienter machen, die Verwaltungskosten senken, die Transparenz erhöhen und neue Technologien und andere innovative Ansätze stärker unterstützen. Mit dem überarbeiteten Gesetz werden auch die Vorschriften für die Gewährung von Ausnahmeregelungen zum weiteren Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit verschärft.

Dank flexiblerer Genehmigungen sollen umweltfreundlichere Zukunftstechniken leichter getestet werden können. Ein neues Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) wird der Industrie dabei helfen, Lösungen zur Verminderung der Umweltverschmutzung und transformative Technologien zu finden. Schließlich müssen die Betreiber von Industrieanlagen Transformationspläne entwickeln, um die Null - Schadstoff-Ziele der EU bis 2050, die Kreislaufwirtschaft und die Dekarbonisierung zu erreichen, und von flexiblen Genehmigungen zur Umsetzung tiefgreifender Transformationstechniken profitieren.

Wichtigste Neuerungen:
Das neue Gesetz wird sich auf mehr Anlagen erstrecken, insbesondere:

>> Großflächige Intensivtierhaltungsbetriebe. Nach den neuen Vorschriften würden die größten Schweine- und Geflügelhaltungsbetriebe erfasst, während die Einbeziehung von Rinderhaltungsbetrieben zu einem späteren Zeitpunkt in einer Überprüfung bewertet wird. Alle betroffenen Betriebe unterliegen weniger strengen Genehmigungsregelungen als komplexe Industrieanlangen. Der Größe der Betriebe und ihrer Besatzdichte wird Rechnung getragen.
>> Gewinnung von Metallen und großmaßstäbliche Herstellung von Batterien. Diese Tätigkeiten werden in der EU erheblich ausgeweitet, um den ökologischen und digitalen Wandel zu ermöglichen. Die Governance-Mechanismen der überarbeiteten Richtlinie über Industrieemissionen werden das nachhaltige Wachstum dieser Tätigkeiten in der EU unterstützen und so zu den Zielen der Rechtsakte über kritische Rohstoffe und Netto-Null-Industrie beitragen.

Die verbesserten Maßnahmen in Bezug auf Sanktionen und Entschädigungsmöglichkeiten für Bürger werden die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren erhöhen und die Verwaltung und Durchsetzung des Umweltrechts stärken. Mit dem neuen EU-Portal für Industrieemissionen werden die Bürgerinnen und Bürger auf Daten zu Genehmigungen zugreifen können, die überall in Europa ausgestellt wurden, und einfach Einblicke in umweltschädliche Tätigkeiten in ihrer unmittelbaren Umgebung erhalten.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die überarbeitete Richtlinie über Industrieemissionen und die neue Verordnung über das Industrieemissionsportal im Einklang mit der erzielten Einigung noch förmlich annehmen.

Sobald die überarbeitete Richtlinie über Industrieemissionen in Kraft tritt, haben die Mitgliedstaaten 22 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen.

Hintergrund
Die Richtlinie über Industrieemissionen deckt derzeit rund 50.000 große Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetriebe in Europa ab. Diese Anlagen müssen die Emissionsbedingungen erfüllen, indem sie tätigkeitsspezifische "beste verfügbare Techniken" anwenden. Diese Techniken werden gemeinsam von Industrie, nationalen Sachverständigen und Sachverständigen der Kommission sowie der Zivilgesellschaft festgelegt. (EU-Kommissionen: ra)

eingetragen: 30.11.23
Newsletterlauf: 05.03.24


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